HRA 351799

REMONDIS Neckar-Alb GmbH & Co. KG

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Reutlingen

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Registerdaten

Sitz
Reutlingen
Datenstand
2024-12-27
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-27

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Erich Renz GmbH & Co KG Papierverwertung Eningen unter Achalm
  2. Renz Entsorgung GmbH & Co. KG Eningen unter Achalm

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
HRA 351799 HRA 351799: Renz Entsorgung GmbH & Co. KG, Eningen unter Achalm, Wengenstr. 125, 72800 Eningen unter Achalm. Firma geändert; nun: REMONDIS Neckar-Alb GmbH & Co. KG. Sitz verlegt; nun: Reutlingen. Änderung de…
HRA 351799: Renz Entsorgung GmbH & Co. KG, Eningen unter Achalm, Wengenstr. 125, 72800 Eningen unter Achalm. Firma geändert; nun: REMONDIS Neckar-Alb GmbH & Co. KG. Sitz verlegt; nun: Reutlingen. Änderung der Geschäftsanschrift: Täleswiesenstraße 4, 72770 Reutlingen. Personenbezogene Daten geändert bei Persönlich haftender Gesellschafter: REMONDIS Neckar-Alb Verwaltungs GmbH, Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 350620). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2022 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.06.2022 die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Renz Entsorgung Papierverwertung GmbH & Co. KG", Eningen unter Achalm (Amtsgericht Stuttgart HRA 352482) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.