HRA 99961

Reiseland GmbH & Co. KG

Amtsgericht Hamburg · Hamburg

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hamburg

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Registerdaten

Sitz
Hamburg
Datenstand
2024-05-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-05-07

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5
Veränderungen
HRA 99961 HRA 99961: Reiseland GmbH & Co. KG, Hamburg, Osterbekstr. 90a, 22083 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.09.2020 sowie der Zustimmungs…
HRA 99961: Reiseland GmbH & Co. KG, Hamburg, Osterbekstr. 90a, 22083 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.09.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Reiseland GmbH mit Sitz in Dessau (Amtsgericht Stendal HRB 12323) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 99961 HRA 99961: Reiseland GmbH & Co. KG, Hamburg, Osterbekstr. 90a, 22083 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.06.2015 sowie der Zustimmungs…
HRA 99961: Reiseland GmbH & Co. KG, Hamburg, Osterbekstr. 90a, 22083 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.06.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Reisebüro Schiller GmbH mit Sitz in Ammersbek (Amtsgericht Lübeck HRB 7892 HL) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 99961 Reiseland GmbH & Co. KG, Hamburg (Osterbekstr. 90a, 22083 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse…
Reiseland GmbH & Co. KG, Hamburg (Osterbekstr. 90a, 22083 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.06.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.06.2008 mit der HOLIDAY EXPRESS Reisebüro GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 31320) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 99961 Reiseland GmbH & Co. KG, Hamburg (Osterbekstr. 90a, 22083 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse…
Reiseland GmbH & Co. KG, Hamburg (Osterbekstr. 90a, 22083 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.06.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.06.2008 mit der Reiseland GmbH mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRB 45426B) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 99961 Reiseland GmbH & Co. KG, Hamburg (Osterbekstr. 90a, 22083 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse…
Reiseland GmbH & Co. KG, Hamburg (Osterbekstr. 90a, 22083 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.06.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.06.2008 mit der Reisebüro Janssen GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRA 106384) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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