HRA 9302

Ressmann's Residence e.K.

Amtsgericht Saarbrücken · Saarland

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Kaiserstraße 87, 66459 Kirkel

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Kirkel
Rechtsform
eingetragenes gewerbliches Einzelunternehmen (e.K.; e.Kfm.; e.Kfr.)
Letzte Eintragung
25.01.2023
Datenstand
2025-10-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Inhaber(in)

Katarzyna Ressmann

Kirkel

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-30

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-04-11 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-10-28 Registerinformationen ansehen

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Ressmann's Residence Hotel e.K. Kirkel

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
HRA 9302 Ressmann's Residence Hotel e.K., Kirkel, (Kaiserstraße 87, 66459 Kirkel).Firma geändert, nun: Ressmann's Residence e.K. Der Inhaber hat das Vermögen der Ressmann' s Residence GmbH mit Sitz in Kirkel (Amtsger…
Ressmann's Residence Hotel e.K., Kirkel, (Kaiserstraße 87, 66459 Kirkel).Firma geändert, nun: Ressmann's Residence e.K. Der Inhaber hat das Vermögen der Ressmann' s Residence GmbH mit Sitz in Kirkel (Amtsgericht Saarbrücken HRB 3338) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30.12.2008 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30.12.2008 als Ganzes übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.