HRB 758965
Reiner Diez GmbH
aktuell 3 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Heilbronn
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Registerdaten
- Sitz
- Heilbronn
- Datenstand
- 2024-04-01
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 4 IN 733/18 · Reiner Diez GmbH · Insolvenzgericht Heilbronn
- Insolvenzgericht
- Heilbronn
- Aktenzeichen
- 4 IN 733/18
- Wirksam am
- 02.01.2019
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 758965
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Reiner Diez GmbH, Im Zukunftspark 10, 74076 Heilbronn, vertreten durch die
Geschäftsführer Tobias Albrecht und Roland Bock-Maindok
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 758965
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Verpackungsmaschinen und Fördertechnik
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.01.2019 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dipl.-Kfm Erion Metoja
Am Spitalbach 1, 74523 Schwäbisch Hall
Telefon: 0791 9468818
Telefax: 0791 9468819
Email: Schwaebischhall@eisner-rechtsanwaelte.com
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 04.02.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
12.02.2019 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des
Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen
Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem
anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem
Unternehmen dienen soll, eines Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte,
die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte),
163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung
und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung)
InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Mittwoch, 27.02.2019
09:00 Uhr
Sitzungssaal 4, EG, Rollwagstraße 10/1, Amtsgericht Heilbronn
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Mittwoch, 27.02.2019
09:00 Uhr
Sitzungssaal 4, EG, Rollwagstraße 10/1, Amtsgericht Heilbronn
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heilbronn
Wilhelmstraße 2 - 6
74072 Heilbronn
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 01.01.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 758965 HRB 758965: Reiner Diez GmbH, Heilbronn, Im Zukunftspark 10, 74076 Heilbronn. Bestellt als Geschäftsführer: Bock-Maindok, Roland Wilhelm, geb. Bock, Heilbronn, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit de…
HRB 758965 HRB 758965: Reiner Diez GmbH, Heilbronn, Im Zukunftspark 10, 74076 Heilbronn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.09.2016. Geschäftsanschrift: Im Zukunftspark 10, 74076 Heilbro…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.