HRB 337973
Reutax Abwicklungs AG
aktuell 38 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Heidelberg
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Registerdaten
- Sitz
- Heidelberg
- Datenstand
- 2024-12-11
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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- Reutax AG Heidelberg
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 80 IE 2/13 · Reutax Abwicklungs AG · Insolvenzgericht Heidelberg
- Insolvenzgericht
- Heidelberg
- Aktenzeichen
- 80 IE 2/13
- Wirksam am
- 13.06.2024
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 337973
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Reutax Abwicklungs AG, Speyerer Str. 4, 69115 Heidelberg, vertreten durch den Vorstand Soheyl Ghaemian
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 337973
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tobias Wahl, L 9, 11, 68161 Mannheim, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 13.12.2023.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 20.539.347,16 EUR auszugehen.Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von 438.536,94 EUR festzusetzen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 680 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 13.12.2023 wird Bezug genommen.
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- Betriebsfortführung für zwei Monate: Die Betriebsfortführung war besonders wegen der Vielzahl der Beteiligten und der hohen Verunsicherung der von der Schuldnerin vermittelten Beratern sehr aufwendig und erforderte die regelmäßige persönliche Anwesenheit des Insolvenzverwalters und seiner Mitarbeiter. Weiterhin waren eine aufwendige regelmäßige Planung und Disposition der Liquidität sowie die Aufrechterhaltung des ständigen Kontakts zu den wesentlichen Kunden, auch mittels persönlicher Besuche dringend erforderlich. Auch das erheblich erhöhte persönliche Haftungsrisiko des Insolvenzverwalters war zu berücksichtigen. Da eine positives Fortführungsergebnis nicht erzielt wurde, war eine Vergleichsberechnung entbehrlich.
- übertragende Sanierung: Auch nach der Verfahrenseröffnung wurde der bereits im vorläufigen Verfahren begonnene M&A-Prozess fortgeführt mit den fünf höchstbietenden Interessenten. Es wurden Managemenpräsentationen durchgeführt, die infolge der Führungslosigkeit der Schuldnerin die ständige Anwesenheit des Verwalters und seiner Mitarbeiter erforderten. Die unterschiedlichen Angebote mussten eingehend geprüft und auch mit dem Gläubigerausschuss erörtert werden. Es erfolgte nochmals eine Investorenpräsentation mit den beiden höchstbietenden Interessenten, bevor mit dem aussichtsreichsten Übernahmekandidaten schließlich Verhandlungen über den Kaufvertrag ohne Beauftragung einer externen Anwaltskanzlei aufgenommen werden konnten.
- Auslandsberührung: Die Schuldnerin unterhielt zahlreiche geschäftliche Beziehungen zu Kunden und Beratern im europäischen und russischen sowie in geringerem Umfang auch im nordamerikanischen Ausland. Dadurch war ein hoher Anteil der telefonischen, elektronischen und schriftlichen Kommunikation in englischer Sprache zu führen. Es musste insbesondere auch über die deutschen insolvenzrechtlichen Besonderheiten informiert werden.
- Rechtliche Probleme, forensische Sonderaufgaben: Bereits zu Beginn des Verfahrens mussten Ermittlungen eingeleitet werden um mögliche Vermögensverschiebungen durch den früheren Votstandsvorsitzenden aufzudecken und Haftungsansprüche gegen ihn und weitere Beteiligte, insbesondere zahlreiche Orfanmitglieder, geltend zu machen und durchzusetzen. Diese Tätigkeiten nahmen auch im eröffneten Verfahren besonders breiten Raum ein und zogen sich über viele Jahre hin. Die Tätigkeit lässt sich in folgende Teilbereiche gliedern: Ermittlungen/Poolvereinbarung, Sekundärinsolvenzverfahren nach Chapter 15 BC in den USA, Vermögenswerte in den USA und der Schweiz, Staatsanwaltliche Ermittlungen, Konzernverflechtung, Buchhaltung/Jahresabschlüsse, Forderungseinzug/Factoring, Arbeitnehmerangelegenheiten, Anzahl gläubiger, Gläubigerausschuss. Bezüglich aller dieser Teilbereiche wird auf die sehr ausführliche Begründung im Vergütungsantrag Bezug genommen.Als Minderungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- erhebliche Arbeitsersparnis durch die Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters
In der Gesamtschau bei angemessener Gesamtwürdigung aller vorhandenen Erhöhungs- und Minderungsgründe war ein Übersteigen des Regelsatzes um 680 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Portokosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die bereits mit Beschluss vom 30.03.2016 und Beschluss vom 14.11.2017 festgesetzten Vorschüsse waren in Abzug zu bringen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 06.06.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 80 IE 2/13 · Reutax Abwicklungs AG · Insolvenzgericht Heidelberg
- Insolvenzgericht
- Heidelberg
- Aktenzeichen
- 80 IE 2/13
- Wirksam am
- 04.06.2024
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 337973
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Reutax Abwicklungs AG, Speyerer Str. 4, 69115 Heidelberg, vertreten durch den Vorstand Soheyl Ghaemian
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 337973
- Schuldnerin -
Die Vergütung des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses, des Interimsgläubigerausschusses und des endgültigen Gläubigerausschusses Reutax AG Schweiz wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 08.04.2024 in Verbindung mit dem Antrag vom 07.05.2020.Der Insolvenzverwalter befürwortete mit Schreiben vom 10.04.2024 den Antrag der Antragstellerin.Die Mitglieder des vorläufigen, des Interims- und des endgültigen Gläubigerausschusses haben nach §§ 21 Abs.2 Ziff.1a, 73 Abs. 1 InsO Anspruch auf Vergütung Ihrer Tätigkeit und Ersatz der Ihnen entstandenen Auslagen. Nach § 17 Abs.1 InsVV ist die Vergütung nach dem Zeitaufwand der Gläubigerausschussmitglieder für ihre Tätigkeit unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls zu bestimmen. Der Stundensatz soll hierbei regelmäßig zwischen 35,00 und 95,00 EUR betragen.Vorliegend war im Hinblick auf die Komplexität des Verfahrens, die von Beginn des Verfahrens an, bis auch noch zum Verfahrensabschluss hin eine Entsprechung in der Aufsichtskompetenz der Gläubigerausschussmitglieder fand, sowie auch auf das Vorliegen eines besonderen Haftungsrisikos der beantragte Stundensatz in Höhe von 250,00 EUR angemessen. Im Einzelnen ergab sich durch das Studium von umfangreichen Prozessakten ein erhöhter Aufwand.Die Gewährung einer deutlich über dem Rahmen des § 17 InsVV liegenden Vergütung wird darüberhinaus auch als zulässig und erforderlich erachtet, wenn dies durch die beondere Sachkunde des jeweiligen Gläubigerausschussmitglieds konkret begründet ist und diese besondere Sachkunde auch im konkreten Verfahren notwendig geworden war und sich positiv auf das Verfahrensergebnis ausgewirkt hat.
Für 150,25 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Der bereits mit Beschluss vom03.02.2020 festgesetzte Vorschuss war in Abzug zu bringen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 03.06.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 80 IE 2/13 · Reutax Abwicklungs AG · Insolvenzgericht Heidelberg
- Insolvenzgericht
- Heidelberg
- Aktenzeichen
- 80 IE 2/13
- Wirksam am
- 21.05.2024
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 337973
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Reutax Abwicklungs AG, Speyerer Str. 4, 69115 Heidelberg, vertreten durch den Vorstand Soheyl Ghaemian
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 337973
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tobias Wahl, L 9, 11, 68161 Mannheim, werden in Abänderung des Beschluss vom 18.06.2014 wie folgt festgesetzt: Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 13.12.2023.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 29.588.988,29 EUR auszugehen. Somit ergibt sich gegenüber der in dem Beschluss vom 18.06.2024 angesetzten Berechnungsmasse in Höhe von 19.889.369,30 EUR eine Differenz von mehr als 25 %. Gem. §§ 63 Abs.3 S.4 InsO, 11 Abs.2 InsVV ist der Beschluss vom 18.06.2014 demzufolge entsprechend abzuändern.Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von 143.409,97 EUR festzusetzen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 192 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 13.12.2023 in Verbindung mit dem Antrag vom 02.06.2014 wird Bezug genommen.
In der Gesamtschau bei angemessener Gesamtwürdigung aller vorhandenen Erhöhungs- und Minderungsgründe war ein Übersteigen des Regelsatzes um 192 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 02.05.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 80 IE 2/13 · Reutax Abwicklungs AG · Insolvenzgericht Heidelberg
- Insolvenzgericht
- Heidelberg
- Aktenzeichen
- 80 IE 2/13
- Wirksam am
- 17.07.2023
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 337973
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Reutax Abwicklungs AG, Speyerer Str. 4, 69115 Heidelberg, vertreten durch den Vorstand Soheyl Ghaemian
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 337973
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 566 sowie von eventuell weiteren nachträglichen Forderungsanmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.10.2023 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 14.07.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 80 IE 2/13 · Reutax Abwicklungs AG · Insolvenzgericht Heidelberg
- Insolvenzgericht
- Heidelberg
- Aktenzeichen
- 80 IE 2/13
- Wirksam am
- 15.09.2022
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 337973
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Reutax AG,
Speyerer Straße 4, 69115 Heidelberg,
vertr. d. d. Vorstand Soheyl Ghaemian, geb. am XX.XX.XXXX und
Wahridj Gergian, geb. am XX.XX.XXXX,
eingetragen beim Registergericht Mannheim, HRB 337973,
- Management, Planung und Realisierung von Softwareprodukten im Auftrag
Dritter,
einschließlich der dazugehörigen Schulung und Übermittlung spezieller
Technologien
der Software -
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.06.2013, um
8.00 Uhr das Insolvenzverfahren
als Hauptinsolvenzverfahren gemäß Art. 3 Abs. I VO (EG) Nr. 1346/2000
i.V.m. § 3 InsO
eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:
Rechtsanwalt Tobias Wahl, L 9, 11, 68161 Mannheim.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.08.2013 unter Beachtung des
§ 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzutei-
len, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der
Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden
(§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht
mehr
an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten.
Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte ergibt sich aus
Art. 3 Abs. I VO (EG) Nr. 1346/2000 in Verbindung mit § 3 InsO.
Danach sind die Gerichte des Mitgliedstaats der EU zuständig, in dessen Gebiet
die Schuldnerin den Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen hat.
Die Schuldnerin hat den Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen in
Deutschland.
Dies ergibt sich daraus, dass beim Registergericht in Mannheim der Sitz der
Gesellschaft in Heidelberg eingetragen ist.
In Heidelberg, Speyerer Straße 4 befindet sich die gesamte Verwaltung der
Aktiengesellschaft.
Dem steht nicht entgegen, dass es Tochtergesellschaften sowie möglicherweise
Vermögensgegenstände in mehreren Ländern in und außerhalb Europas gibt.
Die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Heidelberg ist somit gegeben.
II. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf Grundlage eines Berichts des
Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird
(Berichtstermin)
ist am
Freitag, den 26.07.2013, 10.30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Heidelberg, Kurfürsten-Anlage 15,
69115 Heidelberg, 3. OG., Saal 30.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- den Gläubigerausschuss,
gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse
(§§ 100, 101 InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2 InsO bezeichneten
Gegenstände
(= Anlegung von Wertgegenständen sowie Entscheidungen über die
Verwertung der Insolvenzmasse und über besonders bedeutsame
Rechtshandlungen einschließlich
der Betriebsveräußerung),
- sowie zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse
(§ 207 InsO).
Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am
Freitag, 13.09.2013, 9.00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Heidelberg, Kurfürsten-Anlage 15, 69115 Heideberg,
3. OG., Saal 30.
Hinweise: Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig gilt die Zustimmung zu
den besonders bedeutsamen Rechtshandlungen gemäß § 160 InsO als
erteilt.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind,
werden nicht
gesondert benachrichtigt, § 179 Abs. II Satz 3 InsO.
Alle künftigen Termine werden veröffentlicht unter:
www. insolvenzbekanntmachungen. de.
Eine gesonderte Ladung der Gläubiger zum Schlusstermin findet
nicht
statt.
III. Gemäß § 67 Abs. I InsO wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss
eingesetzt.
Das Amt der Mitglieder des Gläubigerausschusses beginnt mit der
Annahme des Amtes.
Zu Mitgliedern des vorläufigen Gläubigerausschusses werden gemäß
§ 67 Abs. II InsO bestellt:
1. für die Gläubiger mit den höchsten Forderungen:
Reutax AG Schweiz, Limmatquai 1, 8001 Zürich,
vertreten durch den Vorstand,
dieser vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Thomas Oberle,
Blumenstraße 17, 69115 Heidelberg;
2. für die Kleingläubiger und Berater:
Herr Burkhard Loll,
Auf der Morgenweide 57, 55276 Oppenheim;
3. für die Arbeitnehmer:
Frau Stefanie Ehrhard,
Pottaschenloch 14, 69259 Wilhelmsfeld.
Heidelberg, 01.06.2013
Amtsgericht
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis 80 IE 2/13 · Reutax Abwicklungs AG · Insolvenzgericht Heidelberg
- Insolvenzgericht
- Heidelberg
- Aktenzeichen
- 80 IE 2/13
- Wirksam am
- 09.05.2019
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 337973
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reutax Abwicklungs AG, Az. 80
IE 2/13 findet mit Zustimmung des Gerichts und des Gläubigerausschusses eine
Abschlagsverteilung statt.
Die Verteilungsmasse beläuft sich auf 5,00 Mio. €. Bei der Verteilung zu
berücksichtigen sind Forderungen von insgesamt 33.318.220,33 €.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Heidelberg niedergelegt.
Amtsgericht Heidelberg, 09.05.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 337973 HRB 337973:Reutax Abwicklungs AG, Heidelberg, Speyerer Str. 4, 69115 Heidelberg.Von Amts wegen nach § 395 FamFG gelöscht als Vorstand: Ghaemian, Soheyl, Wilhelmsfeld, *XX.XX.XXXX.
HRB 337973 HRB 337973:Reutax Abwicklungs AG, Heidelberg, Speyerer Str. 4, 69115 Heidelberg.Das Gericht beabsichtigt, die Eintragung des Vorstandes Soheyl Ghaemian, geb. 08.11.1975, Wilhelmsfeld, im Handelsregister wege…
HRB 337973 Reutax AG, Heidelberg, Speyerer Str. 4, 69115 Heidelberg. Die Hauptversammlung vom 27.08.2013 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) beschlossen. Firma geändert; nun: Reutax Abwi…
HRB 337973 Reutax AG, Heidelberg, Speyerer Str. 4, 69115 Heidelberg. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Heidelberg, 51 IE 2/13 B) aufgelöst. Gemäß § 262 AktG i.V…
Insolvenzbekanntmachung 51 IE 23/13 · Reutax AG · Insolvenzgericht Heidelberg
- Insolvenzgericht
- Heidelberg
- Aktenzeichen
- 51 IE 23/13
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 337973
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 51 IE 2/13 · Reutax AG · Insolvenzgericht Heidelberg
- Insolvenzgericht
- Heidelberg
- Aktenzeichen
- 51 IE 2/13
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 337973
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 337973 Reutax AG, Heidelberg, Speyerer Str. 4, 69115 Heidelberg. Vertretungsbefugnis geändert bei Vorstand: Gergian, Wahridj, Eppelheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesel…
HRB 337973 Reutax AG, Heidelberg, Speyerer Str. 4, 69115 Heidelberg. Prokura erloschen: Oertel, Norman Heinrich, Heidelberg, *XX.XX.XXXX.
HRB 337973 Reutax AG, Heidelberg, Speyerer Str. 4, 69115 Heidelberg. Bestellt als Vorstand: Ghaemian, Soheyl, Strasbourg/Frankreich, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft …
HRB 337973 Reutax AG, Heidelberg, Speyerer Str. 4, 69115 Heidelberg. Nicht mehr Vorstand: Pawlowsky, Marc-Oliver, Walchwil/Schweiz, *XX.XX.XXXX.
HRB 337973 Reutax AG, Heidelberg, Speyerer Str. 4, 69115 Heidelberg. Die Gesellschaft hat am 06.10.2011 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
HRB 337973 Reutax AG, Heidelberg, Speyerer Str. 4, 69115 Heidelberg. Bestellt als Vorstand: Gergian, Wahridj, Eppelheim, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Vorstand: Staudenmayer, Oliver, Dürnau, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemein…
HRB 337973 Reutax AG, Heidelberg, Speyerer Str. 4, 69115 Heidelberg. Nicht mehr Vorstand: Elsasser, Kelly, Schwetzingen, *XX.XX.XXXX.
HRB 337973 Reutax AG, Heidelberg, Speyerer Str. 6, 69115 Heidelberg. Neue Geschäftsanschrift: Speyerer Str. 4, 69115 Heidelberg. Bestellt als Vorstand: Staudenmayer, Oliver, Dürnau, *XX.XX.XXXX.
HRB 337973 Reutax AG, Heidelberg, Kurfürstenanlage 34-36, 69115 Heidelberg.Neue Geschäftsanschrift: Speyerer Str. 6, 69115 Heidelberg. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen:…
HRB 337973 Reutax AG, Heidelberg, Kurfürstenanlage 34-36, 69115 Heidelberg.Nicht mehr Vorstand: Eß, Conrad, Mannheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 337973 Reutax AG, Heidelberg, Kurfürstenanlage 34-36, 69115 Heidelberg.Die Gesellschaft hat am 14.12.2009 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
HRB 337973 Reutax AG, Heidelberg, Kurfürstenanlage 34-36, 69115 Heidelberg.Gemäß § 18 EGAktG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Kurfürstenanlage 34-36, 69115 Heidelberg. Prokura erloschen: Di Chiara, Iris, …
HRB 337973 Reutax AG, Heidelberg, (Kurfürstenanlage 34-36, 69115 Heidelberg).Nicht mehr Vorstand: Loroch, Andreas, Weinheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 337973 Reutax AG, Heidelberg, (Kurfürstenanlage 34-36, 69115 Heidelberg).Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 18.08.2009 un…
HRB 337973 Reutax AG, Heidelberg, (Kurfürstenanlage 34-36, 69115 Heidelberg).Bestellt als Vorstand: Eß, Conrad, Mannheim, *XX.XX.XXXX; Pawlowsky, Marc-Oliver, Walchwil/Schweiz, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Vorstand: Feiler,…
HRB 337973 Reutax AG, Heidelberg, (Kurfürstenanlage 34-36, 69115 Heidelberg).Die Hauptversammlung vom 09.06.2009 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Zusammensetzung des Aufsichtsrats) beschlossen.
HRB 337973 Reutax AG, Heidelberg, (Kurfürstenanlage 34-36, 69115 Heidelberg).Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Di Chiara, Iris, Mannheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 337973 Reutax AG, Heidelberg, (Kurfürstenanlage 34-36, 69115 Heidelberg).Bestellt als Vorstand: Elsasser, Kelly, Schwetzingen, *XX.XX.XXXX; Loroch, Andreas, Weinheim, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Elsasser, Kelly…
HRB 337973 Reutax AG, Heidelberg (Kurfürstenanlage 34-36, 69115 Heidelberg).Die Gesellschaft hat am 19.08.2008 eine Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
HRB 337973 Reutax AG, Heidelberg (Kurfürstenanlage 34-36, 69115 Heidelberg). Die Hauptversammlung vom 14.07.2008 hat die Änderung der Satzung in §10(Zusammensetzung, Amtsdauer) beschlossen. Auf die bei Gericht eingerei…
HRB 337973 Reutax AG, Heidelberg (Kurfürstenanlage 34-36, 69115 Heidelberg). Nicht mehr Vorstand: Pawlowsky, Marc-Oliver, Leimen, *XX.XX.XXXX.
Angezeigt wird eine begrenzte Auswahl der neuesten sicher zugeordneten Bekanntmachungen.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.