HRB 28848

ReKo GmbH

Amtsgericht Nürnberg · Bayern

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Pyras 10/2, 91177 Thalmässing

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Thalmässing
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
20.01.2021
Datenstand
2025-10-27
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-10-28

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. ReKo GmbH Schwabach

Gegenstand des Unternehmens

Durchführung von Freilegungen sowie die Erbringung von Bodenbelagsarbeiten, Fliesenarbeiten und von sonstigen Arbeiten des Baunebengewerbes sowie Maurer- und Betonarbeiten, Putz- und Stuckarbeiten und Malerarbeiten im Bauhauptgewerbe.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin IN 77/18 · Reko GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 77/18
Wirksam am
21.07.2026
Registerbezug
Nürnberg, HRB 28848
IN 77/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ReKo GmbH, Pyras 10/2, 91177 Thalmässing, vertreten durch den Geschäftsführer Koller Dominik Josef
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 28848
- Schuldnerin -

Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung

a u f g e h o b e n .

Quote auf die Insolvenzforderungen: 11,84 %.

Der Insolvenzbeschlag bleibt für
sämtliche Steuererstattungsansprüche der Schuldnerin aus Einkommen-, Umsatz-, Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag gegenüber dem Freistaat Bayern und Kfz-Steuer gegenüber der Bundesrepublik Deutschland sowie für Kirchensteuererstattungsansprüche gegenüber dem Katholischen Kirchensteueramt bzw. Evangelisch-Lutherischen Kirchensteueramt für die Veranlagungszeiträume 2018 bis 2025 und bzgl. 2026 für solche, die bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens entstanden sind,
aufrechterhalten.
Gleichzeitig wird die Nachtragsverteilung der Erstattungsbeträge hieraus angeordnet (§ 203 InsO).
Mit der Nachtragsverteilung wird der Insolvenzverwalter Dr. Jochen Zaremba beauftragt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 20.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 28848 HRB 28848: ReKo GmbH, Thalmässing, Pyras 10/2, 91177 Thalmässing. Von Amts wegen gelöscht gemäß § 395 FamFG: Geschäftsführer: Koller, Dominik, Thalmässing, *XX.XX.XXXX.
HRB 28848: ReKo GmbH, Thalmässing, Pyras 10/2, 91177 Thalmässing. Von Amts wegen gelöscht gemäß § 395 FamFG: Geschäftsführer: Koller, Dominik, Thalmässing, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
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HRB 28848: ReKo GmbH, Thalmässing, Pyras 10/2, 91177 Thalmässing. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 01.03.2018 (Az. IN 77/18) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Veränderungen
HRB 28848 HRB 28848: ReKo GmbH, Thalmässing, Pyras 10/2, 91177 Thalmässing. Prokura erloschen: Rester, Helmut, Schwabach, *XX.XX.XXXX.
HRB 28848: ReKo GmbH, Thalmässing, Pyras 10/2, 91177 Thalmässing. Prokura erloschen: Rester, Helmut, Schwabach, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 28848 HRB 28848: ReKo GmbH, Schwabach, Ludwigstraße 10, 91126 Schwabach. Die Gesellschafterversammlung vom 01.09.2015 hat die Änderung des § 1 Abs.2 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Thalmässing. Geschäf…
HRB 28848: ReKo GmbH, Schwabach, Ludwigstraße 10, 91126 Schwabach. Die Gesellschafterversammlung vom 01.09.2015 hat die Änderung des § 1 Abs.2 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Thalmässing. Geschäftsanschrift: Pyras 10/2, 91177 Thalmässing.
Veränderungen
HRB 28848 HRB 28848:ReKo GmbH, Schwabach, Ludwigstraße 10, 91126 Schwabach.Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2014 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmen…
HRB 28848:ReKo GmbH, Schwabach, Ludwigstraße 10, 91126 Schwabach.Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2014 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Durchführung von Freilegungen sowie die Erbringung von Bodenbelagsarbeiten, Fliesenarbeiten und von sonstigen Arbeiten des Baunebengewerbes sowie Maurer- und Betonarbeiten, Putz- und Stuckarbeiten und Malerarbeiten im Bauhauptgewerbe. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Rester, Priscilla, Nürnberg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 28848 ReKo GmbH, Thalmässing, Pyras 10/2, 91177 Thalmässing. Die Gesellschafterversammlung vom 20.11.2013 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz) der Satzung beschlossen. Sitz verlegt, nun: Neuer Sitz: Schwabach…
ReKo GmbH, Thalmässing, Pyras 10/2, 91177 Thalmässing. Die Gesellschafterversammlung vom 20.11.2013 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz) der Satzung beschlossen. Sitz verlegt, nun: Neuer Sitz: Schwabach. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Ludwigstraße 10, 91126 Schwabach.
Veränderungen
HRB 28848 ReKo GmbH, Thalmässing, Pyras 10/2, 91177 Thalmässing. Die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2012 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstan…
ReKo GmbH, Thalmässing, Pyras 10/2, 91177 Thalmässing. Die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2012 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: die Durchführung von Freilegungen sowie die Erbringung von Bodenbelagsarbeiten, Fliesenarbeiten und von sonstigen Arbeiten des Baunebengewerbes.
Neueintragungen
HRB 28848 ReKo GmbH, Thalmässing, Pyras 10/2, 91177 Thalmässing. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.08.2012. Geschäftsanschrift: Pyras 10/2, 91177 Thalmässing. Gegenstand des Unternehme…
ReKo GmbH, Thalmässing, Pyras 10/2, 91177 Thalmässing. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.08.2012. Geschäftsanschrift: Pyras 10/2, 91177 Thalmässing. Gegenstand des Unternehmens: Die Durchführung von Freilegungen sowie die Erbringung von Malerarbeiten, Bodenbelagsarbeiten, Fliesenarbeiten und von sonstigen Arbeiten des Baunebengewerbes. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Koller, Dominik, Thalmässing, *XX.XX.XXXX; Rester, Priscilla, Nürnberg, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Einzelprokura: Rester, Helmut, Schwabach, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.