HRB 225642

Rentschler und Riedesser Ingenieurgesellschaft mbH für Technik im Bau

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Filderstadt

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Registerdaten

Sitz
Filderstadt
Datenstand
2024-03-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-23

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. Rentschler und Riedesser Ingenieurgesellschaft mbH für Technik im Bau ITB-Beratende Ingenieure VBI Filderstadt

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 16 IN 353/23 · Rentschler und Riedesser Ingenieurgesellschaft mbH für Technik im Bau · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
Insolvenzgericht
Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
16 IN 353/23
Wirksam am
24.03.2025
Registerbezug
Stuttgart, HRB 225642
16 IN 353/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Rentschler und Riedesser Ingenieurgesellschaft mbH für Technik im Bau, Filderbahnstraße 12, 70794 Filderstadt, vertreten durch den Geschäftsführer Franz Denkinger
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 225642
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte KSR Karlsruher Gesellschaft für Sanierung und Restrukturierung mbH, Herrn Rechtsanwalt Andreas Fischer, Erbprinzenstraße 27, 76133 Karlsruhe
Gegenstand des Unternehmens: Die Beratung, Planung und Bauüberwachung, vor allem in den Fachbereichen: Wärmeerzeugung, Energiegewinnung, Gebäudeheizung, Luft-, Klima- und Kältetechnik, Sanitärtechnik, Wasseraufbereitungs- und Abwasserbehandlungsanlagen, Abfallentsorgungsanlagen, Brandschutz, Medienver- und Entsorgung, Laboreinrichtung, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Elektrotechnik, Beleuchtungsanlagen, Kommunikationstechnik Aufzug und Fördertechnik.

1. Die Prüfung der bis 24.04.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 85-113 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.04.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 21.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 16 IN 353/23 · Rentschler und Riedesser Ingenieurgesellschaft mbH für Technik im Bau · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
Insolvenzgericht
Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
16 IN 353/23
Wirksam am
04.07.2024
Registerbezug
Stuttgart, HRB 225642
16 IN 353/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Rentschler und Riedesser Ingenieurgesellschaft mbH für Technik im Bau, Filderbahnstraße 12, 70794 Filderstadt, vertreten durch den Geschäftsführer Franz Denkinger
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 225642
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte KSR Karlsruher Gesellschaft für Sanierung und Restrukturierung mbH, Herrn Rechtsanwalt Andreas Fischer, Erbprinzenstraße 27, 76133 Karlsruhe
Gegenstand des Unternehmens: Die Beratung, Planung und Bauüberwachung, vor allem in den Fachbereichen: Wärmeerzeugung, Energiegewinnung, Gebäudeheizung, Luft-, Klima- und Kältetechnik, Sanitärtechnik, Wasseraufbereitungs- und Abwasserbehandlungsanlagen, Abfallentsorgungsanlagen, Brandschutz, Medienver- und Entsorgung, Laboreinrichtung, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Elektrotechnik, Beleuchtungsanlagen, Kommunikationstechnik Aufzug und Fördertechnik.

hat der Insolvenzverwalter am 02.07.2024 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 03.07.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 16 IN 353/23 · Rentschler und Riedesser Ingenieurgesellschaft mbH für Technik im Bau · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
Insolvenzgericht
Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
16 IN 353/23
Wirksam am
31.05.2024
Registerbezug
Stuttgart, HRB 225642
16 IN 353/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Rentschler und Riedesser Ingenieurgesellschaft mbH für Technik im Bau, Filderbahnstraße 12, 70794 Filderstadt, vertreten durch den Geschäftsführer Franz Denkinger
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 225642
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte KSR Karlsruher Gesellschaft für Sanierung und Restrukturierung mbH, Herrn Rechtsanwalt Andreas Fischer, Erbprinzenstraße 27, 76133 Karlsruhe
Gegenstand des Unternehmens: Die Beratung, Planung und Bauüberwachung, vor allem in den Fachbereichen: Wärmeerzeugung, Energiegewinnung, Gebäudeheizung, Luft-, Klima- und Kältetechnik, Sanitärtechnik, Wasseraufbereitungs- und Abwasserbehandlungsanlagen, Abfallentsorgungsanlagen, Brandschutz, Medienver- und Entsorgung, Laboreinrichtung, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Elektrotechnik, Beleuchtungsanlagen, Kommunikationstechnik Aufzug und Fördertechnik.

1. Die Anordnung der Eigenverwaltung wird am 31.05.2024, 15:00 Uhr, aufgehoben.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Dr. jur. Matthäus Rösch
Hirschgraben 3, 88214 Ravensburg
Telefon: 0751 / 977 199 0, Fax: 0751 / 977 199 20
roesch@danckelmann.de
bestellt.
3. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
4. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Absatz 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen durchzuführen. Ausgenommen sind die Zustellungen gerichtlicher Entscheidungen an die Schuldnerin; diese erfolgen durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 31.05.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 16 IN 353/23 · Rentschler und Riedesser Ingenieurgesellschaft mbH für Technik im Bau · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
Insolvenzgericht
Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
16 IN 353/23
Wirksam am
03.01.2024
Registerbezug
Stuttgart, HRB 225642
16 IN 353/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Rentschler und Riedesser Ingenieurgesellschaft mbH für Technik im Bau, Filderbahnstraße 12, 70794 Filderstadt, vertreten durch den Geschäftsführer Franz Denkinger
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 225642
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte KSR Karlsruher Gesellschaft für Sanierung und Restrukturierung mbH, Herrn Rechtsanwalt Andreas Fischer, Erbprinzenstraße 27, 76133 Karlsruhe
Gegenstand des Unternehmens: Die Beratung, Planung und Bauüberwachung, vor allem in den Fachbereichen: Wärmeerzeugung, Energiegewinnung, Gebäudeheizung, Luft-, Klima- und Kältetechnik, Sanitärtechnik, Wasseraufbereitungs- und Abwasserbehandlungsanlagen, Abfallentsorgungsanlagen, Brandschutz, Medienver- und Entsorgung, Laboreinrichtung, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Elektrotechnik, Beleuchtungsanlagen, Kommunikationstechnik Aufzug und Fördertechnik.

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Dr. jur. Matthäus Rösch, Hirschgraben 3, 88214 Ravensburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Der Schuldnerin wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen und an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.

Im Übrigen wird der Vergütungsantrag vom 20.12.2023 zurückgewiesen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt aufgrund Antrag des vorläufigen Sachwalters vom 20.12.2023.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 1.681.321,71 EUR auszugehen.
Der vorläufige Sachwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 27 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 20.12.2023 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 12a, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 15 % gerechtfertigt. Ein beantragter Zuschlag für eine Betriebsfortführung scheidet in der Eigenverwaltung regelmäßig aus, denn die Eigenverwaltung mit Sachwalterbetreuung setzt schon aufgrund ihrer Zweckbestimmung eine Betriebsfortführung voraus, sodass die darauf bezogene Aufsichts- und Kontrollfunktion schon mit der Regelvergütung abgegolten ist. Dies gilt vergleichbar auch für Zuschläge wegen einer besonders hohen Zahl von Arbeitnehmern, denn gerade bei der Eigenverwaltung gibt es naturgemäß keine bis wenig Berührungspunkte zu den Arbeitnehmern (LG Bonn v. 11.10.2013 - 6 T 184/13, NZI 2014, 123 = ZInsO 2013, 2341) - zustimmend LG Freiburg v. 30.10.2015 - 3 T 194/15, ZInsO 2016, 185.
Die Fortführung des Unternehmens gehört zur Regelaufgabe des vorläufigen Sachwalters, der die Fortführung zu begleiten und zu überwachen hat. Die Betriebsfortführung ist durch die Regelvergütung abgegolten (LG Dessau-Roßlau v. 29.01.2015 - 8 T 94/14, NZI 2015, 570 = ZInsO 2015, 1234). (zitiert aus Graeber/Graeber - InsVV, 5. Auflage 2024, Online-Kommentar, § 12a, Randnummer 34)
In der Gesamtschau des vorläufigen Verfahrens, der Tätigkeiten und der Dauer wird jedoch ein Zuschlag von 15 % für angemessen erachtet.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 175,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 02.01.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 16 IN 353/23 · Rentschler und Riedesser Ingenieurgesellschaft mbH für Technik im Bau · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
Insolvenzgericht
Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
16 IN 353/23
Wirksam am
01.09.2023
Registerbezug
Stuttgart, HRB 225642
16 IN 353/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Rentschler und Riedesser Ingenieurgesellschaft mbH für Technik im Bau, Filderbahnstraße 12, 70794 Filderstadt, vertreten durch den Geschäftsführer Franz Denkinger
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 225642
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte KSR Karlsruher Gesellschaft für Sanierung und Restrukturierung mbH, Herrn Rechtsanwalt Andreas Fischer, Erbprinzenstraße 27, 76133 Karlsruhe
Geschäftszweig: Beratung, Planung und Bauüberwachung, v.a. in den Fachbereichen: Wärmeerzeugung, Energiegewinnung, Gebäudeheizung, Luft-, Klimaund Kältetechnik, Sanitärtechnik, Wasseraufbereitungs- und Abwasserbehandlungsanlagen, Abfallentsorgungsanlagen, Brandschutz, Medien ver- und Entsorgung, Laboreinrichtung, Mass- Steuer- und Regelungstechnik, Elektrotechnik, Beleuchtungsanlagen, Kommunikationstechnik, Aufzug und Fördertechnik

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen drohender Zahlungsunfähigkeit am 01.09.2023 um 8.45 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. jur. Matthäus Rösch
Hirschgraben 3, 88214 Ravensburg
Telefon: 0751 / 977 199 0
Telefax: 0751 / 977 199 20
Email: roesch@danckelmann.de
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 09.11.2023 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 15.11.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 28.11.2023, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 11, 1. OG, Strohstraße 5, 73728 Esslingen

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 28.11.2023, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 11, 1. OG, Strohstraße 5, 73728 Esslingen

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 01.09.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 225642 HRB 225642: Rentschler und Riedesser Ingenieurgesellschaft mbH für Technik im Bau, Filderstadt, Filderbahnstr. 12, 70794 Filderstadt. Bestellt als Geschäftsführer: Denkinger, Franz, Öpfingen, *XX.XX.XXXX; St…
HRB 225642: Rentschler und Riedesser Ingenieurgesellschaft mbH für Technik im Bau, Filderstadt, Filderbahnstr. 12, 70794 Filderstadt. Bestellt als Geschäftsführer: Denkinger, Franz, Öpfingen, *XX.XX.XXXX; Stolze, Nicolas, Bietigheim-Bissingen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Denkinger, Franz, Öpfingen, *XX.XX.XXXX; Stolze, Nicolas, Bietigheim-Bissingen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 225642 HRB 225642: Rentschler und Riedesser Ingenieurgesellschaft mbH für Technik im Bau, Filderstadt, Filderbahnstr. 12, 70794 Filderstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 17.06.2021 hat die Änderung des Gesells…
HRB 225642: Rentschler und Riedesser Ingenieurgesellschaft mbH für Technik im Bau, Filderstadt, Filderbahnstr. 12, 70794 Filderstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 17.06.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 11 (Einziehung von Geschäftsanteilen) beschlossen.
Veränderungen
HRB 225642 HRB 225642: Rentschler und Riedesser Ingenieurgesellschaft mbH für Technik im Bau, Filderstadt, Filderbahnstr. 12, 70794 Filderstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Lanzinger, Armin, Heidenheim an der Brenz, *X…
HRB 225642: Rentschler und Riedesser Ingenieurgesellschaft mbH für Technik im Bau, Filderstadt, Filderbahnstr. 12, 70794 Filderstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Lanzinger, Armin, Heidenheim an der Brenz, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 225642 HRB 225642: Rentschler und Riedesser Ingenieurgesellschaft mbH für Technik im Bau, Filderstadt, Filderbahnstr. 12, 70794 Filderstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Kuhnle, Andreas, Stuttgart, *XX.XX.XXXX. Einz…
HRB 225642: Rentschler und Riedesser Ingenieurgesellschaft mbH für Technik im Bau, Filderstadt, Filderbahnstr. 12, 70794 Filderstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Kuhnle, Andreas, Stuttgart, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Kuhnle, Andreas, Stuttgart, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 225642 HRB 225642: Rentschler und Riedesser Ingenieurgesellschaft mbH für Technik im Bau, Filderstadt, Filderbahnstr. 12, 70794 Filderstadt. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eig…
HRB 225642: Rentschler und Riedesser Ingenieurgesellschaft mbH für Technik im Bau, Filderstadt, Filderbahnstr. 12, 70794 Filderstadt. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Denkinger, Franz, Öpfingen, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Stolze, Nicolas, Bietigheim-Bissingen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 225642 HRB 225642: Rentschler und Riedesser Ingenieurgesellschaft mbH für Technik im Bau, Filderstadt, Filderbahnstr. 12, 70794 Filderstadt. Bestellt als Geschäftsführer: Kuhnle, Andreas, Stuttgart, *XX.XX.XXXX; La…
HRB 225642: Rentschler und Riedesser Ingenieurgesellschaft mbH für Technik im Bau, Filderstadt, Filderbahnstr. 12, 70794 Filderstadt. Bestellt als Geschäftsführer: Kuhnle, Andreas, Stuttgart, *XX.XX.XXXX; Lanzinger, Armin, Heidenheim an der Brenz, *XX.XX.XXXX; Trautwein, Jürgen, Großbeeren, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Wuchner, Siegmund, Esslingen, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Lanzinger, Armin, Heidenheim an der Brenz, *XX.XX.XXXX; Trautwein, Jürgen, Berlin, *XX.XX.XXXX.
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HRB 225642 HRB 225642: Rentschler und Riedesser Ingenieurgesellschaft mbH für Technik im Bau, Filderstadt, Filderbahnstr. 12, 70794 Filderstadt. Prokura erloschen: Berroth, Reiner, Stuttgart, *XX.XX.XXXX.
HRB 225642: Rentschler und Riedesser Ingenieurgesellschaft mbH für Technik im Bau, Filderstadt, Filderbahnstr. 12, 70794 Filderstadt. Prokura erloschen: Berroth, Reiner, Stuttgart, *XX.XX.XXXX.
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HRB 225642 Rentschler und Riedesser Ingenieurgesellschaft mbH für Technik im Bau, Filderstadt, Filderbahnstr. 12, 70794 Filderstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 22.03.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertra…
Rentschler und Riedesser Ingenieurgesellschaft mbH für Technik im Bau, Filderstadt, Filderbahnstr. 12, 70794 Filderstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 22.03.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Gesellschafterversammlung, Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen. Nicht mehr Geschäftsführer: Baumeister, Reinhold, Stuttgart, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Berroth, Reiner, Stuttgart, *XX.XX.XXXX; Lanzinger, Armin, Heidenheim an der Brenz, *XX.XX.XXXX; Trautwein, Jürgen, Berlin, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.