HRB 100011
reinEx Dienstleistungen GmbH
aktuell 19 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sudenburger Wuhne 4, 39112 MagdeburgGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Magdeburg
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 07.01.2025
- Datenstand
- 2025-10-05
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Hendrik Rutz
Magdeburg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenUta Schulz
Magdeburg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem GeschäftsführerAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsanschrift
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PRO SAFE Security Warehouse GmbH
HRB 114124 · Amtsgericht Stendal
Handelsregister
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Abrufstand 2025-10-05 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Die Komplettreinigung von Gebäuden, Maschinen, Baustellen und Flächen, der Abriß und die Entkernung von Gebäuden oder Gebäudeteilen sowie Dienstleistungen im Bereich * des Ordnungsdienstes bei öffentlichen Veranstaltungen, * der Pflege und Bearbeitung von Außenanlagen, * der Versorgung, * der Verwaltung, * des Winterdienstes, * des Gebäudemanagements und * des Transports. Die Transporttätigkeit bezieht sich nicht auf eigenständige Transportleistungen im Sinne des GüKG, sondern beinhaltet lediglich den Full-Service bezüglich der weiteren, im Geschäftsgegenstand enthaltenen Leistungen. Dies bedeutet, daß anfallender Müll oder anfallender Bauschutt beim Abriß und der Entkernung von Gebäuden beispielsweise, im Rahmen der eigenen zu erbringenden Transportleistungen beseitigt werden. Die Gesellschaft ist berechtigt,, sämtliche Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Gesellschaft und ihre Unternehmung zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigl, gleichartige oder ähnliche Unternehmungen zu errichten, zu erwerben oder sich an solchen Unternehmen zu beteiligen oder deren Geschäfte zu führen. Die Gesellschaft darf Zweigniderlassungen errichten.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzplan 340 IN 132/20 (351) · reinEx Dienstleistungen GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
- Insolvenzgericht
- Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 132/20 (351)
- Wirksam am
- 28.11.2025
- Registerbezug
- Stendal, HRB 100011
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der reinEx Dienstleistungen GmbH, Sudenburger Wuhne 4, 39112 Magdeburg (AG Stendal, HRB 100011), vertreten durch: 1. Helmut Bandulik, Falterstieg 5, 39120 Magdeburg, (Geschäftsführer), 2. Hendrik Rutz, Ginsterbreite 11, 39128 Magdeburg, (Geschäftsführer), Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Michael Berger, Gerhart-Hauptmann-Straße 20, 39108 Magdeburg, wird das Verfahren gem. § 258 Abs. 1 InsO aufgehoben.
G r ü n d e :
Nachdem der Beschluss vom 13. August 2025, durch den Insolvenzplan vom 27. Juni 2025 bestätigt worden ist, zwischenzeitlich rechtskräftig ist, und der Insolvenzverwalter mit Schriftsatz vom 24. November 2025 u.a. angezeigt hat, dass der vorgenannte Insolvenzplan erfüllt sei, ist das Insolvenzverfahren nun gem. § 258 Abs. 1 InsO aufzuheben.
Amtsgericht Magdeburg, (
27.11.202)
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 340 IN 132/20 (351) · reinEx Dienstleistungen GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
- Insolvenzgericht
- Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 132/20 (351)
- Wirksam am
- 10.11.2025
- Registerbezug
- Stendal, HRB 100011
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf die seit 25.05.2018 geltende Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verwiesen. Den Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. Dezember 2017 (Az. IX ZB 65/16) wird mit dem Umfang der Veröffentlichung Rechnung getragen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
- 340 IN 132/20 (351) - (06.11.2025)
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 340 IN 132/20 (351) · reinEx Dienstleistungen GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
- Insolvenzgericht
- Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 132/20 (351)
- Wirksam am
- 15.10.2025
- Registerbezug
- Stendal, HRB 100011
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Magdeburg, 13.10.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzplan 340 IN 132/20 (351) · reinEx Dienstleistungen GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
- Insolvenzgericht
- Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 132/20 (351)
- Wirksam am
- 17.07.2025
- Registerbezug
- Stendal, HRB 100011
a) Erörterung eines von dem Insolvenzverwalter vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Mittwoch, 13.08.2025, 11:00 Uhr, Saal 11, Insolvenzabteilung, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Magdeburg, 16.07.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 340 IN 132/20 (351) · reinEx Dienstleistungen GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
- Insolvenzgericht
- Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 132/20 (351)
- Wirksam am
- 21.05.2025
- Registerbezug
- Stendal, HRB 100011
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 340 IN 132/20 (351) · reinEx Dienstleistungen GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
- Insolvenzgericht
- Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 132/20 (351)
- Wirksam am
- 15.09.2021
- Registerbezug
- Stendal, HRB 100011
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 340 IN 132/20 (351) · reinEx Dienstleistungen GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
- Insolvenzgericht
- Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 132/20 (351)
- Wirksam am
- 24.11.2020
- Registerbezug
- Stendal, HRB 100011
Sudenburger Wuhne 4, 39112 Magdeburg (AG Stendal, HRB 100011), vertr. d.: 1.
Helmut Bandulik, Falterstieg 5, 39120 Magdeburg, (Geschäftsführer), 2. Hendrik
Rutz, Ginsterbreite 11, 39128 Magdeburg, (Geschäftsführer), hat der
Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO mit Schriftsatz vom 23.11.2020 angezeigt,
dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig
werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
- 340 IN 132/20 (351) - (24.11.2020)
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 100011 HRB 100011: reinEx Dienstleistungen GmbH, Magdeburg, Sudenburger Wuhne 4, 39112 Magdeburg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 01.07.2020 (Az. 340 IN 132/20 …
Restschuldbefreiung 340 IN 132/20 (351) · reinEx Dienstleistungen GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
- Insolvenzgericht
- Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 132/20 (351)
- Wirksam am
- 01.07.2020
- Registerbezug
- Stendal, HRB 100011
eröffnet worden über das Vermögen der reinEx Dienstleistungen GmbH, Sudenburger
Wuhne 4, 39112 Magdeburg (AG Stendal, HRB 100011), vertreten durch: 1. Stephan
Frank Reiß, Papenburg-Privatweg 6, 39106 Magdeburg, (Geschäftsführer), 2.
Helmut Bandulik, Falterstieg 5, 39120 Magdeburg, (Geschäftsführer), 3. Hendrik
Rutz, Ginsterbreite 11, 39128 Magdeburg, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Michael Berger, Uhlandstraße 13,
39108 Magdeburg, . Insolvenzverwalter ist: Dipl.-Betriebswirt Heiko Rautmann,
Breiter Weg 265, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/5066030, Fax: 0391/5066033,
E-Mail: magdeburg@insoteam.de, Internet: www.insoteam.de. Das Verfahren wird
mündlich geführt (§ 5 InsO). Anmeldefrist: 26.08.2020. Gläubigerversammlung: Am
Donnerstag, 24.09.2020, 10:00 Uhr, Saal 24, Insolvenzabteilung, Breiter Weg 203
- 206, 39104 Magdeburg , eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über
die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), über die
Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO) sowie über die in den §§
35, 66, 100, 149, 157, 159, 160, 162, 163, 207, 271 InsO bezeichneten
Angelegenheiten: Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), Rechnungs- bzw.
Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters gegenüber der
Gläubigerversammlung (§ 66 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse
(§ 100 InsO), Hinterlegung oder Anlegung von Wertgegenständen (§ 149 InsO),
Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z.B. Unternehmensstilllegung, vorläufige
Fortführung oder Insolvenzplan, Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters,
insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebes der Schuldnerin,
des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der
Herstellung einer dauerhaften Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die
Aufnahme eines Darlehens, dass die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreites mit
erheblichem Streitwert (§ 160 InsO), eine Betriebsveräußerung an besonders
Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine
Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne Einberufung
einer besonderen Gläubigerversammlung, Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271
InsO), verbunden gemäß § 29 Abs. 2 InsO mit einer Gläubigerversammlung, in der
die angemeldeten Forderungen geprüft werden. Ist die Gläubigerversammlung
beschlussunfähig, gilt die Zustimmung der Gläubiger zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen als erteilt (§ 160 InsO). Der vollständige Beschluss nebst
Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen
Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die
Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder
Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der
Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens
gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der
Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Veröffentlichungen im
Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach
rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige
Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten
Tag der Veröffentlichung gelöscht. Hinweis: Informationen nach Art. 13 und 14
der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter dem Link https://
ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/datenschutzerklaerung/. - 340 IN 132/20
(351) - (01.07.2020)
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 100011 HRB 100011: reinEx Dienstleistungen GmbH, Magdeburg, Sudenburger Wuhne 4, 39112 Magdeburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Reiß, Stephan Frank, Magdeburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 100011 HRB 100011: reinEx Dienstleistungen GmbH, Magdeburg, Sudenburger Wuhne 4, 39112 Magdeburg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 10.06.2020 (Az. 3470 IN 132/20…
Insolvenzbekanntmachung 340 IN 132/20 (351) · reinEx Dienstleistungen GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
- Insolvenzgericht
- Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 132/20 (351)
- Wirksam am
- 10.06.2020
- Registerbezug
- Stendal, HRB 100011
reinEx Dienstleistungen GmbH, Sudenburger Wuhne 4, 39112 Magdeburg (AG Stendal,
HRB 100011), vertr. d.: 1. Stephan Frank Reiß, Papenburg-Privatweg 6, 39106
Magdeburg, (Geschäftsführer), 2. Helmut Bandulik, Falterstieg 5, 39120
Magdeburg, (Geschäftsführer), 3. Hendrik Rutz, Ginsterbreite 11, 39128
Magdeburg, (Geschäftsführer), ist am 10.06.2020 um 11:00 Uhr ein allgemeines
Verfügungsverbot erlassen sowie die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragstellerin angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Dipl.-Betriebswirt Heiko Rautmann, Breiter Weg 265, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391
/5066030, Fax: 0391/5066033, E-Mail: magdeburg@insoteam.de, Internet:
www.insoteam.de bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden
aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1
S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2
Wochen bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg,
einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der
Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt
ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung
ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde
kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt
oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt
werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g.
Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten
zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen
Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen
Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten
werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll
begründet werden.
Amtsgericht Magdeburg, 10.06.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 100011 HRB 100011: reinEx Dienstleistungen GmbH, Magdeburg, Sudenburger Wuhne 4, 39112 Magdeburg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 01.04.2020 (Az. 340 IN 132/20 …
Insolvenzbekanntmachung 340 IN 132/20 (351) · reinEx Dienstleistungen GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
- Insolvenzgericht
- Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 132/20 (351)
- Wirksam am
- 01.04.2020
- Registerbezug
- Stendal, HRB 100011
reinEx Dienstleistungen GmbH, Sudenburger Wuhne 4, 39112 Magdeburg (AG Stendal,
HRB 100011), vertr. d.: Stephan Frank Reiß, Papenburg-Privatweg 6, 39106
Magdeburg, (Geschäftsführer), ist am 01.04.2020 um 15.00 Uhr die vorläufige
Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Andere Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin
(Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen
Insolvenzverwalter zu leisten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Dipl.-Betriebswirt Heiko Rautmann, Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg, Tel.:
0391/5066030, Fax: 0391/5066033, E-Mail: magdeburg@insoteam.de, Internet:
www.insoteam.de bestellt worden. Der komplette Beschluss einschließlich der
Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg -
Insolvenzgericht - eingesehen werden. Amtsgericht Magdeburg, 01.04.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 100011 HRB 100011: reinEx Dienstleistungen GmbH, Magdeburg, Sudenburger Wuhne 4, 39112 Magdeburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hotopf, Peter, Magdeburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Bandulik, Helmut, …
HRB 100011 HRB 100011: reinEx Dienstleistungen GmbH, Magdeburg, Sudenburger Wuhne 4, 39112 Magdeburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Endt, René, Machern, *XX.XX.XXXX.
HRB 100011 HRB 100011:reinEx Dienstleistungen GmbH, Magdeburg, Sudenburger Wuhne 4, 39112 Magdeburg.Personenbezogene Daten geändert: Geschäftsführer: Endt, René, Magdeburg, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit eine…
HRB 100011 reinEx Dienstleistungen GmbH, Magdeburg, Sudenburger Wuhne 4, 39112 Magdeburg.Geschäftsanschrift: Sudenburger Wuhne 4, 39112 Magdeburg. Prokura erloschen: Steiniger, Dieter, Niederndodeleben, *XX.XX.XXXX.
HRB 100011 reinEx Dienstleistungen GmbH, Magdeburg (Sudenburger Wuhne 4, 39112 Magdeburg). Die Gesellschafterversammlung vom 01.07.2008 hat die Änderung des § 6 (Vertretung) der Satzung beschlossen. Ist nur ein Geschäf…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.