HRB 21137

REPRO Schneider GmbH

Amtsgericht Köln · Nordrhein-Westfalen

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Xantener Straße 105, 50733 Köln

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Köln
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
06.01.2022
Datenstand
2025-02-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Katinka Kuhbier

Bergisch Gladbach

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Tanja Strücker

Ratingen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-10-06

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

ein reprografischer Betrieb;

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70j IN 204/25 · REPRO Schneider GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70j IN 204/25
Wirksam am
04.12.2025
Registerbezug
Köln, HRB 21137
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70j IN 204/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 21137 eingetragenen REPRO Schneider GmbH, Xantener Straße 105, 50733 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Tanja Strücker, Xantener Straße 105, 50733 Köln und Frau Katinka Kuhbier, Xantener Str. 105, 50733 Köln

ist am 03.12.2025 bei Gericht die Anzeige des vorläufigen Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

70j IN 204/25
Amtsgericht Köln, 04.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70j IN 204/25 · REPRO Schneider GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70j IN 204/25
Wirksam am
02.12.2025
Registerbezug
Köln, HRB 21137
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70j IN 204/25

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 21137 eingetragenen REPRO Schneider GmbH, Xantener Straße 105, 50733 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Tanja Strücker, Xantener Straße 105, 50733 Köln und Frau Katinka Kuhbier, Xantener Str. 105, 50733 Köln

Geschäftszweig: ein reprografischer Betrieb;

Verfahrensbevollmächtigter:
Herr Rechtsanwalt Rainer Froese, Bonner Str. 172-176, 50968 Köln,

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.12.2025, um 10:06 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 25.09.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Marco Kuhlmann, Zollstockgürtel 59, 50969 Köln, Telefon: 0221 16 861 570, Fax: 0221 16 953 997.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.01.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 27.02.2026.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfa ls:
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).

Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 06.02.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1232 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

70j IN 204/25
Amtsgericht Köln, 01.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70j IN 204/25 · REPRO Schneider GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70j IN 204/25
Wirksam am
06.10.2025
Registerbezug
Köln, HRB 21137
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70j IN 204/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 21137 eingetragenen REPRO Schneider GmbH, Xantener Straße 105, 50733 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Tanja Strücker und Frau Katinka Kuhbier

Geschäftszweig: Reprografischer Betrieb;

ist am 02.10.2025, um 14:37 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Marco Kuhlmann, Zollstockgürtel 59, 50969 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

70j IN 204/25
Amtsgericht Köln, 02.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 21137 HRB 21137: REPRO Schneider GmbH, Köln, Xantener Straße 4-8, 50733 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Xantener Straße 105, 50733 Köln.
HRB 21137: REPRO Schneider GmbH, Köln, Xantener Straße 4-8, 50733 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Xantener Straße 105, 50733 Köln.
Veränderungen
HRB 21137 HRB 21137: REPRO Schneider GmbH, Köln, Xantener Straße 4-8, 50733 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Klietsch, Hans Holger, Kaufmann, Bergisch-Gladbach. Nach Änderung des Familiennamens und nach Änderung der …
HRB 21137: REPRO Schneider GmbH, Köln, Xantener Straße 4-8, 50733 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Klietsch, Hans Holger, Kaufmann, Bergisch-Gladbach. Nach Änderung des Familiennamens und nach Änderung der Vertretungsbefugnis weiterhin Geschäftsführer: Kuhbier, Katinka, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis weiterhin Geschäftsführer: Strücker, Tanja, Ratingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 21137 REPRO Schneider GmbH, Köln (Xantener Straße 4-8, 50733 Köln). Die Gesellschafterversammlung vom 06.09.2007 hat beschlossen, das Stammkapital auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 35,41 auf E…
REPRO Schneider GmbH, Köln (Xantener Straße 4-8, 50733 Köln). Die Gesellschafterversammlung vom 06.09.2007 hat beschlossen, das Stammkapital auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 35,41 auf EUR 25.600,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 zu ändern. 25.600,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Klietsch, Katinka, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX; Strücker, Tanja, geb. Klietsch, Ratingen, *XX.XX.XXXX, jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.