HRA 34009

ReWa Köln GmbH & Co. KG

Amtsgericht Köln · Nordrhein-Westfalen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Taunusstraße 42, 51105 Köln

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Köln
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
11.12.2020
Datenstand
2025-10-31
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Kommanditist(in)

Kemal Ajlan

Köln

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

ReWa GmbH

Montabaur

mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-31

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 14 IN 135/20 · ReWa Köln GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Montabaur
Insolvenzgericht
Montabaur
Aktenzeichen
14 IN 135/20
Wirksam am
02.12.2025
Registerbezug
Köln, HRA 34009
14 IN 135/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ReWa Köln GmbH & Co. KG, Taunusstraße 42, 51105 Köln (AG Köln, HRA 34009), vertr. d.: Andreas Rehfisch, Trauntalstraße 20, 55767 Brücken, (Geschäftsführer), ist gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Montabaur, 25.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 14 IN 135/20 · ReWa Köln GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Montabaur
Insolvenzgericht
Montabaur
Aktenzeichen
14 IN 135/20
Wirksam am
30.10.2025
Registerbezug
Köln, HRA 34009
14 IN 135/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ReWa Köln GmbH & Co. KG, Taunusstraße 42, 51105 Köln (AG Köln, HRA 34009), vertr. d.: Andreas Rehfisch, Trauntalstraße 20, 55767 Brücken, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Sylvia Kalbitzer festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Montabaur eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 29.09.2025 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Diese beträgt 8609,86 EUR.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von -- EUR. Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Montabaur, 24.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 14 IN 135/20 · ReWa Köln GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Montabaur
Insolvenzgericht
Montabaur
Aktenzeichen
14 IN 135/20
Wirksam am
16.01.2024
Registerbezug
Köln, HRA 34009
14 IN 135/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ReWa Köln GmbH & Co. KG, Taunusstraße 42, 51105 Köln (AG Köln, HRA 34009), vertr. d.: Andreas Rehfisch, Trauntalstraße 20, 55767 Brücken, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 06.02.2024 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Montabaur, 16.01.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 14 IN 135/20 · ReWa Köln GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Montabaur
Insolvenzgericht
Montabaur
Aktenzeichen
14 IN 135/20
Wirksam am
05.08.2021
Registerbezug
Köln, HRA 34009
14 IN 135/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ReWa Köln GmbH & Co. KG, Taunusstraße 42, 51105 Köln (AG Köln, HRA 34009), vertr. d.: Andreas Rehfisch, Trauntalstraße 20, 55767 Brücken, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Sylvia Kalbitzer festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Montabaur eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
Erhöhung für 15 Gläubiger

EUR
um 25 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer in Höhe von 16 %

EUR
Auslagen

EUR
Umsatzsteuer in Höhe von 16 %

EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 29.07.2021 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der verwalteten Masse zu berechnen. Diese beträgt 7.293,78 EUR.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von 25 %
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.000,00 EUR. Unter Berücksichtigung der Erhöhung für 15 Gläubiger und unter weiterer Berücksichtigung eines vertretbaren Zuschlags, war insgesamt antragsgemäß festzusetzen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 03.08.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 14 IN 135/20 · ReWa Köln GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Montabaur
Insolvenzgericht
Montabaur
Aktenzeichen
14 IN 135/20
Wirksam am
03.02.2021
Registerbezug
Köln, HRA 34009
14 IN 135/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ReWa Köln GmbH &
Co. KG, Taunusstraße 42, 51105 Köln (AG Köln, HRA 34009), vertreten durch:
Andreas Rehfisch, Trauntalstraße 20, 55767 Brücken, (Geschäftsführer), wurde
beschlossen:

der Stichtag der dem Prüftermin entspricht wurde auf den 01.02.2021
festgesetzt.

Der Stichtag wird vertagt auf den 31.05.2021.

Amtsgericht Montabaur, den 03.02.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 34009 HRA 34009: ReWa Köln GmbH & Co. KG, Köln, Taunusstraße 42, 51105 Köln. Gemäß § 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen gerötet: Ajlan, Kemal, Köln, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverf…
HRA 34009: ReWa Köln GmbH & Co. KG, Köln, Taunusstraße 42, 51105 Köln. Gemäß § 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen gerötet: Ajlan, Kemal, Köln, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst (Amtsgericht Montabaur, 14 IN 135/20). Gem. § 143 HGB von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 14 IN 135/20 · ReWa Köln GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Montabaur
Insolvenzgericht
Montabaur
Aktenzeichen
14 IN 135/20
Wirksam am
03.12.2020
Registerbezug
Köln, HRA 34009
14 IN 135/20: Über das Vermögen der ReWa Köln GmbH & Co. KG, Taunusstraße 42,
51105 Köln (AG Köln, HRA 34009), vertr. d.: Andreas Rehfisch, Peterstorstraße
8, 56410 Montabaur, (Geschäftsführer), ist am 02.12.2020 um 17:30 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Sylvia Kalbitzer, Schlossstraße 9-11,
56068 Koblenz, Tel.: 0261 2917501-0, Fax: 0261 2917501-9, E-Mail:
koblenz@pluta.net.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) und nachrangige Forderungen nach
§ 39 InsO bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum
22.01.2021 anzumelden;

b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die
Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 01.02.2021.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Ø Anträge über:

· die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (22.01.2021)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (01.02.2021), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur -
Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Montabaur, 03.12.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 14 IN 135/20 · ReWa Köln GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Montabaur
Insolvenzgericht
Montabaur
Aktenzeichen
14 IN 135/20
Wirksam am
30.10.2020
Registerbezug
Köln, HRA 34009
14 IN 135/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ReWa Köln
GmbH & Co. KG, Taunusstraße 42, 51105 Köln (AG Köln, HRA 34009), vertr. d.:
Andreas Rehfisch, Peterstorstraße 8, 56410 Montabaur, (Geschäftsführer), ist am
30.10.2020 um 13:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit
Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen
Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Sylvia Kalbitzer, Schlossstraße 9-11,
56068 Koblenz, Tel.: 0261 2917501-0, Fax: 0261 2917501-9, E-Mail:
koblenz@pluta.net bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur -
Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Montabaur, 30.10.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 34009 HRA 34009: ReWa Köln GmbH & Co. KG, Köln, Taunusstraße 42, 51105 Köln. (Gegenstand des Unternehmens ist die Alltagsbegleitung und Betreuung von Senioren und Familien.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschr…
HRA 34009: ReWa Köln GmbH & Co. KG, Köln, Taunusstraße 42, 51105 Köln. (Gegenstand des Unternehmens ist die Alltagsbegleitung und Betreuung von Senioren und Familien.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Taunusstraße 42, 51105 Köln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: ReWa GmbH, Montabaur (Amtsgericht Montabaur HRB 25962), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Ajlan, Kemal, Köln, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.