HRB 33029

Rhein-Taxi Abwicklungsgesellschaft GmbH

Amtsgericht Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Königsberger Straße 100, 40231 Düsseldorf

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Düsseldorf
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
22.01.2025
Datenstand
2025-10-06
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Michael Matthias Mühlin

Düsseldorf

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Bei mehreren Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafter können einem oder mehreren Geschäftsführern Alleinvertretungsberechtigung und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilen.

Geschäftsanschrift

Weitere Unternehmen an dieser Anschrift

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Handelsregister

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Stand 2026-05-11

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Veröffentlichungen

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Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Rhein-Taxi Datenfunkzentrale 21 21 21 GmbH Düsseldorf

Gegenstand des Unternehmens

Vermittlung von Fahraufträgen für Taxis, Erbringung von Dienstleistungen für Taxiunternehmen und der Betrieb von Taxis. Vermittlung von Arbeitskräften.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 502 IN 165/24 · Rhein-Taxi Abwicklungsgesellschaft GmbH (vormals: Rhein-Taxi Datenfunkzentrale 21 21 21 GmbH) · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 165/24
Wirksam am
18.03.2025
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 33029
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 165/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 33029 eingetragenen Rhein-Taxi Abwicklungsgesellschaft GmbH (vormals: Rhein-Taxi Datenfunkzentrale 21 21 21 GmbH), Königsberger Str. 100, 40231 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Matthias Mühlin,

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Sachwalters festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1 eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Sie steht, soweit beschwert, dem Verwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
502 IN 165/24
Amtsgericht Düsseldorf, 17.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 502 IN 165/24 · Rhein-Taxi Datenfunkzentrale 21 21 21 GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 165/24
Wirksam am
09.01.2025
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 33029
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 165/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 33029 eingetragenen Rhein-Taxi Datenfunkzentrale 21 21 21 GmbH, Königsberger Str. 100, 40231 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Matthias Mühlin, und Frau Stefanie Biewald,

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf

wird Termin für eine Gläubigerversammlungbestimmt auf

Montag, 27.01.2025, 11:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218.
Der Termin findet statt zur Beschlussfassung über die Zustimmung zu folgenden besonders bedeutsamen Rechtshandlungen i.S.d. § 160 InsO:

Abschluss des Kaufvertrages vom 30.12.2024 zwischen Herrn Dr. Christian Holzmann als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Rhein-Taxi Datenfunkzentrale 212121 GmbH und der Mainsee 1585. V V GmbH, geschäftsansässig: Kurt-Schumacher-Strasse 18-20, 53113 Bonn, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Registernummer HRB 136976 (zukünftig firmierend unter Rhein-Taxi Düsseldorf 212121 GmbH und zukünftig geschäftsansässig: Königsberger Straße 100, 40231 Düsseldorf) zur Übertragung des schuldnerischen Geschäftsbetriebs..

Die näheren Einzelheiten und Hintergründe des Vertragschlusses werden in der Gläubigerversammlung dargestellt.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

502 IN 165/24
Amtsgericht Düsseldorf, 08.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 502 IN 165/24 · Rhein-Taxi Datenfunkzentrale 21 21 21 GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 165/24
Wirksam am
17.12.2024
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 33029
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 165/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 33029 eingetragenen Rhein-Taxi Datenfunkzentrale 21 21 21 GmbH, Königsberger Str. 100, 40231 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Matthias Mühlin, und Frau Stefanie Biewald,

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf

wird beschlossen:

die Eigenverwaltung wird aufgehoben, da die Gläubigerversammlung mit den erforderlichen Mehrheiten den Antrag gestellt hat. Der bisherige Sachwalter, Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann wird zum Insolvenzverwalter ernannt.

Anlässlich der Beschlussfassung sind folgende Hinweise veranlasst;

Forderungen sind ab sofort bei dem Insolvenzverwalter anzumelden; Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern an den Insolvenzverwalter.

Ausstehende Mitteilungen über Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin haben ab sofort gegenüber dem Insolvenzverwalter zu erfolgen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
502 IN 165/24
Amtsgericht Düsseldorf, 16.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 502 IN 165/24 · Rhein-Taxi Datenfunkzentrale 21 21 21 GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 165/24
Wirksam am
04.11.2024
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 33029
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 165/24

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 33029 eingetragenen Rhein-Taxi Datenfunkzentrale 21 21 21 GmbH, Königsberger Str. 100, 40231 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Matthias Mühlin und Frau Stefanie Biewald,

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.11.2024, um 09:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 22.08.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Der zugrunde liegende Antrag ist am 22.08.2024 bei Gericht eingegangen.

Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).

Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann, Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.11.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Montag, 16.12.2024, 11:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- die Beendigung der angeordneten Eigenverwaltung,

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 02.12.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 niedergelegt.

Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
502 IN 165/24
Düsseldorf, 01.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 33029 HRB 33029: Rhein-Taxi Datenfunkzentrale 21 21 21 GmbH, Düsseldorf, Königsberger Straße 100, 40231 Düsseldorf. Mit der New-MobilSol Holding GmbH mit Sitz in Überlingen (Amtsgericht Freiburg i. Br., HRB 722547…
HRB 33029: Rhein-Taxi Datenfunkzentrale 21 21 21 GmbH, Düsseldorf, Königsberger Straße 100, 40231 Düsseldorf. Mit der New-MobilSol Holding GmbH mit Sitz in Überlingen (Amtsgericht Freiburg i. Br., HRB 722547) als herrschendem Unternehmen ist am 01./12.01.2021 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 09.02.2021 zugestimmt.
Berichtigungen
HRB 33029 HRB 33029: Rhein-Taxi Datenfunkzentrale 21 21 21 GmbH, Düsseldorf, Königsberger Straße 100, 40231 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 19.10.2020 hat den Gesellschaftsvertrag vollständig neu gefasst…
HRB 33029: Rhein-Taxi Datenfunkzentrale 21 21 21 GmbH, Düsseldorf, Königsberger Straße 100, 40231 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 19.10.2020 hat den Gesellschaftsvertrag vollständig neu gefasst und damit insbesondere den Gegenstand des Unternehmens geändert.
Veränderungen
HRB 33029 HRB 33029: Rhein-Taxi Datenfunkzentrale 21 21 21 GmbH, Düsseldorf, Königsberger Straße 100, 40231 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 06.01.2021 hat den Gesellschaftsvertrag vollständig neu gefasst…
HRB 33029: Rhein-Taxi Datenfunkzentrale 21 21 21 GmbH, Düsseldorf, Königsberger Straße 100, 40231 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 06.01.2021 hat den Gesellschaftsvertrag vollständig neu gefasst und damit insbesondere den Gegenstand des Unternehmens geändert. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Vermittlung von Fahraufträgen für Taxis sowie die Erbringung von Dienstleistungen für Taxiunternehmen. Nicht mehr Geschäftsführer: Becker, Hans, Kaufmann, Düsseldorf. Bestellt als Geschäftsführer: Mühlin, Michael Matthias, Dudenhofen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 33029 HRB 33029: Rhein-Taxi Datenfunkzentrale 21 21 21 GmbH, Düsseldorf, Königsberger Straße 100, 40231 Düsseldorf. Bestellt als Geschäftsführer: Biewald, Stefanie, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberech…
HRB 33029: Rhein-Taxi Datenfunkzentrale 21 21 21 GmbH, Düsseldorf, Königsberger Straße 100, 40231 Düsseldorf. Bestellt als Geschäftsführer: Biewald, Stefanie, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 33029 Rhein-Taxi Datenfunkzentrale 21 21 21 GmbH, Düsseldorf (Kamper Weg 273, 40627 Düsseldorf). Die Gesellschafterversammlung vom 31.01.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und damit des Unter…
Rhein-Taxi Datenfunkzentrale 21 21 21 GmbH, Düsseldorf (Kamper Weg 273, 40627 Düsseldorf). Die Gesellschafterversammlung vom 31.01.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und damit des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Vermittlung von Fahraufträgen für Taxis sowie die Erbringung von Dienstleistungen für Taxiunternehmen. Es können sich alle Taxiunternehmen des Rheinlandes anschließen, die die im Teilnehmervertrag festgesetzten Bedingungen erfüllen. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Vermittlung von Arbeitskräften.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.