einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Stand 2025-02-01
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
lokal vorhanden
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Die Herstellung und der Vertrieb von Stanz- und Umformteilen.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
1
Neueintragungen
HRB 10199HRB 10199: Rempel Stanztechnik GmbH, Plettenberg, Am Oesterhammer 4, 58840 Plettenberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Am Oesterhammer 4, 58840 Plettenberg. Die Herstellung und de…
HRB 10199: Rempel Stanztechnik GmbH, Plettenberg, Am Oesterhammer 4, 58840 Plettenberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Am Oesterhammer 4, 58840 Plettenberg. Die Herstellung und der Vertrieb von Stanz- und Umformteilen. 1.500.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Rempel, York, Attendorn, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Rempel Stanztechnik GmbH & Co. KG, Plettenberg (Amtsgericht Iserlohn HRA 2511) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 12.11.2021. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.