HRB 31597

Reset - Wellness & Beauty Lounge GmbH

Amtsgericht Chemnitz · Sachsen

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Chemnitz

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Registerdaten

Sitz
Chemnitz
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 14 IN 1210/18 · Reset-Wellness & Beauty Lounge GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
14 IN 1210/18
Wirksam am
14.08.2026
Registerbezug
Chemnitz, HRB 31597
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 14 IN 1210/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reset-Wellness & Beauty Lounge GmbH, An der Alten Post 1-2, 09111 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 31597
vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Plamboeck; d. vertreten durch die Geschäftsführerin Katja Voggenreiter

Die Vergütung des/r Verwalters/in für Tätigkeit im Insolvenzverfahren wurde mit Beschluss vom 13.08.2026 festgesetzt. Der vollständige Beschluss liegt zur Einsicht der Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 14 IN 1210/18 · Reset-Wellness & Beauty Lounge GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
14 IN 1210/18
Wirksam am
14.08.2026
Registerbezug
Chemnitz, HRB 31597
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 14 IN 1210/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reset-Wellness & Beauty Lounge GmbH, An der Alten Post 1-2, 09111 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 31597
vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Plamboeck; d. vertreten durch die Geschäftsführerin Katja Voggenreiter

ergeht am 13.08.2026 nachfolgende Entscheidung:

1. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit gemäß §§ 211, 66 InsO bis zum

08.10.2026

zu folgenden Punkten schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht Stellung zu nehmen:

|Schlussrechnung des Insolvenzverwalters

|Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen

|Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse

Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 382.529,51 EUR. Zur Verteilung steht keine Masse zur Verfügung.

Der Schlussbericht, die Schlussrechnung und sonstige Unterlagen können von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.

Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz;

Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

Für alle Verfahren gilt ab 01.01.2022:
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen.

Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 14 IN 1210/18 · Reset-Wellness & Beauty Lounge GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
14 IN 1210/18
Wirksam am
03.06.2026
Registerbezug
Chemnitz, HRB 31597
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 14 IN 1210/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reset-Wellness & Beauty Lounge GmbH, An der Alten Post 1-2, 09111 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 31597
vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Plamboeck; d. vertreten durch die Geschäftsführerin Katja Voggenreiter

ergeht am 01.06.2026 nachfolgende Entscheidung:

1. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.

Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 23.06.2026 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.

Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Insolvenzverwalters RA Andreas Hiecke, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.

Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz;

Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

Für alle Verfahren gilt ab 01.01.2022:
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen.

Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 14 IN 1210/18 · Reset-Wellness & Beauty Lounge GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
14 IN 1210/18
Wirksam am
04.01.2021
Registerbezug
Chemnitz, HRB 31597
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 14 IN 1210/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reset-Wellness & Beauty Lounge
GmbH, An der Alten Post 1-2, 09111 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 31597
vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Plamboeck; d. vertreten durch die
Geschäftsführerin Katja Voggenreiter

- wurde die Regelvergütung nach einer Berechnungsmasse von 77.227,54 EUR zzgl.
Zuschlag für die Betriebsfortführung zzgl. Auslagenpauschale des vorläufigen
Insolvenzverwalters am 28.12.2020 festgesetzt.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt.
Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht
einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.

Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.

Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden.

Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach
dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw.
Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle
eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt,
wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen
Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung
gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument
eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch
das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV)
geeignet sein. Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.

14 IN 1210/18 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 04.01.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 14 IN 1210/18 · Reset-Wellness & Beauty Lounge GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
14 IN 1210/18
Wirksam am
12.03.2019
Registerbezug
Chemnitz, HRB 31597
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 14 IN 1210/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reset-Wellness & Beauty Lounge
GmbH, An der Alten Post 1-2, 09111 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 31597
vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Plamboeck; d. vertreten durch die
Geschäftsführerin Katja Voggenreiter

- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 08.03.2019 mit Schriftsatz vom
07.03.2019 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.

14 IN 1210/18 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 12.03.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 31597 HRB 31597: Reset - Wellness & Beauty Lounge GmbH, Chemnitz, An der Alten Post 1-2, 09111 Chemnitz. Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 01.03.2019, AZ: 14 IN 1210/18, ist das Insolvenzverfahren über…
HRB 31597: Reset - Wellness & Beauty Lounge GmbH, Chemnitz, An der Alten Post 1-2, 09111 Chemnitz. Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 01.03.2019, AZ: 14 IN 1210/18, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 14 IN 1210/18 · Reset-Wellness & Beauty Lounge GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
14 IN 1210/18
Wirksam am
04.03.2019
Registerbezug
Chemnitz, HRB 31597
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 14 IN 1210/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reset-Wellness & Beauty Lounge
GmbH, vertr.d.d. GF Stefan Plamboeck und Katja Voggenreiter An der Post 1-2,
09111 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 31597
vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Plamboeck; d. vertreten durch die
Geschäftsführerin Katja Voggenreiter

ergeht am 01.03.2019 nachfolgende Entscheidung:

1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Wellness- und
Kosmetikbehandlungen) wird am 01.03.2019 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet.

2. Zum Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Andreas Hiecke
Straßberger Straße 83
08527 Plauen
Telefon geschäftlich: 03741 276328
Telefax: 03741 276320
Email geschäftlich: ahiecke@drpannen.de

bestellt.

3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des
§ 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die
Schuldnerin.

4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 19.04.2019
anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese
Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert,
haftet für den daraus entstandenen Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht
mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.

5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.

6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die
Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter,
die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 31.05.2019 beim Amtsgericht Chemnitz,
Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.

7. Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige
Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten
Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der Beschluss kann für die Verfahrensbeteiligten in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.

14 IN 1210/18 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 04.03.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 31597 HRB 31597: Reset - Wellness & Beauty Lounge GmbH, Chemnitz, An der Alten Post 1-2, 09111 Chemnitz. Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 07.01.2019, AZ: 14 IN 1210/18, ist ein vorläufiger Insolvenzve…
HRB 31597: Reset - Wellness & Beauty Lounge GmbH, Chemnitz, An der Alten Post 1-2, 09111 Chemnitz. Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 07.01.2019, AZ: 14 IN 1210/18, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 14 IN 1210/18 · Reset-Wellness & Beauty Lounge GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
14 IN 1210/18
Wirksam am
07.01.2019
Registerbezug
Chemnitz, HRB 31597
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 14 IN 1210/18

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Reset-Wellness &
Beauty Lounge GmbH, vertr.d.d. GF Stefan Plamboeck und Katja Voggenreiter An
der Post 1-2, 09111 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 31597
vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Plamboeck; d. vertreten durch die
Geschäftsführerin Katja Voggenreiter

ergeht nachfolgende Entscheidung:

1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 07.01.2019 um
08:56 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung

angeordnet.

2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Andreas Hiecke
Straßberger Straße 83
08527 Plauen
Telefon geschäftlich: 03741 276328
Telefax: 03741 276320
Email geschäftlich: ahiecke@drpannen.de

bestellt.

3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur
noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner
Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).

4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die
Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu
sichern und zu erhalten.

5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu
nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm
einzurichtendes Anderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.

6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter
leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.

7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der
Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus
behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und
Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden,
Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und
Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).

8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher
und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen
(§ 22 Abs. 2 InsO).

9. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter werden die im Verfahren notwendigen
Zustellungen übertragen, ausgenommen sind die Zustellungen an die Schuldnerin.

14 IN 1210/18 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 07.01.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 31597 HRB 31597: Reset - Wellness & Beauty Lounge GmbH, Chemnitz, An der Alten Post 1-2, 09111 Chemnitz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.03.2018. Geschäftsanschrift: An der Alten…
HRB 31597: Reset - Wellness & Beauty Lounge GmbH, Chemnitz, An der Alten Post 1-2, 09111 Chemnitz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.03.2018. Geschäftsanschrift: An der Alten Post 1-2, 09111 Chemnitz. Gegenstand des Unternehmens: Wellnessbehandlungen, Bereitstellung von Massage- und Kosmetikliegen, Verkauf von Spezialprodukten im Wellness- und Kosmetikbereich, Lounge-Bar mit Getränken und Snacks. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Plamboeck, Stefan, Marienberg, *XX.XX.XXXX; Voggenreiter, Katja, Marienberg, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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