HRB 32888
ReproProfi Dresden GmbH
aktuell 14 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Dresdner Str. 172, 01705 FreitalGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Freital
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Kapital
- 25.000,00 EUR
- Letzte Eintragung
- 14.01.2026
- Datenstand
- 2026-05-10
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsanschrift
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HRB 38659 · Amtsgericht Dresden
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- ReproProfi Dresden GmbH Dresden
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung und Vertrieb von Druckerzeugnissen.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 561 IN 1743/18 · ReproProfi Dresden GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 561 IN 1743/18
- Wirksam am
- 29.12.2025
- Registerbezug
- Dresden, HRB 32888
Aktenzeichen: 561 IN 1743/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ReproProfi Dresden GmbH, Dresdner Straße 172 A, 01705 Freital, Amtsgericht Dresden , HRB 32888
vertreten durch den Geschäftsführer Marc Hoppe
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 23.12.2025 gemäß § 200 InsO aufgehoben.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen vorstehende Entscheidung ist gemäß § 11 Abs. 2 S. 1 RPflG das Rechtsmittel der sofortigen Erinnerung statthaft. Sie ist beim Amtsgericht Dresden, Insolvenzgericht, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden, binnen einer Frist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit Ablauf von 2 weiteren Tagen nach dem Tag der Veröffentlichung (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 561 IN 1743/18 · ReproProfi Dresden GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 561 IN 1743/18
- Wirksam am
- 19.03.2024
- Registerbezug
- Dresden, HRB 32888
Aktenzeichen: 561 IN 1743/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ReproProfi Dresden GmbH, Dresdner Straße 172 A, 01705 Freital, Amtsgericht Dresden , HRB 32888
vertreten durch den Geschäftsführer Marc Hoppe
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 17.05.2024 beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 831.686,55 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 266.547,02 EUR zur Verfügung".
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 561 IN 1743/18 · ReproProfi Dresden GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 561 IN 1743/18
- Wirksam am
- 21.02.2024
- Registerbezug
- Dresden, HRB 32888
Aktenzeichen: 561 IN 1743/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ReproProfi Dresden GmbH, Dresdner Straße 172 A, 01705 Freital, Amtsgericht Dresden , HRB 32888
vertreten durch den Geschäftsführer Marc Hoppe
ergeht am 19.02.2024 nachfolgende Entscheidung:
Dem Insolvenzverwalter wird für die Tätigkeit folgende Vergütung festgesetzt:
Vergütung
XXX EUR
Auslagen
XXX EUR
zzgl. 19% Umsatzsteuer
XXX EUR
Gesamtbetrag
XXX EUR
in Worten: XXX EUR
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, die festgesetzte Vergütung aus der Masse zu entnehmen.
Im Übrigen wird der Antrag des Insolvenzverwalters zurückgewiesen.
Gründe:
Das Verfahren wurde am 01.03.2019 eröffnet.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 25.05.2023 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.
Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt 579.681,85 EUR.
Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe von XXX EUR.
Der Insolvenzverwalter beantragt einen Zuschlag in Höhe von 225 Prozent. Bezüglich der detaillierten Begründung wird auf den Antrag vom 25.05.2023 verwiesen.
Der Insolvenzverwalter begehrt im Antrag für die umfangreiche Buchführung, welche im vorliegenden Verfahren aufgrund des Umfangs der zu verbuchenden Geschäftsvorfälle weit über dem insolvenzrechtlichen Normalverfahren lägen, einen Zuschlag im Umfang von 35 Prozent.
Daneben beantragt der Insolvenzverwalter für die übertragende Sanierung einen Zuschlag von 75 Prozent.
Auch für die Vielzahl von durchgeführten Anfechtungen wird unter Beachtung der vorzunehmenden Vergleichsberechnung und der bereits erfolgten Massemehrung ein Zuschlag von 115 Prozent beantragt.
Im Ergebnis wird ein Zuschlag auf die Regelvergütung im Umfang von 225 Prozent beantragt. Dies entspricht einem Betrag in Höhe von XXX EUR.
Dem Insolvenzverwalter wurde mit gerichtlichem Schreiben vom 07.12.2023 mitgeteilt, dass insbesondere der Festsetzung eines Zuschlags für die umfangreiche Insolvenzbuchführung in Höhe von 35 Prozent Bedenken entgegenstehen. Die Einrichtung und Führung der insolvenzrechtlichen Buchhaltung ist grundsätzlich Sache des Verwalters und mit der Staffelvergütung abgegolten, es sei denn, quantitative Faktoren, die zu massiven und nicht vorhersehbaren Mehrbelastungen geführt haben, erfordern wegen einer niedrigen Berechnungsgrundlage einen Zuschlag auf die Staffelvergütung (BGH NZI 2004, 665 = ZInsO 2005, 1159 [5% Zuschlag]).
(Haarmeyer/Mock InsVV, 6. Aufl. 2019, InsVV § 3 Rn. 100)
Eine Stellungnahme des Insolvenzverwalters ist bis zum Tag der Entscheidung nicht eingegangen. Die Zuerkennung eines Zuschlages ist daher im vorliegenden Verfahren nicht möglich.
Der beantragte Zuschlag für die übertragende Sanierung im Umfang von 75 Prozent wird antragsgemäß gewährt, da durch den erfolgreichen Unternehmensverkauf der Masse auch Kosten erspart wurden.
Für die Bearbeitung einer Vielzahl aufwändiger Anfechtungssachverhalte begehrt der Insolvenzverwalter die Zuerkennung eines Zuschlags in Höhe von 200 Prozent. Unter Beachtung der vorzunehmenden Vergleichsberechnung wird im Ergebnis ein Zuschlag von 115 Prozent geltend gemacht. Der nominale Zuschlag von 200 Prozent bezogen auf die Regelvergütung mit Anfechtungserlösen nach Anrechnung der mittelbaren Vergütungserhöhung ergibt rechnerisch einen bereinigten Zuschlag von lediglich circa 67,29 Prozent. Der beantragte bereinigte Zuschlag von 115 Prozent erscheint jedoch in Anbetracht der nicht vollumfänglichen Vergabe der Anfechtungen an externe Dienstleister als vertretbar.
Nach § 3 InsVV ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der verwalterlichen Geschäftsführung dies erfordern. Dieser Fall ist vorliegend gegeben. Im Ergebnis ist die Zuerkennung eines Zuschlags in Höhe von 190 Prozent gerechtfertigt.
Neben den genannten Zuschlagskriterien ist vorliegend auch das Abschlagskriterium der Tätigkeit eines vorläufigen Verwalters zu berücksichtigen, da dem nachfolgenden Insolvenzverwalter durch die Vorarbeiten des vorläufigen Verwalters erhebliche Arbeit erspart worden ist.
(Haarmeyer/Mock InsVV, 6. Aufl. 2019, InsVV § 3 Rn. 113)
Der Insolvenzverwalter wurde hierzu mit gerichtlichem Schreiben vom 07.12.2023 gehört. Eine Stellungnahme liegt nicht vor. Eine Kürzung wegen der Vortätigkeit ist aufgrund der circa zweimonatigen andauernden vorläufigen Insolvenzverwaltung in Höhe von 5 Prozent geboten.
Im Gesamtergebnis ist mithin eine Erhöhung der Regelvergütung im Umfang von 185 Prozent angemessen. Dies entspricht XXX EUR.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Weiterhin wurde für die übertragenen Zustellungen ein Auslagenersatz in Höhe von XXX EUR pro Zustellung gemäß Beschluss des BGH vom 21.03.2013, Az: IX ZB 209/10 gewährt. Mithin waren für 190 bewirkte Zustellungen insgesamt XXX EUR festzusetzen.
Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 561 IN 1743/18 · ReproProfi Dresden GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 561 IN 1743/18
- Wirksam am
- 06.06.2023
- Registerbezug
- Dresden, HRB 32888
Aktenzeichen: 561 IN 1743/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ReproProfi Dresden GmbH, Dresdner Straße 172 A, 01705 Freital, Amtsgericht Dresden , HRB 32888
vertreten durch den Geschäftsführer Marc Hoppe
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 17.07.2023 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 32888 HRB 32888: ReproProfi Dresden GmbH, Freital, Dresdner Str. 172, 01705 Freital. Von Amts wegen eingetragen: Gelöscht nach § 395 FamFG: Geschäftsführer: Hoppe, Marc, Freital, *XX.XX.XXXX.
HRB 32888 HRB 32888: ReproProfi Dresden GmbH, Freital, Dresdner Str. 172, 01705 Freital. Die Eintragung unter laufender Nummer Nr.1 Spalte 4b wird gemäß § 395 FamFG von Amts wegen gelöscht.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 561 IN 1743/18 · ReproProfi Dresden GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 561 IN 1743/18
- Wirksam am
- 19.09.2019
- Registerbezug
- Dresden, HRB 32888
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ReproProfi Dresden GmbH,
Dresdner Straße 172 A, 01705 Freital, Amtsgericht Dresden , HRB 32888
vertreten durch den Geschäftsführer Marc Hoppe
- wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 18.09.2019
festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt.
Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht
einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach
dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw.
Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle
eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt,
wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen
Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung
gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument
eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch
das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV)
geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
561 IN 1743/18 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 19.09.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 561 IN 1743/18 · ReproProfi Dresden GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 561 IN 1743/18
- Wirksam am
- 13.09.2019
- Registerbezug
- Dresden, HRB 32888
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ReproProfi Dresden GmbH,
Dresdner Straße 172 A, 01705 Freital, Amtsgericht Dresden , HRB 32888
vertreten durch den Geschäftsführer Marc Hoppe
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 11.09.2019 die
Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
561 IN 1743/18 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 13.09.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 32888 HRB 32888: ReproProfi Dresden GmbH, Freital, Dresdner Str. 172, 01705 Freital. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 01.03.2019, AZ: 532 IN 1743/18, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ge…
Forderungsprüfung 561 IN 1743/18 · ReproProfi Dresden GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 561 IN 1743/18
- Wirksam am
- 01.03.2019
- Registerbezug
- Dresden, HRB 32888
561 (532) IN 1743/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ReproProfi Dresden GmbH,
Dresdner Straße 172 A, 01705 Freital, Amtsgericht Dresden , HRB 32888
vertreten durch den Geschäftsführer Marc Hoppe
- wurde am 01.03.2019 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. Dirk Herzig, Boltenhagener Platz 9, 01109 DresdenTelefax: 0351
88527 40 Telefon geschäftlich: 0351 88527 10 Email geschäftlich:
rherzig@schultze-braun.de
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
26.03.2019 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter
unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
gemäß § 57 InsO
|die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die
Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur
Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 16.04.2019, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht
Dresden anberaumt auf Dienstag, 16.04.2019, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131,
Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
532 IN 1743/18 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 01.03.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 32888 HRB 32888: ReproProfi Dresden GmbH, Freital, Dresdner Str. 172, 01705 Freital. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 21.12.2018, AZ: 532 IN 1743/18, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und…
Insolvenzbekanntmachung 561 IN 1743/18 · ReproProfi Dresden GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 561 IN 1743/18
- Wirksam am
- 21.12.2018
- Registerbezug
- Dresden, HRB 32888
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der ReproProfi Dresden
GmbH, Dresdner Straße 172 a, 01705 Freital, Amtsgericht Dresden , HRB 32888
vertreten durch den Geschäftsführer Marc Hoppe
- wurde am 21.12.2018 um 10:15 Uhr Dr. Dirk Herzig, Boltenhagener Platz 9,
01109 Dresden, Website www.schubra.de, Email geschäftlich
rherzig@schultze-braun.de, Telefon geschäftlich 0351 88527 10, Telefax 0351
88527 40 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Gelder entgegenzunehmen.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der
Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ).
Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es
sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die
Schuldnerin zu.
Gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO werden gegen die Schuldnerin eingeleitete
Vollstreckungsmaßnahmen einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer
einstweiligen Verfügung und einschließlich der Abgabe der Vermögensauskunft bis
zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag eingestellt, soweit nicht
unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden
bis zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag untersagt, soweit nicht
unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung und die Beschränkung
der Verfügungsbefugnis findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei
dem
Amtsgericht Dresden -Außenstelle-, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Entscheidung auf
der Plattform www.insolvenzbekanntmachungen.de. Wird die Entscheidung vorher
zugestellt, beginnt die Frist für den Zustellungsempfänger bereits mit der
Zustellung der Entscheidung. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer
Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen
deutschen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn
die Niederschrift rechtzeitig bei dem Amtsgericht Dresden eingeht. Die
Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
532 IN 1743/18 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 21.12.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 32888 HRB 32888: ReproProfi Dresden GmbH, Dresden, Löbtauer Str. 44, 01159 Dresden. Die Gesellschafterversammlung vom 07.02.2017 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz - bzgl. Sitz) und 3 (Stammkapital) des Ges…
HRB 32888 ReproProfi Dresden GmbH, Dresden, Löbtauer Str. 44, 01159 Dresden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.12.2013. Geschäftsanschrift: Löbtauer Str. 44, 01159 Dresden. Gegenstand …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.