HRB 4061

Repro-Form Druckvorlagen und Gravur GmbH

Amtsgericht Darmstadt · Hessen

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Dieburg

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Registerdaten

Sitz
Dieburg
Datenstand
2024-12-30
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-30

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. Repro-Form Druckvorlagen und Gravur GmbH Mühltal

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 224/20 · Repro-Form Druckvorlagen und Gravur GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 224/20
Wirksam am
23.10.2026
Registerbezug
Darmstadt, HRB 4061
9 IN 224/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Repro-Form Druckvorlagen und Gravur GmbH, Am Bauhof 16, 64807 Dieburg (AG Darmstadt, HRB 4061), vertr. d.: 1. Antonius Georg Volmer, Löwengasse 7, 64807 Dieburg, (Geschäftsführer), 2. Bernhard Volmer, Löwengasse 7, 64807 Dieburg, (Geschäftsführer), wird gemäß § 200 InsO aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die befristete Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Insolvenzgericht Darmstadt ankommt.
Sie ist vom Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die befristete Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Darmstadt, 22.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 9 IN 224/20 · Repro-Form Druckvorlagen und Gravur GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 224/20
Wirksam am
21.10.2024
Registerbezug
Darmstadt, HRB 4061
9 IN 224/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Repro-Form Druckvorlagen und Gravur GmbH, Am Bauhof 16, 64807 Dieburg (AG Darmstadt, HRB 4061), vertr. d.: 1. Antonius Georg Volmer, Löwengasse 7, 64807 Dieburg, (Geschäftsführer), 2. Bernhard Volmer, Löwengasse 7, 64807 Dieburg, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen ist und Schlusstermin sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 197 InsO bestimmt auf: 22.11.2024. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis .
Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert. Rechtsmittelbelehrung:Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 18.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 9 IN 224/20 · Repro-Form Druckvorlagen und Gravur GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 224/20
Wirksam am
11.09.2024
Registerbezug
Darmstadt, HRB 4061
9 IN 224/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Repro-Form Druckvorlagen und Gravur GmbH, Am Bauhof 16, 64807 Dieburg (AG Darmstadt, HRB 4061), vertr. d.: 1. Antonius Georg Volmer, Löwengasse 7, 64807 Dieburg, (Geschäftsführer), 2. Bernhard Volmer, Löwengasse 7, 64807 Dieburg, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 04.10.2024. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Darmstadt, 11.09.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 224/20 · Repro-Form Druckvorlagen und Gravur GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 224/20
Wirksam am
11.05.2023
Registerbezug
Darmstadt, HRB 4061
9 IN 224/20 In dem Insolvenzverfahren Repro-Form Druckvorlagen und Gravur GmbH, Am Bauhof 16, 64807 Dieburg (AG Darmstadt, HRB 4061), vertr. d.: 1. Antonius Georg Volmer, Löwengasse 7, 64807 Dieburg, (Geschäftsführer), 2. Bernhard Volmer, Löwengasse 7, 64807 Dieburg, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Mittwoch, 07.06.2023, 10:00 Uhr, Zimmer 4.309, 4. OG, Gebäude D, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt Tagesordnung : Beschlussfassungen der Gläubigerversammlung zur Zustimmung zu
a) dem Abschluss eines Vergleichs mit dem ehemaligen Geschäftsführer und Gesellschafter der Schuldnerin gegen Zahlung in Höhe von 4.000,00 Euro, wonach durch Zahlung des Vergleichsbetrages sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche ob bekannt oder unbekannt, ihre Erledigung finden.
b) der beabsichtigten Ausbuchung der offenen Forderungen aus Lieferung und Leistung in Höhe von 15.921,88 Euro.
Hinweis:
Gemäß § 160 I InsO gelten Zustimmungen als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Amtsgericht Darmstadt, 11.05.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 224/20 · Repro-Form Druckvorlagen und Gravur GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 224/20
Wirksam am
25.07.2022
Registerbezug
Darmstadt, HRB 4061
Geschäfts-Nr. 9 IN 224/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Repro-Form Druckvorlagen und Gravur GmbH, Am Bauhof 16, 64807 Dieburg (AG Darmstadt, HRB 4061), vertr. d.: 1. Antonius Georg Volmer, (Geschäftsführer), 2. Bernhard Volmer, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 17.08.2022 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.
Amtsgericht Darmstadt, 25.07.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 9 IN 224/20 · Repro-Form Druckvorlagen und Gravur GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 224/20
Wirksam am
23.06.2022
Registerbezug
Darmstadt, HRB 4061
9 IN 224/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Repro-Form Druckvorlagen und Gravur GmbH, Am Bauhof 16, 64807 Dieburg (AG Darmstadt, HRB 4061), vertr. d.: 1. Antonius Georg Volmer, (Geschäftsführer), 2. Bernhard Volmer, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
X
EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

X
EUR Auslagen zuzüglich
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

X
EUR Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Lagerstraße 11, 64807 Dieburg, Tel.: 06071/92151-0, Fax: 06071/92151-29, E-Mail: dieburg@brinkmann-partner.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e:

Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 24.03.2020 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet.

Dabei soll die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel einen angemessenen Bruchteil der Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.

Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 446.360,12 EUR ausgegangen. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Verwalter in Höhe von X EUR. Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV daraus ein Bruchteil zu, der auf 110 % festgesetzt wird.

Regelmäßig steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter für seine Tätigkeit ein Bruchteil von 25% der Regelvergütung eines endgültigen Insolvenzverwalters zu. Dieser Regelbruchteil ist im vorliegenden Verfahren nicht geeignet, um die Tätigkeiten des vorläufigen Insolvenzverwalters angemessen zu entgelten. Im Eröffnungsverfahren wurde der Geschäftsbetrieb der Schuldnerin, welcher 21 Mitarbeiter umfasste, uneingeschränkt fortgeführt. Im Rahmen der Fortführung musste der vorläufige Insolvenzverwalter eine Obligioliste erstellen, sich ein Bild über die Lieferanten verschaffen und diese über die vorläufige Insolvenzverwaltung informieren. Gleiches galt für die Debitoren der Schuldnerin sowie die sonstigen Vertragspartner im Bereich der Dauerschuldverhältnisse. Zudem musste der Versicherungsschutz geprüft und hergestellt werden, weiterhin eine Ertrags- und Liquiditätsplanung vorgenommen und die bestehenden Sicherungsrechte ermittelt und abgelöst werden. Auf Grund der gesetzgeberischen Maßnahmen zum Schutz und zur Eindämmung der Corona-Pandemie gab es insbesondere auch einen zusätzlichen Abstimmungs- und Koordinationsbedarf. Die Insolvenzgeldvorfinanzierung für die Mitarbeiter der Schuldnerin wurde sichergestellt und diese zudem über die angestrebte Betriebsfortführung informiert.
Parallel zur Betriebsfortführung wurde bereits durch den vorläufigen Insolvenzverwalter wegweisend die übertragende Sanierung vorbereitet, welche nach der Eröffnung des Verfahrens auch umgesetzt werden konnte.
Die vorstehenden Erwägungen führen zu einer erheblichen Abweichung von der Regeltätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters, sodass eine antragsgemäße Anhebung des Regelbruchteils um 85% für notwendig erachtet wird, um die Tätigkeiten des vorläufigen Insolvenzverwalters angemessen zu entgelten.

Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.

Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Darmstadt, 23.06.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 9 IN 224/20 · Repro-Form Druckvorlagen und Gravur GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 224/20
Wirksam am
18.05.2022
Registerbezug
Darmstadt, HRB 4061
9 IN 224/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Repro-Form Druckvorlagen und Gravur GmbH, Am Bauhof 16, 64807 Dieburg (AG Darmstadt, HRB 4061), vertr. d.: 1. Antonius Georg Volmer, (Geschäftsführer), 2. Bernhard Volmer, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das vorläufige Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 10.06.2022. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Darmstadt, 18.05.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 4061 HRB 4061: Repro-Form Druckvorlagen und Gravur GmbH, Dieburg, Am Bauhof 16, 64807 Dieburg. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 4061: Repro-Form Druckvorlagen und Gravur GmbH, Dieburg, Am Bauhof 16, 64807 Dieburg. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 224/20 · Repro-Form Druckvorlagen und Gravur GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 224/20
Wirksam am
02.06.2020
Registerbezug
Darmstadt, HRB 4061
9 IN 224/20: Über das Vermögen der Repro-Form Druckvorlagen und Gravur GmbH, Am
Bauhof 16, 64807 Dieburg (AG Darmstadt, HRB 4061), vertr. d.: 1. Antonius Georg
Volmer, (Geschäftsführer), 2. Bernhard Volmer, (Geschäftsführer), ist am
01.06.2020 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Lagerstraße 11,
64807 Dieburg, Tel.: 06071/92151-0, Fax: 06071/92151-29, E-Mail:
dieburg@brinkmann-partner.de.

Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Darmstadt ergibt sich aus
Art.3 Abs.1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt
ihre hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 08.07.2020 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 19.08.2020, 10:00 Uhr, Saal 14, 1.
OG, Gebäude D, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt eine Gläubigerversammlung zur
Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten
Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, oder die Veräußerung des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte,
die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

Hinweise:

· Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

· Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

· Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird
hingewiesen.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der
Schuldnerin, dem Pensionssicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt,
Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Darmstadt, 01.06.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 224/20 · Repro-Form Druckvorlagen und Gravur GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 224/20
Wirksam am
24.03.2020
Registerbezug
Darmstadt, HRB 4061
Geschäfts-Nr.: 9 IN 224/20 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen
der Repro-Form Druckvorlagen und Gravur GmbH, Am Bauhof 16, 64807 Dieburg (AG
Darmstadt, HRB 4061), vertr. d.: 1. Antonius Georg Volmer, (Geschäftsführer),
2. Volmer Bernhard, (Geschäftsführer), ist am 24.03.2020 um 10.00 Uhr gegen die
Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Lagerstraße 11,
64807 Dieburg, Tel.: 06071/92151-0, Fax: 06071/92151-29, E-Mail:
dieburg@brinkmann-partner.de bestellt worden.

Amtsgericht Darmstadt, 24.03.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 4061 HRB 4061: Repro-Form Druckvorlagen und Gravur GmbH, Dieburg, Am Bauhof 16, 64807 Dieburg. Geschäftsanschrift: Am Bauhof 16, 64807 Dieburg. Bestellt als Geschäftsführer: Volmer, Antonius Georg, Dieburg, *XX.X…
HRB 4061: Repro-Form Druckvorlagen und Gravur GmbH, Dieburg, Am Bauhof 16, 64807 Dieburg. Geschäftsanschrift: Am Bauhof 16, 64807 Dieburg. Bestellt als Geschäftsführer: Volmer, Antonius Georg, Dieburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 4061 Repro-Form Druckvorlagen und Gravur GmbH, Mühltal (Am Bauhof 16, 64807 Dieburg). Die Gesellschafterversammlung vom 31.08.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung…
Repro-Form Druckvorlagen und Gravur GmbH, Mühltal (Am Bauhof 16, 64807 Dieburg). Die Gesellschafterversammlung vom 31.08.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Dieburg beschlossen. Neuer Sitz: Dieburg.
Veränderungen
HRB 4061 Repro-Form Druckvorlagen und Gravur GmbH, Mühltal (Rheinstraße 48, 64367 Mühltal). Die Gesellschafterversammlung vom 20.09.2006 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung …
Repro-Form Druckvorlagen und Gravur GmbH, Mühltal (Rheinstraße 48, 64367 Mühltal). Die Gesellschafterversammlung vom 20.09.2006 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 6.612,44 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Neues Stammkapital: 160.000,00 EUR.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.