HRA 721831

Resch GmbH & Co KG

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bietigheim-Bissingen

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Bietigheim-Bissingen
Datenstand
2024-12-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-24

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-24 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
HRA 721831 Resch GmbH & Co KG, Bietigheim-Bissingen (Rötestr. 17, 74321 Bietigheim-Bissingen, Der An- und Verkauf von Fahrzeugen, das Abschleppen und die Verwertung von Unfallfahrzeugen, sowie die Vermietung von Fahrze…
Resch GmbH & Co KG, Bietigheim-Bissingen (Rötestr. 17, 74321 Bietigheim-Bissingen, Der An- und Verkauf von Fahrzeugen, das Abschleppen und die Verwertung von Unfallfahrzeugen, sowie die Vermietung von Fahrzeugen und allen damit verbundenen Folgegeschäften). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Resch Beteiligungs GmbH, Bietigheim-Bissingen (Stuttgart HRB 724142). Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Resch Unfallwagen Handelsgesellschaft mbH (Amtsgericht Stuttgart HRB 301135) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.