HRA 200399
Reinken GmbH & Co. Spielhallen Betriebs- Kommanditgesellschaft
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Wilhelmshaven
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Registerdaten
- Sitz
- Wilhelmshaven
- Datenstand
- 2024-05-15
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 10 IN 36/18 · Reinken GmbH & Co. Spielhallen Betriebs-Kommanditgesellschaft · Insolvenzgericht Wilhelmshaven
- Insolvenzgericht
- Wilhelmshaven
- Aktenzeichen
- 10 IN 36/18
- Wirksam am
- 16.10.2025
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRA 200399
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des bereits entnommenen Vorschusses in Höhe von EUR der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 11.09.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des Insolvenzverwalters EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 22,40 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 08.10.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 36/18 · Reinken GmbH & Co. Spielhallen Betriebs-Kommanditgesellschaft · Insolvenzgericht Wilhelmshaven
- Insolvenzgericht
- Wilhelmshaven
- Aktenzeichen
- 10 IN 36/18
- Wirksam am
- 12.04.2022
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRA 200399
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Montag, 02.05.2022, 09:00 Uhr, Saal 109, Amtsgericht Wilhelmshaven, Marktstraße 15-17, 26382 Wilhelmshaven.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:
Abschluss eines Vergleiches mit der B&B Vermögens- und Verwaltungs
GmbH
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 11.04.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 10 IN 36/18 · Reinken GmbH & Co. Spielhallen Betriebs-Kommanditgesellschaft · Insolvenzgericht Wilhelmshaven
- Insolvenzgericht
- Wilhelmshaven
- Aktenzeichen
- 10 IN 36/18
- Wirksam am
- 16.11.2021
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRA 200399
In dem Verbraucherinsolvenzverfahren Reinken GmbH & Co. Spielhallen Betriebs-Kommanditgesellschaft, Marktstr. 79, 26382 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRA 200399), vertr. d.: 1. Reinken GmbH, Sandfurther Str. 28, 28790 Schwanewede, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sonja Reinken, Sandfurther Str. 28, 28790 Schwanewede, (Geschäftsführerin), sollen die bis 15.11.2021 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis einschließlich 06.12.2021 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 15.11.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 200399 HRA 200399: Reinken GmbH & Co. Spielhallen Betriebs- Kommanditgesellschaft, Wilhelmshaven, Marktstrasse 79, 26382 Wilhelmshaven. Durch Beschluss des Amtsgerichts Wilhelmshaven (10 IN 36/18) vom 24.07.2018 is…
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 36/18 · Reinken GmbH & Co. Spielhallen Betriebs-Kommanditgesellschaft · Insolvenzgericht Wilhelmshaven
- Insolvenzgericht
- Wilhelmshaven
- Aktenzeichen
- 10 IN 36/18
- Wirksam am
- 21.08.2018
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRA 200399
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Reinken GmbH & Co. Spielhallen Betriebs-Kommanditgesellschaft, Marktstr. 79,
26382 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRA 200399),
vertreten durch:
1. Reinken GmbH, Sandfurther Str. 28, 28790 Schwanewede, (persönlich haftende
Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Sonja Reinken, Sandfurther Str. 28, 28790 Schwanewede,
(Geschäftsführerin),
wird der Insolvenzeröffnungsbeschluss vom 24.07.2018 wegen eines
Übertragungsversehens bei der HR-Nr. wie folgt berichtigt:
Die HR-Nr. lautet nicht HRB 200638, sondern richtig: HRA 200399.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 15.08.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 36/18 · Reinken GmbH & Co. Spielhallen Betriebs-Kommanditgesellschaft · Insolvenzgericht Wilhelmshaven
- Insolvenzgericht
- Wilhelmshaven
- Aktenzeichen
- 10 IN 36/18
- Wirksam am
- 17.08.2018
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRA 200399
Betriebs-Kommanditgesellschaft, Marktstr. 79, 26382 Wilhelmshaven (AG
Oldenburg, HRA 200399), vertr. d.: 1. Reinken GmbH, Sandfurther Str. 28, 28790
Schwanewede, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sonja
Reinken, Sandfurther Str. 28, 28790 Schwanewede, (Geschäftsführerin), hat der
Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, daß die Insolvenzmasse zur
Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen
Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 16.08.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 10 IN 36/18 · Reinken GmbH & Co. Spielhallen Betriebs-Kommanditgesellschaft · Insolvenzgericht Wilhelmshaven
- Insolvenzgericht
- Wilhelmshaven
- Aktenzeichen
- 10 IN 36/18
- Wirksam am
- 25.07.2018
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRA 200399
Betriebs-Kommanditgesellschaft, Marktstr. 79, 26382 Wilhelmshaven (AG
Oldenburg, HRB 200638), vertr. d.: 1. Reinken GmbH, Sandfurther Str. 28, 28790
Schwanewede, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sonja
Reinken, Sandfurther Str. 28, 28790 Schwanewede, (Geschäftsführerin), ist am
24.07.2018 um 16:13 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Dr. Christian Kaufmann, c/o PLUTA Rechtsanwalts GmbH,
Am Wall 137-139, 28195 Bremen, Tel.: 0421/835008-0, Fax: 0421/835008-49,
E-Mail: bremen@pluta.net, Internet: www.pluta.net.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 04.09.2018 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 25.09.2018.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
Ø Anträge über:
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (04.09.2018)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (25.09.2018), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag,
der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine
Widersprüche erhoben werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 25.07.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.