HRA 52717

Rhein-Main TV GmbH & Co. KG

Amtsgericht Frankfurt am Main · Hessen

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Frankfurt am Main

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Registerdaten

Sitz
Frankfurt am Main
Datenstand
2025-09-22
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2025-09-22

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 76/24 R-13-8 · Rhein-Main TV GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 76/24 R-13-8
Wirksam am
08.04.2024
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRA 52717
810 IN 76/24 R-13-8 - Am 01.04.2024 um 11:44 Uhr ist das Insolvenzverfahren Rhein-Main TV GmbH & Co. KG, Graf-Vollrath-Weg 6, 60489 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 52717),
vertreten durch:
1. Rhein-Main Ballungsraumfernsehen Verwaltungsgesellschaft mbH, Kurhessenstraße 13, 64546 Mörfelden-Walldorf, (Gesellschafter),
vertreten durch:
1.1. Saskia Winkelmann, (Geschäftsführerin), eröffnet worden.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case Insolvenz GbR, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 36 50 69 98 0, Fax: 069/ 36 50 6998 5555, E-Mail: akleinschmidt@whitecase.com
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis 16.05.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO).
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht findet am Donnerstag, 27.06.2024, 11:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung mit folgendem Inhalt statt:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
* zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 03.04.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 810 IN 76/24 R-13-8 · Rhein-Main TV GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 76/24 R-13-8
Wirksam am
02.04.2024
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRA 52717
810 IN 76/24 R: In dem Insolvenzverfahren Rhein-Main TV GmbH & Co. KG, Graf-Vollrath-Weg 6, 60489 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 52717),
vertreten durch:
1. Rhein-Main Ballungsraumfernsehen Verwaltungsgesellschaft mbH, Kurhessenstraße 13, 64546 Mörfelden-Walldorf, (Gesellschafter),
vertreten durch:
1.1. Saskia Winkelmann, (Geschäftsführerin), wurde am 01.04.2024 um 11:44 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:

Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case Insolvenz GbR, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 36 50 69 98 0, Fax: 069/ 36 50 6998 5555, E-Mail: akleinschmidt@whitecase.com.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 197/24 R verbunden. Das Verfahren 810 IN 76/24 R führt.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 01.04.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 76/24 R-13-8 · Rhein-Main TV GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 76/24 R-13-8
Wirksam am
24.01.2024
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRA 52717
810 IN 76/24 R: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Rhein-Main TV GmbH & Co. KG, Graf-Vollrath-Weg 6, 60489 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 52717), vertr. d.: 1. Rhein-Main Ballungsraumfernsehen Verwaltungsgesellschaft mbH, Kurhessenstraße 13, 64546 Mörfelden-Walldorf, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Saskia Winkelmann, (Geschäftsführerin), ist am 23.01.2024 um 16:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case Insolvenz GbR, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 36 50 69 98 0, Fax: 069/ 36 50 6998 5555, E-Mail: akleinschmidt@whitecase.com bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 23.01.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 52717 HRA 52717: Rhein-Main TV GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Graf-Vollrath-Weg 6, 60489 Frankfurt am Main. Kommanditgesellschaft. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Graf-Vollrath-Weg 6, 60489 Frankfurt am Main…
HRA 52717: Rhein-Main TV GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Graf-Vollrath-Weg 6, 60489 Frankfurt am Main. Kommanditgesellschaft. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Graf-Vollrath-Weg 6, 60489 Frankfurt am Main. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Personenbezogene Daten geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Rhein-Main Ballungsraumfernsehen Verwaltungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 127500). Der Sitz ist von Mörfelden-Walldorf (bisher: Amtsgericht Darmstadt, HRA 85226) nach Frankfurt am Main verlegt.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.