HRB 725436

remoso GmbH

Amtsgericht Ulm · Baden-Württemberg

aktuell 20 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Ravensburg

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Registerdaten

Sitz
Ravensburg
Datenstand
2024-04-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-01

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Ametras rentconcept GmbH Baienfurt
  2. Ametras rentconcept GmbH Ravensburg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

20
Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 40 IN 616/23 · remoso GmbH · Insolvenzgericht Ravensburg
Insolvenzgericht
Ravensburg
Aktenzeichen
40 IN 616/23
Wirksam am
05.08.2026
Registerbezug
Ulm, HRB 725436
40 IN 616/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

remoso GmbH, Zuppingerstraße 18, 88213 Ravensburg, vertreten durch den Geschäftsführer Jan Brandt
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 725436
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte M&P Dr. Matzen & Partner mbB, Neuer Wall 55, 20354 Hamburg, Gz.: 138423

Für die festgestellten Insolvenzforderungen gem. § 38 InsO in Höhe von 640.745,11 EUR und die festgestellten Forderungen gem. § 39 Nr. 1,2,5 InsO i.H.v. 247.573,92 EUR steht ein Betrag von 892.453,27 EUR zur Verteilung zur Verfügung. Auf die Forderungen gem. § 38 InsO erfolgte bereits eine Abschlagsverteilung i.H.v. 637.290,11 EUR.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 05.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 40 IN 616/23 · remoso GmbH · Insolvenzgericht Ravensburg
Insolvenzgericht
Ravensburg
Aktenzeichen
40 IN 616/23
Wirksam am
05.08.2026
Registerbezug
Ulm, HRB 725436
40 IN 616/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

remoso GmbH, Zuppingerstraße 18, 88213 Ravensburg, vertreten durch den Geschäftsführer Jan Brandt
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 725436
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte M&P Dr. Matzen & Partner mbB, Neuer Wall 55, 20354 Hamburg, Gz.: 138423

1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 07.09.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ravensburg
Herrenstraße 40 - 44
88212 Ravensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 05.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 40 IN 616/23 · remoso GmbH · Insolvenzgericht Ravensburg
Insolvenzgericht
Ravensburg
Aktenzeichen
40 IN 616/23
Wirksam am
21.07.2026
Registerbezug
Ulm, HRB 725436
40 IN 616/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

remoso GmbH, Zuppingerstraße 18, 88213 Ravensburg,
vertreten durch den Geschäftsführer Jan Brandt
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 725436
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte M&P Dr. Matzen & Partner mbB, Neuer Wall 55, 20354 Hamburg, Gz.: 138423

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 59 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.08.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 21.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 40 IN 616/23 · remoso GmbH · Insolvenzgericht Ravensburg
Insolvenzgericht
Ravensburg
Aktenzeichen
40 IN 616/23
Wirksam am
21.07.2026
Registerbezug
Ulm, HRB 725436
40 IN 616/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

remoso GmbH, Zuppingerstraße 18, 88213 Ravensburg, vertreten durch den Geschäftsführer Jan Brandt
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 725436
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte M&P Dr. Matzen & Partner mbB, Neuer Wall 55, 20354 Hamburg, Gz.: 138423

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Michael Wahl, Karlstraße 33, 89073 Ulm, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Gesamtbetrag

in Abzug zu bringender Vorschuss

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 18.12.2025. Die Vergütung konnte festgesetzt werden, da die Beendigung des Verfahrens unmittelbar bevorsteht.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 1.495.382,24 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 100 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 18.12.2025 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 100 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ravensburg
Herrenstraße 40 - 44
88212 Ravensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ravensburg
Herrenstraße 40 - 44
88212 Ravensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 21.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 40 IN 616/23 · remoso GmbH · Insolvenzgericht Ravensburg
Insolvenzgericht
Ravensburg
Aktenzeichen
40 IN 616/23
Wirksam am
28.01.2025
Registerbezug
Ulm, HRB 725436
40 IN 616/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

remoso GmbH, Zuppingerstraße 18, 88213 Ravensburg, vertreten durch den Geschäftsführer Jan Brandt
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 725436
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte M&P Dr. Matzen & Partner mbB, Neuer Wall 55, 20354 Hamburg, Gz.: 138423

1. Die nachrangigen Gläubiger (§ 39 InsO) werden zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
2. Die Prüfung der bis 26.02.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) und nachrangigen Insolvenzforderungen (§ 39 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
3. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.03.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 28.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 40 IN 616/23 · remoso GmbH · Insolvenzgericht Ravensburg
Insolvenzgericht
Ravensburg
Aktenzeichen
40 IN 616/23
Wirksam am
22.11.2024
Registerbezug
Ulm, HRB 725436
40 IN 616/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

remoso GmbH, Zuppingerstraße 18, 88213 Ravensburg, vertreten durch den Geschäftsführer Jan Brandt
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 725436
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte M&P Dr. Matzen & Partner mbB, Neuer Wall 55, 20354 Hamburg, Gz.: 138423

wird durch den Insolvenzverwalter - Rechtsanwalt Michael Wahl, Karlstr. 33, 89073 Ulm - eine Abschlagsverteilung durchgeführt werden. Verfügbar sind 640.095,80 Euro Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 640.095,80 Euro, die im Verteilungsverzeichnis ausgewiesen sind.

Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt worden. Die vorliegende Veröffentlichung erfolgt auf Antrag des Insolvenzverwalters.
Auf die Ausschlussfrist zur Erhebung von Einwendungen gegen das Verteilungsverzeichnis gem. § 194 Abs. 1 InsO wird hingewiesen.

Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 22.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 40 IN 616/23 · remoso GmbH · Insolvenzgericht Ravensburg
Insolvenzgericht
Ravensburg
Aktenzeichen
40 IN 616/23
Wirksam am
30.10.2024
Registerbezug
Ulm, HRB 725436
40 IN 616/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

remoso GmbH, Zuppingerstraße 18, 88213 Ravensburg, vertreten durch den Geschäftsführer Jan Brandt
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 725436
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte M&P Dr. Matzen & Partner mbB, Neuer Wall 55, 20354 Hamburg, Gz.: 138423

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 58 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.11.2024 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 30.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 40 IN 616/23 · remoso GmbH · Insolvenzgericht Ravensburg
Insolvenzgericht
Ravensburg
Aktenzeichen
40 IN 616/23
Wirksam am
04.10.2024
Registerbezug
Ulm, HRB 725436
40 IN 616/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

remoso GmbH, Zuppingerstraße 18, 88213 Ravensburg, vertreten durch den Geschäftsführer Jan Brandt
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 725436
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte M&P Dr. Matzen & Partner mbB, Neuer Wall 55, 20354 Hamburg, Gz.: 138423

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 52-57 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.10.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 04.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 40 IN 616/23 · remoso GmbH · Insolvenzgericht Ravensburg
Insolvenzgericht
Ravensburg
Aktenzeichen
40 IN 616/23
Wirksam am
02.08.2024
Registerbezug
Ulm, HRB 725436
40 IN 616/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

remoso GmbH, Zuppingerstraße 18, 88213 Ravensburg, vertreten durch den Geschäftsführer Jan Brandt
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 725436
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte M&P Dr. Matzen & Partner mbB, Neuer Wall 55, 20354 Hamburg, Gz.: 138423

Beschluss:

Die Durchführung einer Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren wird angeordnet. Stichtag, der dem Termin zur Gläubigerversammlung entspricht, ist Freitag, der 30.08.2024.
Gegenstand der Gläubigerversammlung ist der Antrag des Insolvenzverwalters auf Erteilung der Zustimmung gem. § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO zum Abschluss eines Vergleichs (Vergleich vom 10./11.07.2024) zur Meidung eines Rechtsstreits mit Herrn Jan Brandt. Geregelt werden in dem Vergleich Haftungsansprüche der Insolvenzmasse gegen Herrn Jan Brandt in Höhe von 36.967,23 € und etwaige Gegenforderungen desselben.
Der vollständige Wortlauf des Vergleichs kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts durch die Berechtigten eingesehen werden.

Die Insolvenzgläubiger bzw. stimmberechtigten absonderungsberechtigten Gläubiger erhalten die Möglichkeit, bis zum Ablauf des Stichtages, der dem Termin zur Gläubigerversammlung entspricht, dem Antrag schriftlich zuzustimmen oder schriftlich abzulehnen.
Eine solche Erklärung kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie die Erklärung in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.

Zur Berechnung des Abstimmungsergebnisses werden nur diejenigen Erklärungen berücksichtigt, die bis zum Ablauf des Stichtages beim Insolvenzgericht fristgerecht eingegangen sind (§ 76 Abs. 2 InsO).
Gib ein Beteiligter keine Stellungnahme ab, so bringt er zum Ausdruck, dass er sein Stimmrecht nicht ausübt. Hinweise zum Stimmrecht und dessen Feststellung:
Stimmberechtigt ist ein Insolvenzgläubiger, dessen Forderung bis zum Zeitpunkt der Abstimmung bereits geprüft und festgestellt wurde.
Die Gläubiger, deren Forderungen bisher bestritten wurden, oder die bis zum Stichtag eine Forderung beim Insolvenzverwalter angemeldet haben, die jedoch bis zum Stichtag noch nicht geprüft wurde, können bis zum Ablauf des Stichtages beantragen, dass Ihnen Stimmrecht gewährt wird. Diejenigen Gläubiger, die an der Abstimmung im schriftlichen Verfahren teilgenommen haben und der Insolvenzverwalter können sich dann in einem anschließenden schriftlichen Verfahren über das Stimmrecht des Gläubigers einigen. Kommt es nicht zu einer Einigung, so entscheidet das Insolvenzgericht. Hat sich die Entscheidung des Rechtspflegers über die Gewährung des Stimmrechts nach § 77 der Insolvenzordnung auf das Ergebnis einer Abstimmung ausgewirkt, so kann der Richter auf Antrag eines Gläubigers oder des Insolvenzverwalters das Stimmrecht neu festsetzen und die Wiederholung der Abstimmung anordnen; zur Stellung des Antrages wird nach Entscheidung durch den Rechtspfleger eine Frist von zumindest 2 Wochen gesetzt werden.
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO, d.h. wenn kein Gläubiger sein Stimmrecht ausübt.

Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 02.08.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 40 IN 616/23 · remoso GmbH · Insolvenzgericht Ravensburg
Insolvenzgericht
Ravensburg
Aktenzeichen
40 IN 616/23
Wirksam am
01.02.2024
Registerbezug
Ulm, HRB 725436
40 IN 616/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

remoso GmbH, Zuppingerstraße 18, 88213 Ravensburg,
vertreten durch den Geschäftsführer Jan Brandt
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 725436
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte M&P Dr. Matzen & Partner mbB, Neuer Wall 55, 20354 Hamburg,
Gz.: 138423
Geschäftszweig: Entwicklung und Vertrieb von Hard-und Softwareprodukten und Dienstleistungen im Umfeld der Informationstechnologie

1. Es wird festgestellt, dass der Antrag auf Anordnung der Eigenverwaltung wurde durch den Schuldner zurückgenommen wurde.
2. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.02.2024 um 10.00 Uhr eröffnet.
3. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Michael Wahl
Karlstraße 33, 89073 Ulm
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 29.02.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 03.03.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Freitag, 08.03.2024, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 001, EG, Herrenstraße 40 - 44, 88212 Ravensburg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Freitag, 08.03.2024, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 001, EG, Herrenstraße 40 - 44, 88212 Ravensburg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ravensburg
Herrenstraße 40 - 44
88212 Ravensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 01.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 725436 HRB 725436: remoso GmbH, Ravensburg, Zuppingerstraße 18, 88213 Ravensburg. Bestellt als Geschäftsführer: Brandt, Jan, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Müller…
HRB 725436: remoso GmbH, Ravensburg, Zuppingerstraße 18, 88213 Ravensburg. Bestellt als Geschäftsführer: Brandt, Jan, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Müller, Wolfram, Isernhagen, *XX.XX.XXXX.
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HRB 725436 HRB 725436: remoso GmbH, Ravensburg, Zuppingerstraße 18, 88213 Ravensburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Schwarz, Christoph, Ingelheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 725436: remoso GmbH, Ravensburg, Zuppingerstraße 18, 88213 Ravensburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Schwarz, Christoph, Ingelheim, *XX.XX.XXXX.
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HRB 725436 HRB 725436: Ametras rentconcept GmbH, Ravensburg, Zuppingerstraße 18, 88213 Ravensburg. Die Gesellschafterversammlung vom 29.12.2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Firma geändert;…
HRB 725436: Ametras rentconcept GmbH, Ravensburg, Zuppingerstraße 18, 88213 Ravensburg. Die Gesellschafterversammlung vom 29.12.2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Firma geändert; nun: remoso GmbH. Gegenstand geändert; nun: Entwicklung und der Vertrieb von Hard- und Softwareprodukten auf dem Gebiet der lnformationstechnologie einschließlich der Installation, Implementierung und Schulung, die Errichtung der Betrieb und die Vermarktung von Rechenzentren sowie die Beratung, Support und Dienstleistungen im gesamten Umfeld der Informationstechnik und des Projektmanagements. Rein handwerkliche Tätigkeiten werden nicht erbracht. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar diesem Zweck zu dienen geeignet sind. Sie kann auch andere Unternehmen erwerben oder sich an diesen beteiligen. Insbesondere kann sie auch Niederlassungen und Tochtergesellschaften gründen. Die Gesellschaft kann sich auf verwandten Gebieten betätigen und alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar und mittelbar zu dienen geeignet sind. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Müller, Wolfram, Isernhagen, *XX.XX.XXXX; Schwarz, Christoph, Ingelheim, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Lobach, Jürgen, Heilbronn, *XX.XX.XXXX.
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HRB 725436 HRB 725436: Ametras rentconcept GmbH, Ravensburg, Zuppingerstraße 18, 88213 Ravensburg. Der zwischen der Gesellschaft und der "CCUnirent System GmbH", Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 19444) am 15.11.2017 …
HRB 725436: Ametras rentconcept GmbH, Ravensburg, Zuppingerstraße 18, 88213 Ravensburg. Der zwischen der Gesellschaft und der "CCUnirent System GmbH", Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 19444) am 15.11.2017 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 31.12.2017 aufgehoben worden. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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HRB 725436 HRB 725436: Ametras rentconcept GmbH, Ravensburg, Zuppingerstraße 18, 88213 Ravensburg. Mit der "CCUnirent System GmbH", Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 19444) wurde am 15.11.2017 ein Beherrschungs- und G…
HRB 725436: Ametras rentconcept GmbH, Ravensburg, Zuppingerstraße 18, 88213 Ravensburg. Mit der "CCUnirent System GmbH", Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 19444) wurde am 15.11.2017 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 15.11.2017 zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden (Unternehmensvertrag und Zustimmungsbeschlüsse) wird Bezug genommen.
Veränderungen
HRB 725436 HRB 725436: Ametras rentconcept GmbH, Ravensburg, Zuppingerstraße 18, 88213 Ravensburg. Bestellt als Geschäftsführer: Lobach, Jürgen, Heilbronn, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im …
HRB 725436: Ametras rentconcept GmbH, Ravensburg, Zuppingerstraße 18, 88213 Ravensburg. Bestellt als Geschäftsführer: Lobach, Jürgen, Heilbronn, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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HRB 725436 HRB 725436: Ametras rentconcept GmbH, Ravensburg, Zuppingerstraße 18, 88213 Ravensburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Heller, Klaus, Bad Schussenried, *XX.XX.XXXX.
HRB 725436: Ametras rentconcept GmbH, Ravensburg, Zuppingerstraße 18, 88213 Ravensburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Heller, Klaus, Bad Schussenried, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 725436 HRB 725436: Ametras rentconcept GmbH, Baienfurt, Eisenbahnstraße 11, 88255 Baienfurt. Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 (Firma und Sitz,…
HRB 725436: Ametras rentconcept GmbH, Baienfurt, Eisenbahnstraße 11, 88255 Baienfurt. Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 (Firma und Sitz, Dauer, Geschäftsjahr) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Ravensburg. Neue Geschäftsanschrift: Zuppingerstraße 18, 88213 Ravensburg.
Veränderungen
HRB 725436 HRB 725436:Ametras rentconcept GmbH, Baienfurt, Eisenbahnstraße 11, 88255 Baienfurt.Die Gesellschafterversammlung vom 07.05.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 4 (Geschäftsführung), 5 (Ges…
HRB 725436:Ametras rentconcept GmbH, Baienfurt, Eisenbahnstraße 11, 88255 Baienfurt.Die Gesellschafterversammlung vom 07.05.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 4 (Geschäftsführung), 5 (Geschäftsordnung), 6 (Gesellschafterversammlungen), 7 (Gesellschafterbeschlüsse), 8 (Jahresabschluss und Gewinnverwendung, Geschäftsverkehr), 9 (Übertragung von Geschäftsanteilen), 10 (Einziehung (Amortisation)), 11 (Einziehungsvergütung), 12 (Abtretungsverlangen statt Einziehung), 13 (Kündigung oder Tod eines Gesellschafters) und 14 (Wettbewerbsverbot) beschlossen.
Neueintragungen
HRB 725436 Ametras rentconcept GmbH, Baienfurt, Eisenbahnstraße 11, 88255 Baienfurt.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.10.2000. Die Gesellschafterversammlung vom 16.07.2010 hat die Änder…
Ametras rentconcept GmbH, Baienfurt, Eisenbahnstraße 11, 88255 Baienfurt.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.10.2000. Die Gesellschafterversammlung vom 16.07.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) beschlossen. Der Sitz ist von Ettlingen (Amtsgericht Mannheim HRB 362497) nach Baienfurt verlegt. Neue Geschäftsanschrift: Eisenbahnstraße 11, 88255 Baienfurt. Gegenstand von Amts wegen berichtigt in: Gegenstand: Die Entwicklung, Erstellung und der Vertrieb von Hard- und Softwareprodukten auf dem Gebiet der Informationstechnologie einschließlich der Installation, Implementierung und Schulung, die Errichtung, der Betrieb und die Vermarktung von Rechenzentren sowie die Beratung, Support und Dienstleistungen im gesamten Umfeld der Informationstechnik und des Projektmanagements. Rein handwerkliche Tätigkeiten werden nicht erbracht. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Heller, Klaus, Bad Schussenried, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.