HRA 110200
Remberg Bauträger GmbH & Co. KG
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: München
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Registerdaten
- Sitz
- München
- Datenstand
- 2024-05-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Chronologischer Auszug
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- Remberg Bauträger GmbH & Co. KG Puchheim
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 1511 IN 2340/21 · Remberg Bauträger GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1511 IN 2340/21
- Wirksam am
- 01.10.2024
- Registerbezug
- München, HRA 110200
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Remberg Bauträger GmbH & Co. KG, Paradiesstraße 10, 80538 München, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Kiefer und Remberg Sanierungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Fischer Sabine
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 110200
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Quirll, Hahne, Wöhler, Hochstraße 8, 33332 Gütersloh
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Erteilung einer Zustimmung über den Abschluss eines Vergleichs mit der WEG Tegernseer Landstraße 137, 81539 München, über die Feststellung der von ihr unter der laufenden Nummer 0062 angemeldeten Insolvenzforderung. Diese Forderung wurde in Höhe von rund Euro 2.127.000,00 angemeldet und soll in Höhe von Euro 1.785.000,00 festgestellt werden.
Der Termin wird bestimmt auf
Mittwoch, 16.10.2024, 09:00 Uhr
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 30.09.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1511 IN 2340/21 · Remberg Bauträger GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1511 IN 2340/21
- Wirksam am
- 10.06.2024
- Registerbezug
- München, HRA 110200
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Remberg Bauträger GmbH & Co. KG, Paradiesstraße 10, 80538 München, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Kiefer und Remberg Sanierungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Fischer Sabine
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 110200
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Quirll, Hahne, Wöhler, Hochstraße 8, 33332 Gütersloh,
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Erteilung der Zustimmung zur Anhängigmachung eines Rechtsstreits gegenüber Frau Sabine Fischer und Herrn Gregory Schmerz mit einem Streitwert in Höhe von Euro 5.674.183,41 aufgrund Organhaftung nach
§ 130a Abs. 2 HGB a.F./§ 15b Abs. 4 InsO sowie die Erteilung der Zustimmung, einen etwaigen Vergleich zur Beilegung dieses Rechtsstreites abzuschließen
wird bestimmt auf
Donnerstag, 27.06.2024, 10:05 Uhr
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 07.06.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1511 IN 2340/21 · Remberg Bauträger GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1511 IN 2340/21
- Wirksam am
- 26.04.2023
- Registerbezug
- München, HRA 110200
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Remberg Bauträger GmbH & Co. KG, Paradiesstraße 10, 80538 München, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Kiefer und Remberg Sanierungs GmbH, Paradiesstraße 10, 80538 München, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Fischer Sabine
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 110200
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Quirll, Hahne, Wöhler, Hochstraße 8, 33332 Gütersloh
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Erteilung einer Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit der Remberg IMMO GmbH & Co. KG zur Erledigung und Abgeltung der nach § 135 Abs. 2 InsO (analog) in Betracht kommenden Ansprüche gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages von insgesamt Euro 5.093.949,17, von dem derzeit auf die Insolvenzmasse Euro 2.644.835,46 entfallen,
wird bestimmt auf
Montag, 15.05.2023, 09:30 Uhr, Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 25.04.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 110200 HRA 110200: Remberg Bauträger GmbH & Co. KG, München, Paradiesstr. 10, 80538 München. Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Geändert, nun: Liquidator und persönlich haftender Gesellsch…
Insolvenzbekanntmachung 1511 IN 2340/21 · Remberg Bauträger GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1511 IN 2340/21
- Wirksam am
- 21.02.2022
- Registerbezug
- München, HRA 110200
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Remberg Bauträger GmbH & Co. KG, Paradiesstraße 10, 80538 München, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Kiefer und Remberg Sanierungs GmbH, Paradiesstraße 10, 80538 München, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Fischer Sabine
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 110200
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Quirll, Hahne, Wöhler, Hochstraße 8, 33332 Gütersloh, Gz.: 21/00299 H/A/sr
hat der Insolvenzverwalter am 17.02.2022 angezeigt, dass drohende Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 18.02.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 1511 IN 2340/21 · Remberg Bauträger GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1511 IN 2340/21
- Wirksam am
- 18.02.2022
- Registerbezug
- München, HRA 110200
In dem Verfahren über den Antrag d.
Remberg Bauträger GmbH & Co. KG, Paradiesstraße 10, 80538 München, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Kiefer und Remberg Sanierungs GmbH, Paradiesstraße 10, 80538 München, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Fischer Sabine
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 110200
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Quirll, Hahne, Wöhler, Hochstraße 8, 33332 Gütersloh, Gz.: 21/00299 H/A/sr
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 17.02.2022 um 10.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Axel Bierbach
Herzog-Heinrich-Str. 9, 80336 München
Telefon: +49(89)54511125
Telefax: +49(89)54511444
Email: info@mhbk.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 30.03.2022 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 09.05.2022, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 202, 2. Stock, Infanteriestraße 5, Amtsgericht München
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 09.05.2022, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 202, 2. Stock, Infanteriestraße 5, Amtsgericht München
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 31.08.2021 beim Insolvenzgericht München eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 17.02.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1511 IN 2340/21 · Remberg Bauträger GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1511 IN 2340/21
- Wirksam am
- 02.09.2021
- Registerbezug
- München, HRA 110200
In dem Verfahren über den Antrag d.
Remberg Bauträger GmbH & Co. KG, Paradiesstraße 10, 80538 München, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Kiefer und Remberg Sanierungs GmbH, Paradiesstraße 10, 80538 München, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Fischer Sabine
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 110200
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Quirll, Hahne, Wöhler, Hochstraße 8, 33332 Gütersloh, Gz.: 21/00299 H/A/sr
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 02.09.2021 um 11:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Axel W. Bierbach, Schwanthalerstrasse 32, 80336 München, Telefon: +49(89)545110, Telefax: +49(89)54511444, Email: info@mhbk.de.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 02.09.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 110200 HRA 110200: Remberg Bauträger GmbH & Co. KG, Puchheim, Boschstr. 1, 82178 Puchheim. Sitz verlegt, nun: München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Paradiesstr. 10, 80538 München.
HRA 110200 HRA 110200: Remberg Bauträger GmbH & Co. KG, Puchheim, Boschstr. 1, 82178 Puchheim. (Erwerb und Verwaltung eigenen Vermögens sowie Bauträgergeschäft.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Boschstr. 1,…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.