HRB 113382

ReSales Textilhandels- und -recycling GmbH

Amtsgericht Jena · Thüringen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Apolda

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Registerdaten

Sitz
Apolda
Datenstand
2024-03-12
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-12

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Kronen vierhundertvierundsiebzig GmbH Düsseldorf

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 171 IN 164/25 · ReSales Textilhandels- und -recycling GmbH · Insolvenzgericht Erfurt
Insolvenzgericht
Erfurt
Aktenzeichen
171 IN 164/25
Wirksam am
12.03.2026
Registerbezug
Jena, HRB 113382
171 IN 164/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ReSales Textilhandels- und -recycling GmbH, Beim Weidige 3, 99510 Apolda, vertreten durch die Geschäftsführer Martin Böschen und Thomas Böschen
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 113382
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte AndresPartner, Rechtsanwälte & Steuerberater, Insolvenzverwaltung & Restrukturierung, Partnerschaft mbB, Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf, Gz.: CJ

Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Dr. Peter Staufenbiel, Lindenbühl 24, 99974 Mühlhausen, für die Tätigkeit als vorläufiger Sachwalter werden wie folgt festgesetzt:

Betrag in EUR
Betrag in EUR
Vergütung
*

zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
*

Vergütung insgesamt

*
Auslagen
*

zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
*

Auslagen insgesamt

*
Gesamtbetrag Vergütung und Auslagen
*
in Worten:
*

Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des vorläufigen Sachwalters vom 20.02.2026.
Ausgehend von einem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von * EUR beträgt die Vergütung gem. § 12 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) * EUR (Regelvergütung).
Der vorläufige Sachwalter beantragt hiervon einen Zuschlag von 1,05.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag wird Bezug genommen.
Nach § 3 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des vorläufigen Sachwalters es erfordern. Dieser Fall ist hier gegeben.
Der vorläufige Sachwalter hatte in diesem Verfahren eine Betriebsfortführung mit 778 Mitarbeitern zu überwachen, einschließlich der Befassung mit Arbeitnehmerbelangen und Insolvenzgeldvorfinanzierung, war befasst mit der Kontrolle des Cash-Pools der TAXAID Beteiligungsverwaltung Deutschland GmbH, der Befassung mit einem Investorenprozess und der künftigen Vertragsgestaltung bzw. Regulierungsvorschlägen. Aufgrund der Einbindung der Schuldnerin in die Konzernstruktur der TEXAID-Gruppe war der vorläufige Sachwalter umfangreich befasst mit der vorhandenen Konzernstruktur und den Beteiligungen sowie der Intercompany-Abstimmung verbunden mit der sog. EVA (Eingabe, Verarbeitung und Ausgabe) als das grundlegende Schema der Datenverarbeitung. Zudem war der vorläufige Sachwalter befasst mit der Einholung der Ermächtigung zur Begründung von Masseverbindlichkeiten, der umfangreichen Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten. Ebenfalls war der vorläufige Sachwalter eingebunden in den Sanierungsprozess und die Sitzungen des vorläufigen Gläubigerausschusses. Schließlich war er befasst mit Rechtsfragen bei einer Vielzahl von Mietverträgen für die rund 80 Einzelfilialen bundesweit.
Bemessungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Sachwalters ist gemäß § 63 Abs. 3 InsO und § 11 Abs. 1 InsVV der Wert des insgesamt gesicherten und verwalteten materiellen wie immateriellen Vermögens (Aktivvermögen), das seiner Tätigkeit während der vorläufigen Verwaltung zugrunde lag, ohne hierbei einen Abzug für Aus- und Absonderungsrechte an der Insolvenzmasse vorzunehmen, soweit er sich damit in erheblichem Umfang befasst hat.
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.

Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 12.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 171 IN 164/25 · ReSales Textilhandels- und -recycling GmbH · Insolvenzgericht Erfurt
Insolvenzgericht
Erfurt
Aktenzeichen
171 IN 164/25
Wirksam am
02.03.2026
Registerbezug
Jena, HRB 113382
171 IN 164/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ReSales Textilhandels- und -recycling GmbH, Beim Weidige 3, 99510 Apolda, vertreten durch die Geschäftsführer Martin Böschen und Thomas Böschen
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 113382
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte AndresPartner, Rechtsanwälte & Steuerberater, Insolvenzverwaltung & Restrukturierung, Partnerschaft mbB, Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf, Gz.: CJ

Ergänzung zur Terminsbestimmung:
Termin zur
- Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
- Abstimmung über den Insolvenzplan
wird bestimmt auf
Dienstag, 17.03.2026, 09:00 Uhr
Sitzungssaal 18, 2. OG, 99092 Erfurt, Rudolfstraße 46, Amtsgericht Erfurt

Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können der vollständige Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen eingesehen werden.
Es wird gem. § 253 Abs. 2, 3 InsO darauf hingewiesen, dass eine sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Insolvenzplans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer

1. dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
2. gegen den Plan gestimmt hat.

Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 02.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 113382 HRB 113382: ReSales Textilhandels- und -recycling GmbH, Apolda, Beim Weidige 3, 99510 Apolda. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bender, Melanie, Hamburg, *XX.X…
HRB 113382: ReSales Textilhandels- und -recycling GmbH, Apolda, Beim Weidige 3, 99510 Apolda. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bender, Melanie, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 113382 HRB 113382: ReSales Textilhandels- und -recycling GmbH, Apolda, Am Weidige 3, 99510 Apolda. Eintragung lfd. Nr. 3, Sp. 2, Buchst. b) von Amts wegen berichtigt Geschäftsanschrift: Beim Weidige 3, 99510 Apolda.
HRB 113382: ReSales Textilhandels- und -recycling GmbH, Apolda, Am Weidige 3, 99510 Apolda. Eintragung lfd. Nr. 3, Sp. 2, Buchst. b) von Amts wegen berichtigt Geschäftsanschrift: Beim Weidige 3, 99510 Apolda.
Veränderungen
HRB 113382 HRB 113382:ReSales Textilhandels- und -recycling GmbH, Apolda, Am Weidige 3, 99510 Apolda.Die Gesellschaft hat am 26.03.2014 mit der TEXAID Beteiligungsverwaltung Deutschland GmbH mit dem Sitz in Darmstadt (…
HRB 113382:ReSales Textilhandels- und -recycling GmbH, Apolda, Am Weidige 3, 99510 Apolda.Die Gesellschaft hat am 26.03.2014 mit der TEXAID Beteiligungsverwaltung Deutschland GmbH mit dem Sitz in Darmstadt (Amtsgericht Darmstadt HRB 92452) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 22.05.2014 zugestimmt.
Veränderungen
HRB 113382 ReSales Textilhandels- und -recycling GmbH, Apolda, Am Weidige 3, 99510 Apolda. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Henkel, Lars, Köln, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Böschen, Thomas, Darmstadt, *XX.XX.…
ReSales Textilhandels- und -recycling GmbH, Apolda, Am Weidige 3, 99510 Apolda. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Henkel, Lars, Köln, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Böschen, Thomas, Darmstadt, *XX.XX.XXXX; Böschen, Martin, Baar, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 113382 ReSales Textilhandels- und -recycling GmbH, Apolda, Am Weidige 3, 99510 Apolda. Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2013 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 821,00 EUR auf 100.821,00 EUR und die Änderu…
ReSales Textilhandels- und -recycling GmbH, Apolda, Am Weidige 3, 99510 Apolda. Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2013 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 821,00 EUR auf 100.821,00 EUR und die Änderung des § 5 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 100.821,00 EUR.
Veränderungen
HRB 113382 ReSales Textilhandels- und -recycling GmbH, Apolda, Am Weidige 3, 99510 Apolda.Die Gesellschafterversammlung vom 20.11.2008 hat die Änderung der §§ 4 (Bekanntmachungen), 8 (Gesellschafterversammlung), 13 (Be…
ReSales Textilhandels- und -recycling GmbH, Apolda, Am Weidige 3, 99510 Apolda.Die Gesellschafterversammlung vom 20.11.2008 hat die Änderung der §§ 4 (Bekanntmachungen), 8 (Gesellschafterversammlung), 13 (Bewertung von Geschäftsanteilen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Geschäftsanschrift: Am Weidige 3, 99510 Apolda.
Veränderungen
HRB 113382 ReSales Textilhandels- und -recycling GmbH, Apolda (Am Weidige 3, 99510 Apolda). Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsplan vom 09.08.2007 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung…
ReSales Textilhandels- und -recycling GmbH, Apolda (Am Weidige 3, 99510 Apolda). Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsplan vom 09.08.2007 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.08.2007 Teile des Vermögens (Betriebsteil Textilerfassung in Containern) auf die ReSales Textilhandels- und -erfassung GmbH mit dem Sitz in Apolda (Amtsgericht Jena HRB 501897) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.