HRB 90565

ReLi Verwaltungs GmbH

Amtsgericht Darmstadt · Hessen

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Beefelden

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Registerdaten

Sitz
Beefelden
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Veränderungen
HRB 90565 HRB 90565: ReLi Verwaltungs GmbH, Beefelden, An der Kreuzung B45 / B460, 64743 Beerfelden-Marbach. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 90565: ReLi Verwaltungs GmbH, Beefelden, An der Kreuzung B45 / B460, 64743 Beerfelden-Marbach. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 232/19 · ReLi Verwaltungs GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 232/19
Wirksam am
01.07.2019
Registerbezug
Darmstadt, HRB 90565
9 IN 232/19: Über das Vermögen der ReLi Verwaltungs GmbH, An der Kreuzung B45/
B460, 64743 Marbach (AG Darmstadt, HRB 90565), vertr. d.: Thomas Klose, Hinter
den Zäunen 31, 68519 Viernheim, (Geschäftsführer), ist am 01.07.2019 um 12:00
Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Henrik Schmoll, Blumenstraße 17, 69115
Heidelberg, Tel.: 06221- 91180, Fax: 06221- 911866.

Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Darmstadt ergibt sich aus
Art.3 Abs.1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt
ihre hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 29.07.2019 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 09.09.2019.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Ø Anträge über:

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (29.07.2019)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (09.09.2019), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

· Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

· Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird
hingewiesen.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der
Schuldnerin, dem Pensionssicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt,
Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Darmstadt, 01.07.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 232/19 · ReLi Verwaltungs GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 232/19
Wirksam am
15.04.2019
Registerbezug
Darmstadt, HRB 90565
Geschäfts-Nr.: 9 IN 232/19 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen
der ReLi Verwaltungs GmbH, An der Kreuzung B45/B460, 64743 Marbach, vertr. d.:
Thomas Klose, Hinter den Zäunen 31, 68519 Viernheim, (Geschäftsführer), ist am
12.04.2019 um 12:00 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung
angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Henrik
Schmoll, Blumenstraße 17, 69115 Heidelberg, Tel.: 06221- 91180, Fax: 06221-
911866 bestellt worden.

Amtsgericht Darmstadt, 12.04.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 90565 ReLi Verwaltungs GmbH, Beefelden, An der Kreuzung B45 / B460, 64743 Beerfelden-Marbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Liebold, Erich, Bad König, *XX.XX.XXXX; Reeh, Harald, Lützelbach, *XX.XX.XXXX. Bestellt als…
ReLi Verwaltungs GmbH, Beefelden, An der Kreuzung B45 / B460, 64743 Beerfelden-Marbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Liebold, Erich, Bad König, *XX.XX.XXXX; Reeh, Harald, Lützelbach, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Klose, Thomas, Viernheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 90565 ReLi Verwaltungs GmbH, Beefelden, An der Kreuzung B45 / B460, 64743 Beerfelden-Marbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.11.2011. Geschäftsanschrift: An der Kreuzung B45 / B…
ReLi Verwaltungs GmbH, Beefelden, An der Kreuzung B45 / B460, 64743 Beerfelden-Marbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.11.2011. Geschäftsanschrift: An der Kreuzung B45 / B460, 64743 Beerfelden-Marbach. Gegenstand: Die Übernahme der Komplementärfunktion der ReLi - Formentechnik GmbH & Co KG mit dem Sitz in Beerfelden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Liebold, Erich, Bad König, *XX.XX.XXXX; Reeh, Harald, Lützelbach, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.