HRA 85713

Relaxshop K&K GmbH & Co. KG

Amtsgericht Darmstadt · Hessen

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Robert-Koch-Straße 12, 65479 Raunheim

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Raunheim
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
08.09.2020
Datenstand
2025-09-22
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Kommanditist(in)

Jens Knobbe

Raunheim

Kommanditist(in)

Mutlu Kirgez

Raunheim

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Relaxshop Verwaltung GmbH

Raunheim

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-22

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 9 IN 292/20 · Relaxshop K&K GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 292/20
Wirksam am
14.12.2020
Registerbezug
Darmstadt, HRA 85713
9 IN 292/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Relaxshop K&K GmbH
& Co. KG, Robert-Koch-Straße 12, 65479 Raunheim (AG Darmstadt, HRA 85713),
vertr. d.: 1. Relaxshop Verwaltung GmbH, (AG Darmstadt HRB 94185),
Robert-Koch-Str. 12, 65479 Raunheim, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertr. d.: 1.1. Jens Knobbe, Weinbergstr. 7, 65479 Raunheim, (Geschäftsführer),
1.2. Mutlu Kirgez, Liebfrauenstr. 86, 65479 Raunheim, (Geschäftsführer), sind
Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des
Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:

X EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV

X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

X EUR Auslagen zuzüglich

X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

X EUR Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke, Berliner Allee 65,
64295 Darmstadt, Tel.: 06151/3975473, Fax: 06151/3975111 wird gestattet, den
festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e:

Die vorläufige Verwaltung wurde durch Beschluss vom 03.06.2020 angeordnet und
endete mit der Eröffnung des Verfahrens am 01.09.2020.

Die Festsetzung der Vergütung beruht auf § 63 Absatz 3 InsO in Verbindung mit §
11, § 2 Abs. 1, § 3 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV).

Berechnungsgrundlage ist das Vermögen, auf das sich die Tätigkeit des
vorläufigen Verwalters während des Eröffnungsverfahrens erstreckt, § 11 Absatz
1 Satz 1 InsVV.

Dieses beträgt - wie von dem Insolvenzverwalter korrekt errechnet - 435.250,32
EUR.

Die Regelvergütung des Insolvenzverwalters nach § 2 Absatz 1 InsO aus dem Wert
von 435.250,32 EUR beträgt 35.807,51 EUR. Der vorläufige Insolvenzverwalter
erhält in der Regel 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters, § 63 Absatz 3
Satz 1 InsO, das sind vorliegend 8.951,88 EUR.

Antragsgemäß waren Erhöhungen für

a. die Betriebsfortführung im vorläufigen Verfahren (37 %; die gemäß
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durchzuführende Vergleichsberechnung
erfolgte korrekt),

b. überdurchschnittlich schwierige Ermittlung der Forderungen aus Lieferung und
Leistung aufgrund chaotischer und unvollständiger Buchhaltung, 78 Debitoren (10
%)

zu bewilligen.

Auf das Gutachten zur Eröffnung des Verfahrens, den ersten Bericht des
Insolvenzverwalters sowie auf die Begründung / Berechnung im Vergütungsantrag
wird im Einzelnen verwiesen.

Nach § 8 Abs. 3 InsVV steht eine Auslagenpauschale in Höhe von 15 % der
gesetzlichen Vergütung, höchstens jedoch 250,00 je angefangenen Monat zu. Die
geltend gemachte Pauschale in Höhe von 750,00 EUR war daher antragsgemäß zu
bewilligen.

Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem Insolvenzverwalter zu entrichtende
Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15,
64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Darmstadt, 14.12.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 9 IN 292/20 · Relaxshop K&K GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 292/20
Wirksam am
13.11.2020
Registerbezug
Darmstadt, HRA 85713
9 IN 292/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Relaxshop K&K GmbH
& Co. KG, Robert-Koch-Straße 12, 65479 Raunheim (AG Darmstadt, HRA 85713),
vertr. d.: 1. Relaxshop Verwaltung GmbH, (AG Darmstadt HRB 94185),
Robert-Koch-Str. 12, 65479 Raunheim, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertr. d.: 1.1. Jens Knobbe, Weinbergstr. 7, 65479 Raunheim, (Geschäftsführer),
1.2. Mutlu Kirgez, Liebfrauenstr. 86, 65479 Raunheim, (Geschäftsführer), hat
der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das
vorläufige Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur
schriftlichen Stellungnahme bis zum 10.12.2020. Der Vergütungsantrag kann auf
der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Darmstadt, 12.11.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 85713 HRA 85713: Relaxshop K&K GmbH & Co. KG, Raunheim, Robert-Koch-Straße 12, 65479 Raunheim. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRA 85713: Relaxshop K&K GmbH & Co. KG, Raunheim, Robert-Koch-Straße 12, 65479 Raunheim. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 292/20 · Relaxshop K&K GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 292/20
Wirksam am
01.09.2020
Registerbezug
Darmstadt, HRA 85713
9 IN 292/20: Über das Vermögen der Relaxshop K&K GmbH & Co. KG,
Robert-Koch-Straße 12, 65479 Raunheim (AG Darmstadt, HRA 85713), vertr. d.: 1.
Relaxshop Verwaltung GmbH, (AG Darmstadt HRB 94185), Robert-Koch-Str. 12, 65479
Raunheim, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jens Knobbe,
Weinbergstr. 7, 65479 Raunheim, (Geschäftsführer), 1.2. Mutlu Kirgez,
Liebfrauenstr. 86, 65479 Raunheim, (Geschäftsführer), ist am 01.09.2020 um
09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke, Berliner Allee 65,
64295 Darmstadt, Tel.: 06151/3975473, Fax: 06151/3975111.

Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Darmstadt ergibt sich aus
Art.3 Abs.1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt
ihre hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 08.10.2020 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 19.11.2020.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Ø Anträge über:

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (08.10.2020)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (19.11.2020), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

· Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

· Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird
hingewiesen.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der
Schuldnerin, dem Pensionssicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt,
Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Darmstadt, 01.09.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 292/20 · Relaxshop K&K GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 292/20
Wirksam am
04.06.2020
Registerbezug
Darmstadt, HRA 85713
Geschäfts-Nr.: 9 IN 292/20 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen
der Relaxshop K&K GmbH & Co. KG, Robert-Koch-Straße 12, 65479 Raunheim (AG
Darmstadt, HRA 85713), vertr. d.: 1. Relaxshop Verwaltung GmbH, (AG Darmstadt
HRB 94185), Robert-Koch-Str. 12, 65479 Raunheim, (persönlich haftende
Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jens Knobbe, Weinbergstr. 7, 65479 Raunheim,
(Geschäftsführer), 1.2. Mutlu Kirgez, Liebfrauenstr. 86, 65479 Raunheim,
(Geschäftsführer), ist am 03.06.2020 um 18:00 Uhr gegen die Antragstellerin die
vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke, Berliner Allee 65, 64295 Darmstadt, Tel.:
06151/3975473, Fax: 06151/3975111 bestellt worden.

Amtsgericht Darmstadt, 03.06.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 85713 HRA 85713: Relaxshop K&K GmbH & Co. KG, Raunheim, An der Lache 2-4, 65479 Raunheim. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Robert-Koch-Straße 12, 65479 Raunheim.
HRA 85713: Relaxshop K&K GmbH & Co. KG, Raunheim, An der Lache 2-4, 65479 Raunheim. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Robert-Koch-Straße 12, 65479 Raunheim.
Neueintragungen
HRA 85713 HRA 85713: Relaxshop K&K GmbH & Co. KG, Raunheim, An der Lache 2-4, 65479 Raunheim. (ist der Import und der Vertrieb von Tabakwaren jeder Art, insbesodnere von orientalischen Wasserpfeifen.). Kommanditgesell…
HRA 85713: Relaxshop K&K GmbH & Co. KG, Raunheim, An der Lache 2-4, 65479 Raunheim. (ist der Import und der Vertrieb von Tabakwaren jeder Art, insbesodnere von orientalischen Wasserpfeifen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: An der Lache 2-4, 65479 Raunheim. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftende Gesellschafterin: Relaxshop Verwaltung GmbH, Raunheim (Amtsgericht Darmstadt HRB 94185), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.