HRB 9707

REWKO Energy GmbH

Amtsgericht Siegen · Nordrhein-Westfalen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sauerland-Pyramiden 1, 57368 Lennestadt

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Lennestadt
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
27.04.2020
Datenstand
2025-09-29
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Dirk Waßmann

Beverungen

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

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Gegenstand des Unternehmens

der Betrieb von Speicherkraftwerken und damit zusammenhängender Dienste weltweit.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 25 IN 217/18 · REWKO Energy GmbH · Insolvenzgericht Siegen
Insolvenzgericht
Siegen
Aktenzeichen
25 IN 217/18
Wirksam am
29.03.2022
Registerbezug
Siegen, HRB 9707
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 217/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 9707 eingetragenen REWKO Energy GmbH, Sauerland-Pyramiden 1, 57368 Lennestadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Waßmann, Sauerland-Pyramiden 1, 57368 Lennestadt

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Dirk Andres, Grabenstraße 28, 58095 Hagen

vormaliger Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Klaus Siemon, Hohenstaufenring 66-70, 40674 Köln, verstorben am 02.06.2021

Erben:
Christina Jenny Siemon,
Gian Luca Siemon,
Ricardo Siemon,
Maximilian Siemon,
Felix Siemon,
sämtlich wohnhaft: Fasanenweg 10, 50996 Köln

Testamentsvollstreckerin:
Christina Jenny Siemon, Fasanenweg 10, 50996 Köln (Annahmebestätigung vom 16.07.2021, AG Köln, 38 VI 339/21)

werden die Vergütung und Auslagen für den Zeitraum 25.01.2019 bis 02.06.2021 wie folgt festgesetzt:

Endbetrag

Auf die Vergütung sind folgende bereits bewilligte Vorschüsse anzurechnen:
Festsetzungsdatum: 22.04.2020, festgesetzter Vorschuss und Festsetzungsdatum: 26.05.2021, festgesetzter Vorschuss Euro

Der Endbetrag in Höhe von kann der Insolvenzmasse entnommen werden.

Gründe:

Der vormalige Insolvenzverwalter übte sein Amt seit dem 25.01.2019 bis zu seinem Versterben am 02.06.2021 aus.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).

Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 41.089,82 EUR.

Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 7 Gläubigern auf . Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung im vorliegenden Verfahren und des Versterbens des Insolvenzverwalters vor Verfahrensaufhebung bzw. -einstellung ist die Festsetzung einer Ermäßigung des Regelsatzes auf 80 % und damit auf den Betrag von gerechtfertigt.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 13.08.2021 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Siegen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2136 eingesehen werden.

25 IN 217/18
Amtsgericht Siegen, 28.03.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 25 IN 217/18 · REWKO Energy GmbH · Insolvenzgericht Siegen
Insolvenzgericht
Siegen
Aktenzeichen
25 IN 217/18
Wirksam am
21.02.2022
Registerbezug
Siegen, HRB 9707
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 217/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 9707 eingetragenen REWKO Energy GmbH, Sauerland-Pyramiden 1, 57368 Lennestadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Waßmann, Sauerland-Pyramiden 1, 57368 Lennestadt

wird eine Gläubigerversammlung einberufen, § 74 InsO.

Die Durchführung der Gläubigerversammlung wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
16.03.2022
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung über den Zeitraum der Tätigkeit des vormaligen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Siemon
- zum Vergütungsantrag über den Zeitraum der Tätigkeit des vormaligen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Siemon
Die Schlussrechnung und der Vergütungsantrag über den Zeitraum der Tätigkeit des vormaligen Insolvenzverwalters
liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2136 aus.

25 IN 217/18
Amtsgericht Siegen, 16.02.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 9707 HRB 9707: REWKO Energy GmbH, Lennestadt, Sauerland-Pyramiden 1, 57368 Lennestadt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Siegen (25 IN 217/18) vom 25. Januar 2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolve…
HRB 9707: REWKO Energy GmbH, Lennestadt, Sauerland-Pyramiden 1, 57368 Lennestadt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Siegen (25 IN 217/18) vom 25. Januar 2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Veränderungen
HRB 9707 HRB 9707: REWKO Energy GmbH, Lennestadt, Timmerbruch 32, 57368 Lennestadt. Änderung zur Geschäftsanschrift: Sauerland-Pyramiden 1, 57368 Lennestadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Konstantinidis, Evangelos, Len…
HRB 9707: REWKO Energy GmbH, Lennestadt, Timmerbruch 32, 57368 Lennestadt. Änderung zur Geschäftsanschrift: Sauerland-Pyramiden 1, 57368 Lennestadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Konstantinidis, Evangelos, Lennestadt, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 9707 HRB 9707: REWKO Energy GmbH, Lennestadt, Timmerbruch 32, 57368 Lennestadt. Die Gesellschafterversammlung vom 25. Juli 2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 8.100,00 Euro auf nunmehr 143.100,00 Euro und …
HRB 9707: REWKO Energy GmbH, Lennestadt, Timmerbruch 32, 57368 Lennestadt. Die Gesellschafterversammlung vom 25. Juli 2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 8.100,00 Euro auf nunmehr 143.100,00 Euro und die Änderung von § 3 (Stammkapital und Geschäftsanteile) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 143.100,00 EUR.
Veränderungen
HRB 9707 HRB 9707: REWKO Energy GmbH, Lennestadt, Timmerbruch 32, 57368 Lennestadt. Die Gesellschafterversammlung vom 11. April 2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100.000,00 EUR auf nunmehr 135.000,00 EUR und…
HRB 9707: REWKO Energy GmbH, Lennestadt, Timmerbruch 32, 57368 Lennestadt. Die Gesellschafterversammlung vom 11. April 2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100.000,00 EUR auf nunmehr 135.000,00 EUR und die Änderung von § 3 (Stammkapital und Geschäftsanteile) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. 135.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 9707 HRB 9707: REWKO Energy GmbH, Lennestadt, Timmerbruch 32, 57368 Lennestadt. Die Gesellschafterversammlung vom 16. März 2015 hat die Änderung des Unternehmensgegenstands, die Erhöhung des Stammkapitals um 10.0…
HRB 9707: REWKO Energy GmbH, Lennestadt, Timmerbruch 32, 57368 Lennestadt. Die Gesellschafterversammlung vom 16. März 2015 hat die Änderung des Unternehmensgegenstands, die Erhöhung des Stammkapitals um 10.000,00 EUR auf nunmehr 35.000,00 EUR und die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Geändert wurden insbesondere die Bestimmungen über den Unternehmensgegenstand und das Stammkapital der Gesellschaft. Neuer Unternehmensgegenstand: der Betrieb von Speicherkraftwerken und damit zusammenhängender Dienste weltweit. 35.000,00 EUR. Bestellt zum Geschäftsführer: Waßmann, Dirk, Beverungen, *XX.XX.XXXX. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis weiterhin Geschäftsführer: Konstantinidis, Evangelos, Lennestadt, *XX.XX.XXXX.
Berichtigungen
HRB 9707 REWKO Energy GmbH, Lennestadt, Timmerbruch 32, 57368 Lennestadt. Nach Berichtigung des Geburtsdatums weiterhin Geschäftsführer: Konstantinidis, Evangelos, Lennestadt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt…
REWKO Energy GmbH, Lennestadt, Timmerbruch 32, 57368 Lennestadt. Nach Berichtigung des Geburtsdatums weiterhin Geschäftsführer: Konstantinidis, Evangelos, Lennestadt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 9707 REWKO Energy GmbH, Lennestadt, Timmerbruch 32, 57368 Lennestadt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29. Dezember 2011. Geschäftsanschrift: Timmerbruch 32, 57368 Lennestadt. Gegen…
REWKO Energy GmbH, Lennestadt, Timmerbruch 32, 57368 Lennestadt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29. Dezember 2011. Geschäftsanschrift: Timmerbruch 32, 57368 Lennestadt. Gegenstand: Die Projektierung und der Betrieb von Erneuerbaren Energien weltweit sowie die Direktvermarktung der erzeugten Energie. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Konstantinidis, Evangelos, Lennestadt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.