HRA 110845 früher Amtsgericht Vechta

Rheinischer Hof Bernd Susen e.K.

Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) · Niedersachsen

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Burgstr. 54, 49413 Dinklage

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Dinklage
Rechtsform
eingetragenes gewerbliches Einzelunternehmen (e.K.; e.Kfm.; e.Kfr.)
Letzte Eintragung
02.09.2025
Datenstand
2025-09-21
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Inhaber(in)

Bernd Susen

Dinklage

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Der Inhaber handelt allein.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2026-01-19

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-05-05 Chronologischen Auszug ansehen
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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Rheinischer Hof Karl-Heinz und Bernd Susen Offene Handelsgesellschaft Dinklage

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 42/24 · Susen, Bernd · Insolvenzgericht Vechta
Insolvenzgericht
Vechta
Aktenzeichen
10 IN 42/24
Wirksam am
14.04.2026
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 110845
10 IN 42/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bernd Susen, Hotelier und Gastwirt, geb. am XX.XX.XXXX, Burgstraße 59, 49413 Dinklage, Inhaber von Rheinischer Hof Bernd Susen e.K., Burgstraße 54, 49413 Dinklage (AG Oldenburg, HRA 110845), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Rechtsanwalt Jürgen Völking festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Vechta eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Die festgesetzte Vergütung ist aus der Masse zu zahlen.

G r ü n d e :
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 200,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Vechta, Kapitelplatz 8, 49377 Vechta, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1270807218639-000214169 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Vechta, Kapitelplatz 8, 49377 Vechta, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1270807218639-000214169 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Vechta, 23.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 10 IN 42/24 · Susen, Bernd · Insolvenzgericht Vechta
Insolvenzgericht
Vechta
Aktenzeichen
10 IN 42/24
Wirksam am
27.02.2026
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 110845
10 IN 42/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bernd Susen, Hotelier und Gastwirt, geb. am XX.XX.XXXX, Burgstraße 59, 49413 Dinklage, Inhaber von Rheinischer Hof Bernd Susen e.K., Burgstraße 54, 49413 Dinklage (AG Oldenburg, HRA 110845), wurde beschlossen:

Dem Schuldner, dem Insolvenzverwalter und den Insolvenzgläubigern sowie den Mitgliedern des Gläubigerausschusses wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Gläubigerausschussmitgliedes Rechtsanwalt Jürgen Völking Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Vechta, 05.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 42/24 · Susen, Bernd · Insolvenzgericht Vechta
Insolvenzgericht
Vechta
Aktenzeichen
10 IN 42/24
Wirksam am
04.02.2026
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 110845
10 IN 42/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bernd Susen, Hotelier und Gastwirt, geb. am XX.XX.XXXX, Burgstraße 59, 49413 Dinklage, Inhaber von Rheinischer Hof Bernd Susen e.K., Burgstraße 54, 49413 Dinklage (AG Oldenburg, HRA 110845), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Landessparkasse zu Oldenburg, vertr. d. Klaus Schicke festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Vechta eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Der festgesetzte Betrag ist aus der Masse zu zahlen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 07.10.2025 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Landessparkasse zu Oldenburg, vertr. d. Klaus Schicke die Festsetzung der Vergütung.

Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 180,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Vechta, Kapitelplatz 8, 49377 Vechta, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1270807218639-000214169 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Vechta, Kapitelplatz 8, 49377 Vechta, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1270807218639-000214169 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Vechta, 12.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 10 IN 42/24 · Susen, Bernd · Insolvenzgericht Vechta
Insolvenzgericht
Vechta
Aktenzeichen
10 IN 42/24
Wirksam am
19.01.2026
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 110845
10 IN 42/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bernd Susen, Hotelier und Gastwirt, geb. am XX.XX.XXXX, Burgstraße 59, 49413 Dinklage, Inhaber von Rheinischer Hof Bernd Susen e.K., Burgstraße 54, 49413 Dinklage (AG Oldenburg, HRA 110845), wurde beschlossen:

wird dem Schuldner, dem Insolvenzverwalter, und den Insolvenzgläubigern sowie den Mitgliedern des Gläubigerausschusses vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Gläubigerausschussmitgliedes Prima-Food Service GmbH & Co. KG, vertreten durch Jürgen Pöttker Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von

2 Wochen

ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Vechta, 08.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 10 IN 42/24 · Susen, Bernd · Insolvenzgericht Vechta
Insolvenzgericht
Vechta
Aktenzeichen
10 IN 42/24
Wirksam am
20.11.2025
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 110845
10 IN 42/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bernd Susen, Hotelier und Gastwirt, geb. am XX.XX.XXXX, Burgstraße 59, 49413 Dinklage, Inhaber von Rheinischer Hof Bernd Susen e.K., Burgstraße 54, 49413 Dinklage (AG Oldenburg, HRA 110845), wurde beschlossen:

Dem Schuldner, dem Insolvenzverwalter und den Insolvenzgläubigern sowie den Mitgliedern des Gläubigerausschusses wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Gläubigerausschussmitgliedes Klaus Schicke Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Vechta, 21.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 42/24 · Susen, Bernd · Insolvenzgericht Vechta
Insolvenzgericht
Vechta
Aktenzeichen
10 IN 42/24
Wirksam am
28.08.2025
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 110845
10 IN 42/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bernd Susen, Hotelier und Gastwirt, geb. am XX.XX.XXXX, Burgstraße 59, 49413 Dinklage, Inhaber von Rheinischer Hof Bernd Susen e.K., Burgstraße 54, 49413 Dinklage (AG Oldenburg, HRA 110845), ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben worden. Zum Insolvenzverwalter ist der bisherige Sachwalter, Rechtsanwalt Berend Böhme, Mühlenstraße 49, 49377 Vechta, Tel.: 04441/92645-0, Fax: 04441/92645-1, E-Mail: vechta@bo-oelb.de, ernannt worden.

Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Vechta, 27.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 10 IN 42/24 · Susen, Bernd · Insolvenzgericht Vechta
Insolvenzgericht
Vechta
Aktenzeichen
10 IN 42/24
Wirksam am
01.08.2024
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 110845
10 IN 42/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bernd Susen, Hotelier und Gastwirt, geb. am XX.XX.XXXX, Burgstraße 59, 49413 Dinklage, Inhaber von Rheinischer Hof Bernd Susen e.K., Burgstraße 54, 49413 Dinklage (AG Oldenburg, HRA 110845), wird der Schuldner Restschuldbefreiung erlangen, wenn er den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.

Amtsgericht Vechta, 01.08.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.