HRB 223950

Renn-Pferde BOOMERANG gGmbH

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Erdweg

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Erdweg
Datenstand
2024-03-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-03-23

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-03-23 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

3 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Renn-PFERDE BOOMERANG gUG (haftungsbeschränkt) Erdweg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Abweisung mangels Masse 1507 IN 1037/26 · Renn-Pferde BOOMERANG gGmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1507 IN 1037/26
Wirksam am
12.10.2026
Registerbezug
München, HRB 223950
1507 IN 1037/26

In dem Verfahren über den Antrag

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Renn-Pferde BOOMERANG gGmbH, Happach 1, 85253 Erdweg, vertreten durch den Geschäftsführer Johnssen Wolf
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 223950
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: Förderung von Wissenschaft und Forschung, Durchführung von Versuchsreihen zur Verbesserung der Pflege und artgerechter Haltung von Großtieren in der Zusammenarbeit mit Hochschulen und Instituten u.a.

Beschluss:

Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 08.10.2026

b)

in der Kategorie "Sicherungsmaßnahmen"

ACHTUNG: Löschfrist 6 Monate beachten
Text:

1507 IN 1037/26

In dem Verfahren über den Antrag

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Renn-Pferde BOOMERANG gGmbH, Happach 1, 85253 Erdweg, vertreten durch den Geschäftsführer Johnssen Wolf
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 223950
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: Förderung von Wissenschaft und Forschung, Durchführung von Versuchsreihen zur Verbesserung der Pflege und artgerechter Haltung von Großtieren in der Zusammenarbeit mit Hochschulen und Instituten u.a.

Beschluss:

Die mit Beschluss vom 06.07.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen werden aufgehoben.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 08.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 1507 IN 1037/26 · Renn-Pferde BOOMERANG gGmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1507 IN 1037/26
Wirksam am
12.10.2026
Registerbezug
München, HRB 223950
1507 IN 1037/26
In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Renn-Pferde BOOMERANG gGmbH, Happach 1, 85253 Erdweg, vertreten durch den Ge-
schäftsführer Johnssen Wolf
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 223950
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: Förderung von Wissenschaft und Forschung, Durchführung
von Versuchsreihen zur Verbesserung der Pflege und artgerechter Haltung von Großtieren in
der Zusammenarbeit mit Hochschulen und Instituten u.a.
Beschluss:
Die mit Beschluss vom 06.07.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen werden aufgehoben.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 08.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1507 IN 1037/26 · Renn-Pferde BOOMERANG gGmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1507 IN 1037/26
Wirksam am
06.07.2026
Registerbezug
München, HRB 223950
1507 IN 1037/26

In dem Verfahren über den Antrag

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Renn-Pferde BOOMERANG gGmbH, Happach 1, 85253 Erdweg, vertreten durch den Geschäftsführer Johnssen Wolf
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 223950
- Schuldnerin -

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 06.07.2026 um 09:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Manuela Pietzsch, Dachauer Straße 140, 80637 München, Telefon: +49(89)31 86 86 88, Email: inso@ra-pietzsch.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 06.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 223950 HRB 223950: Renn-Pferde BOOMERANG gGmbH, Erdweg, Landkreis Dachau, Happach 1, 85253 Erdweg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Semmelmann, Doris, München, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Johnssen, Wolf,…
HRB 223950: Renn-Pferde BOOMERANG gGmbH, Erdweg, Landkreis Dachau, Happach 1, 85253 Erdweg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Semmelmann, Doris, München, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Johnssen, Wolf, Erdweg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 223950 HRB 223950: Renn-PFERDE BOOMERANG gUG (haftungsbeschränkt), Erdweg, Landkreis Dachau, Happach 1, 85253 Erdweg. Die Gesellschafterversammlung vom 16.06.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 24.000,00 EUR…
HRB 223950: Renn-PFERDE BOOMERANG gUG (haftungsbeschränkt), Erdweg, Landkreis Dachau, Happach 1, 85253 Erdweg. Die Gesellschafterversammlung vom 16.06.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 24.000,00 EUR und die Änderung der §§1 (Firma) und 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Renn-Pferde BOOMERANG gGmbH. Neues Stammkapital: 25.000,00 EUR.
Neueintragungen
HRB 223950 HRB 223950: Renn-PFERDE BOOMERANG gUG (haftungsbeschränkt), Erdweg, Landkreis Dachau, Happach 1, 85253 Erdweg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.12.2015 mit Nachtrag vom 12.0…
HRB 223950: Renn-PFERDE BOOMERANG gUG (haftungsbeschränkt), Erdweg, Landkreis Dachau, Happach 1, 85253 Erdweg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.12.2015 mit Nachtrag vom 12.02.2016. Geschäftsanschrift: Happach 1, 85253 Erdweg. Gegenstand des Unternehmens: Förderung von Wissenschaft und Forschung, Durchführung von Versuchsreihen zur Verbesserung der Pflege und artgerechter Haltung von Großtieren in der Zusammenarbeit mit Hochschulen und Instituten. Fütterung und Haltung von ehemaligen Sportpferden. Förderung von jungen Menschen. Dazu werden Kinder und Jugendliche in deren Freizeit gefördert, insbesondere ehemalige Sportpferde zur täglichen Pflege und sportlichen Ausbildung den jungen Menschen zur Verfügung gestellt. Förderung der Bildung und Erziehung. Im Rahmen und Unterstützung der Vereine werden Programme und Aktivitäten zur sportlichen, sozialen und kulturellen Betreuung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen angeboten. Neben der Ausbildung im Umgang mit Groß- und Kleintieren, insbesondere von Rennpferden werden ganzheitliche Unterrichtskonzepte, Erlebnis - und Umweltpädagogik, Ferienkurse, Kreativkurse, Sprachkurse, Arbeitsprojekte - insbesondere im Bereich ökologischer Vorhaben und weitere freizeitgestaltende Angebote geschaffen und unterstützt. Solche Hilfen sind auch die Einbeziehungen sozial - wirtschaftlich - und sonst benachteiligter Kinder-, Jugendlicher und Erwachsener in Freizeit - Erziehung - Bildung - und sonstiger Angebote: Integration und Ausbildung von Flüchtlingskindern u. Jugendlichen in die jeweiligen Ausbildungsangebote durch Ermöglichung einer sportlichen- schulischen und erzieherischen Ausbildung. Integration von Menschen in Lebenskrisen. Integration von Menschen mit Behinderungen und/oder psychischen Störungen. Therapeutische und rehabilitierende Angebote der Gesundheitspflege. Finanziell und unterstützende Maßnahmen aus einem dafür eingerichteten Sozialfond: Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Bereitstellen geeigneter Ausbildungs- und Arbeitsangebote in der Rechtsform von Zweckbetrieben. Fütterung, Haltung und Training von ehemaligen Rennpferden. Überschüsse der Zweckbetriebe kommen ausschließlich und unmittelbar der gemeinnützigen Arbeit der Körperschaft oder/und Vereinen zugute. Hilfe, Erziehung, Volks- und Berufsbildung, Kunst und Kultur, Landschaftspflege, Umweltschutz, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Sports, Förderung gemeinnütziger sowie mildtätiger Zwecke im Sinne von §§52 und 53 der AO, im In- und Ausland. Diese Zwecke werden verwirklicht durch: Unterstützung der Mitglieder des Bayerischen Landes-Sportverbandes e.V. unter Anerkennung der Satzung und Ordnungen. Durch die Mitgliedschaft der Einzelpersonen der jeweiligen Vereine wird auch die Zugehörigkeit der Einzelpersonen zum Bayerischen Landes-Sportverband vermittelt. Zur Verwirklichung der vorgenannten Zwecke bemüht sich die Gesellschaft diese Angebote bereitzuhalten, diese finanziell zu unterstützen und örtlich zu entwickeln. Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben, Vergabe von Forschungsaufträgen, Unterhaltung von Sprachkursen, einer Erziehungsberatungsstelle, Pflege von Kunstsammlungen und Denkmalschutz, Pflege des Liedgutes und des Chorgesanges, Errichtung von Naturschutzgebieten, Begegnungsstätten für Erwachsene und ältere Menschen, Bekämpfung des Drogenmissbrauchs, des Lärms, Förderung sportlicher Übungen und Leistungen im Bereich des Pferdesports. Die Gesellschaft kann ihren Zweck im In- und Ausland durchführen. Soweit die Körperschaft diesbezüglich im Ausland tätig wird und es an eigenem Personal vor Ort fehlt, kann sie sich weisungsgebundener Hilfspersonen im Sinne von § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen. Die Gesellschaft Renn-Pferde BOOMERANG gUG (haftungsbeschränkt) verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Semmelmann, Doris, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.