HRB 121185
REVITALIS REAL ESTATE AG
aktuell 23 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Hamburg
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Hamburg
- Datenstand
- 2024-03-13
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-03-13 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
6 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 67g IN 171/23 · REVITALIS REAL ESTATE AG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67g IN 171/23
- Wirksam am
- 03.09.2026
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 121185
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 121185 eingetragenen REVITALIS REAL ESTATE AG, Neuer Wall 88, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Thomas Ralf Martin Cromm, Herrn Marc Wirtz, und Herrn Andreas Heinrich Lipp,
Vorläufiger Sachwalter:
Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg
werden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR
___________________________________________________________________
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer in Höhe von EUR
___________________________________________________________________
Endbetrag EUR
Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.
Gründe:
Der vorläufige Sachwalter übt sein Amt seit dem 01.10.2023 aus. Nach § 270b Abs. 1, 274 Abs. 1 und 63 InsO, hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Eigenverwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Eigenverwaltung unterliegt.(§ 12 a InsVV).
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Sachwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 vom Hundert der Vergütung des Sachwalters die wiederum 60% der Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV (§ 11 Abs. 1 InsVV) beträgt.
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentsatz der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 12a III InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 1.964.249,91 EUR.
Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach EUR.
Der Regelsatz der Vergütung der Sachwalterin/des Sachwalters beträgt demnach EUR.
Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung
einer Erhöhung des Regelsatzes auf 110 % und damit auf den Betrag von EUR gerechtfertigt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 24.06.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Sachwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen, auf höchstens 175 EUR je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters begrenzten jährlichen Pauschsatz fordern.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Sie steht, soweit beschwert, der Verwalterin/dem Verwalter und der Schuldnerin/dem Schuldner zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 403 eingesehen werden.
67g IN 171/23
Amtsgericht Hamburg, 01.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 67g IN 171/23 · REVITALIS REAL ESTATE AG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67g IN 171/23
- Wirksam am
- 16.01.2025
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 121185
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 121185 eingetragenen REVITALIS REAL ESTATE AG, Neuer Wall 88, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Thomas Ralf Martin Cromm, Herrn Marc Wirtz und Herrn Andreas Heinrich Lipp,
Sachwalter: Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg
wird dem Mitglied des Gläubigerausschusses Teylor Germany GmbH; vormals: creditshelf solutions GmbH, Große Gallusstraße 16-18, 60311 Frankfurt auf die bei Beendigung des Amtes endgültig festzusetzende Vergütung und Auslagen folgender Vorschuss festgesetzt:
Vergütung EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer EUR
Vorschuss EUR
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Nach allgemeinen Ansicht kann ihnen schon während der Dauer des Verfahrens ein Vorschuss festgesetzt werden. Gemäß § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig zwischen 50 und 300 EUR je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation als Vorschuss ein Stundensatz von 300,00 EUR angemessen ist. Für 24 Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf EUR.
Zusätzlich festzusetzen war die vom Gläubigerausschussmitglied zu zahlende Umsatzsteuer.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. §§ 293 Abs. 2; 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 403 eingesehen werden.
67g IN 171/23
Amtsgericht Hamburg, 08.01.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 67g IN 171/23 · REVITALIS REAL ESTATE AG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67g IN 171/23
- Wirksam am
- 13.08.2024
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 121185
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 121185 eingetragenen REVITALIS REAL ESTATE AG, Neuer Wall 88, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Thomas Ralf Martin Cromm, Herrn Marc Wirtz und Herrn Andreas Heinrich Lipp
ist die Vergütung eines Mitglieds des vorläufigen Gläuberausschusses festgesetzt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 403 eingesehen werden.
67g IN 171/23
Amtsgericht Hamburg, 12.08.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 67g IN 171/23 · REVITALIS REAL ESTATE AG · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67g IN 171/23
- Wirksam am
- 04.10.2023
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 121185
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 121185 eingetragenen REVITALIS REAL ESTATE AG, Neuer Wall 88, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Thomas Ralf Martin Cromm, Herrn Marc Wirtz und Herrn Andreas Heinrich Lipp
Geschäftszweig: die Verwaltung eigener Vermögenswerte, insbesondere die Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften, der Erwerb und das Halten von Unternehmensbeteiligungen jeder Rechtsform
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.10.2023, um 11:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.10.2023 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird, (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am
Dienstag, 28.11.2023, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters,
- den Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
und - § 35 Abs. 2 InsO (Freigabe von Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), § 66 Abs. 3 InsO (Rechnungslegung), § 149 InsO (Hinterlegungsstelle), § 157 InsO (Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens), §§ 159 bis 163 Abs. 2 InsO (Verwertung der Insolvenzmasse, besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Verwalters, Betriebsveräußerung), §§ 271 und 272 InsO (Eigenverwaltung)
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Sachwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 06.11.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67g IN 171/23
Amtsgericht Hamburg, 01.10.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 121185 HRB 121185: REVITALIS REAL ESTATE AG, Hamburg, Neuer Wall 88, 20354 Hamburg. Die Hauptversammlung vom 24.08.2021 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 950.000,00 EUR auf 1.000.000,00 EUR aus Gesellschaftsmit…
HRB 121185 HRB 121185: REVITALIS REAL ESTATE AG, Hamburg, Neuer Wall 88, 20354 Hamburg. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit…
HRB 121185 HRB 121185: REVITALIS REAL ESTATE AG, Hamburg, Neuer Wall 88, 20354 Hamburg. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit…
HRB 121185 HRB 121185: REVITALIS REAL ESTATE AG, Hamburg, Neuer Wall 88, 20354 Hamburg. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit…
HRB 121185 HRB 121185: REVITALIS REAL ESTATE AG, Hamburg, Neuer Wall 88, 20354 Hamburg. Nicht mehr Vorstand: Meding, Jan-Oliver, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 121185 HRB 121185: REVITALIS REAL ESTATE AG, Hamburg, Auguststraße 14, 22085 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Neuer Wall 88, 20354 Hamburg.
HRB 121185 HRB 121185: REVITALIS REAL ESTATE AG, Hamburg, Auguststraße 14, 22085 Hamburg. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Liste des Aufsichtsrats wurde eingereicht.
HRB 121185 HRB 121185: REVITALIS REAL ESTATE AG, Hamburg, Auguststraße 14, 22085 Hamburg. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Liste des Aufsichtsrats wurde eingereicht.
HRB 121185 HRB 121185: REVITALIS REAL ESTATE AG, Hamburg, Auguststraße 14, 22085 Hamburg. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft m…
HRB 121185 HRB 121185: REVITALIS REAL ESTATE AG, Hamburg, Auguststraße 14, 22085 Hamburg. Prokura erloschen Stepper, Kai-Kristian, Lütjensee, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem …
HRB 121185 HRB 121185: REVITALIS REAL ESTATE AG, Hamburg, Auguststraße 14, 22085 Hamburg. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft m…
HRB 121185 HRB 121185: REVITALIS REAL ESTATE AG, Hamburg, Auguststraße 14, 22085 Hamburg. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft m…
HRB 121185 HRB 121185: REVITALIS REAL ESTATE AG, Hamburg, Auguststraße 14, 22085 Hamburg. Die Hauptversammlung vom 26.11.2015 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
HRB 121185 HRB 121185:REVITALIS REAL ESTATE AG, Hamburg, Auguststraße 14, 22085 Hamburg.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit…
HRB 121185 HRB 121185:REVITALIS REAL ESTATE AG, Hamburg, Sierichstraße 39, 22301 Hamburg.Änderung zur Geschäftsanschrift: Auguststraße 14, 22085 Hamburg.
HRB 121185 REVITALIS REAL ESTATE AG, Hamburg, Sierichstraße 39, 22301 Hamburg. Bestellt Vorstand: Wirtz, Marc, Köln, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen …
HRB 121185 REVITALIS REAL ESTATE AG, Hamburg, Sierichstraße 39, 22301 Hamburg. Geändert, nun Vorstand: Cromm, Thomas Ralf Martin, Dortmund, *XX.XX.XXXX; Lipp, Andreas Heinrich, Nieder-Olm, *XX.XX.XXXX; Meding, Jan-Oliv…
HRB 121185 REVITALIS REAL ESTATE AG, Hamburg, Sierichstraße 39, 22301 Hamburg. Bestellt Vorstand: Cromm, Thomas Ralf Martin, Dortmund, *XX.XX.XXXX; Lipp, Andreas Heinrich, Nieder-Olm, *XX.XX.XXXX, jeweils vertretungsbe…
HRB 121185 REVITALIS REAL ESTATE AG, Hamburg, Sierichstraße 39, 22301 Hamburg. Aktiengesellschaft. Satzung vom 11.10.2011. Die Hauptversammlung vom 14.12.2011 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Firma, Sitz) und …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.