HRB 125651

Rhenso GmbH

Amtsgericht Frankfurt am Main · Hessen

aktuell 14 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Frankfurt am Main

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Registerdaten

Sitz
Frankfurt am Main
Datenstand
2024-03-14
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-14

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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

14
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 875/23 R-11-8 · Rhenso GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 875/23 R-11-8
Wirksam am
07.09.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 125651
810 IN 875/23 R-11-8 : In dem Insolvenzverfahren Rhenso GmbH, Homburger Straße 137, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 125651),
vertreten durch:
1. Martin Manegold, Wiesloch, (Geschäftsführer),
2. Dominik Zausinger, Bad Vilbel, (Geschäftsführer), ist das Verfahren nach erfolgter Verteilung eingestellt, § 211 InsO. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes eingesehen werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 01.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 810 IN 875/23 R-11-8 · Rhenso GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 875/23 R-11-8
Wirksam am
18.05.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 125651
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rhenso GmbH, Homburger Straße 137, 61118 Bad Vilbel, soll die Schlussverteilung vorgenommen werden. Es sind Forderungen in Höhe von EUR 44.336,25 zur Insolvenztabelle festgestellt worden. Es ist ein Massebestand in Höhe von EUR 29.261,94 vorhanden. Davon abzusetzen sind noch die Gerichtskosten und die Vergütung der Insolvenzverwalterin.
Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main Insolvenzgericht zur Einsicht aller Beteiligten gem. § 188 Satz 2 InsO niedergelegt. Auf die Fristen gem. §§ 189, 194 InsO wird verwiesen.
Amtsgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht -

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 810 IN 875/23 R-11-8 · Rhenso GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 875/23 R-11-8
Wirksam am
26.03.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 125651
810 IN 875/23 R-11-8: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rhenso GmbH, Homburger Straße 137, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 125651), vertr. d.:
1. Martin Manegold, (Geschäftsführer),
2. Dominik Zausinger, (Geschäftsführer),

werden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt:

Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Zustellungsauslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX

Gründe:

Aus der maßgeblichen Masse von EUR 37.254,82 erhält die Insolvenzverwalterin unter Anwendung der Regelsätze eine Vergütung i.H.v. EUR XXX netto sowie antragsgemäß die Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 12.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 810 IN 875/23 R-11-8 · Rhenso GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 875/23 R-11-8
Wirksam am
26.03.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 125651
810 IN 875/23 R-11-8 In dem Insolvenzverfahren Rhenso GmbH, Homburger Straße 137, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 125651),
vertreten durch:
1. Martin Manegold, (Geschäftsführer),
2. Dominik Zausinger, (Geschäftsführer),

werden für die vorläufige(n) Insolvenzverwalterin festgesetzt:

Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX

Gründe:

Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 35.503,29 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR XXX. Aus diesem Betrag steht der vorläufigen Insolvenzverwalterin allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus die vorläufigen Insolvenzverwalterin in Anspruch genommen haben. Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund Betriebsfortführung die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 10% auf insgesamt 35%.
Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR XXX ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend.
Antragsgemäß erhält die vorläufige Insolvenzverwalterin die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Frankfurt am Main, den 13.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 875/23 R-11-8 · Rhenso GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 875/23 R-11-8
Wirksam am
26.03.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 125651
810 IN 875/23 R-11-8: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rhenso GmbH, Homburger Straße 137, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 125651), vertr. d.:
1. Martin Manegold, (Geschäftsführer),
2. Dominik Zausinger, (Geschäftsführer),

wurde beschlossen:

Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 11.05.2026.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO), Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 12.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 810 IN 875/23 R-11-8 · Rhenso GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 875/23 R-11-8
Wirksam am
26.03.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 125651
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rhenso GmbH, Homburger Straße 137, 61118 Bad Vilbel, soll die Schlussverteilung vorgenommen werden. Es sind Forderungen in Höhe von EUR 44.400,97 zur Insolvenztabelle festgestellt worden. Es ist ein Massebestand in Höhe von EUR 29.261,94 vorhanden. Davon abzusetzen sind noch die Gerichtskosten und die Vergütung der Insolvenzverwalterin.
Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main Insolvenzgericht zur Einsicht aller Beteiligten gem. § 188 Satz 2 InsO niedergelegt. Auf die Fristen gem. §§ 189, 194 InsO wird verwiesen.
Amtsgericht Frankfurt am Main - Insolvenzgericht -

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 875/23 R-13-5 · Rhenso GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 875/23 R-13-5
Wirksam am
06.08.2025
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 125651
810 IN 875/23 R-13-5 In dem Insolvenzverfahren Rhenso GmbH, Homburger Straße 137, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 125651),
vertreten durch:
1. Martin Manegold, Blumenstraße 25, 69168 Wiesloch, (Geschäftsführer),
2. Dominik Zausinger, Homburger Straße 137, 61118 Bad Vilbel, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 13.10.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 27.10.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 04.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 875/23 R-13-5 · Rhenso GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 875/23 R-13-5
Wirksam am
25.01.2024
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 125651
810 IN 875/23 R-13-5 In dem Insolvenzverfahren Rhenso GmbH, Homburger Straße 137, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 125651), vertr. d.: 1. Martin Manegold, Blumenstraße 25, 69168 Wiesloch, (Geschäftsführer), 2. Dominik Zausinger, Homburger Straße 137, 61118 Bad Vilbel, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Frankfurt am Main , 25.01.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 875/23 R-13-5 · Rhenso GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 875/23 R-13-5
Wirksam am
22.01.2024
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 125651
810 IN 875/23 R-13-5 In dem Insolvenzverfahren Rhenso GmbH, Homburger Straße 137, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 125651), vertr. d.: 1. Martin Manegold, Wiesloch, (Geschäftsführer), 2. Dominik Zausinger, Bad Vilbel, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Frankfurt am Main , 18.01.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 875/23 R-13-5 · Rhenso GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 875/23 R-13-5
Wirksam am
07.11.2023
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 125651
810 IN 875/23 R-13-5 Am 31.10.2023 um 12:16 Uhr ist das Insolvenzverfahren Rhenso GmbH, Homburger Straße 137, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 125651),
vertreten durch:
1. Martin Manegold, Blumenstraße 25, 69168 Wiesloch, (Geschäftsführer),
2. Dominik Zausinger, Homburger Straße 137, 61118 Bad Vilbel, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Dr. Romy Metzger, Schneider, Geiwitz & Partner, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 68 97 476 0, Fax: 069/ 68 97 476 20, E-Mail: frankfurt@schneidergeiwitz.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 15.01.2024
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 29.01.2024 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO) bzw. Aufhebung der Anordnung (§ 272 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 02.11.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 810 IN 875/23 R-13-5 · Rhenso GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 875/23 R-13-5
Wirksam am
02.11.2023
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 125651
810 IN 875/23 R: In dem Insolvenzverfahren Rhenso GmbH, Homburger Straße 137, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 125651),
vertreten durch:
1. Martin Manegold, Blumenstraße 25, 69168 Wiesloch, (Geschäftsführer),
2. Dominik Zausinger, Homburger Straße 137, 61118 Bad Vilbel, (Geschäftsführer), wurde am 31.10.2023 um 12:16 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:

Rechtsanwältin Dr. Romy Metzger, Schneider, Geiwitz & Partner, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 68 97 476 0, Fax: 069/ 68 97 476 20, E-Mail: frankfurt@schneidergeiwitz.de.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 31.10.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 875/23 R-13-5 · Rhenso GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 875/23 R-13-5
Wirksam am
09.08.2023
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 125651
810 IN 875/23 R: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Rhenso GmbH, Homburger Straße 137, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 125651), vertr. d.: 1. Martin Manegold, (Geschäftsführer), 2. Dominik Zausinger, (Geschäftsführer), ist am 08.08.2023 um 13:47 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der Insolvenzverwalterin wirksam. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Romy Metzger, Schneider, Geiwitz & Partner, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 68 97 476 0, Fax: 069/ 68 97 476 20, E-Mail: frankfurt@schneidergeiwitz.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 08.08.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 125651 HRB 125651: Rhenso GmbH, Frankfurt am Main, Wilhelm-Leuschner-Straße 41, 60329 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 8.5000,00 EUR und die ents…
HRB 125651: Rhenso GmbH, Frankfurt am Main, Wilhelm-Leuschner-Straße 41, 60329 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 8.5000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen. Neues Stammkapital: 33.500,00 EUR.
Neueintragungen
HRB 125651 HRB 125651: Rhenso GmbH, Frankfurt am Main, Wilhelm-Leuschner-Straße 41, 60329 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.10.2021. Geschäftsanschrift: Wilhelm-Leusc…
HRB 125651: Rhenso GmbH, Frankfurt am Main, Wilhelm-Leuschner-Straße 41, 60329 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.10.2021. Geschäftsanschrift: Wilhelm-Leuschner-Straße 41, 60329 Frankfurt am Main. Gegenstand: die Entwicklung und der Vertrieb von Software, die Durchführung aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Dienstleistungen sowie die Forschung auf den Gebieten der Software Engineerings und der künstlichen Intelligenz. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Manegold, Martin Tillmann, Wiesloch, *XX.XX.XXXX; Zausinger, Dominik, Bad Vilbel, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.