VR 60598

Reit- und Voltigierfreunde Oberland e.V.

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Otterfing

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Registerdaten

Sitz
Otterfing
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Letzte Eintragung
08.04.2024
Datenstand
2025-09-20
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Andrea Tschiesche

Holzkirchen

Vorstand

Cornelia Fischer

Holzkirchen

Vorstand

Petra Geller

Otterfing

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-20

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-26 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Voltigierfreunde Oberland e.V. Otterfing

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 60598 Reit- und Voltigierfreunde Oberland e.V., Otterfing (Münchner Straße 51, 83624 Otterfing). Der Reit- und Voltigierverein Gut Riedhausen e.V. mit dem Sitz in Brunnthal (Amtsgericht München VR 200501) ist auf …
Reit- und Voltigierfreunde Oberland e.V., Otterfing (Münchner Straße 51, 83624 Otterfing). Der Reit- und Voltigierverein Gut Riedhausen e.V. mit dem Sitz in Brunnthal (Amtsgericht München VR 200501) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.12.2011 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammmlung vom 10.02.2012 und des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 10.02.2012 mit dem Verein als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.