HRB 353446

REIFF Reifen und Autotechnik GmbH

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 34 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Reutlingen

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Registerdaten

Sitz
Reutlingen
Datenstand
2024-03-30
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-30

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. REIFF - Reifen- + Autotechnik-GmbH Reutlingen
  2. Iphthime Verwaltungs GmbH Reutlingen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

34
Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 810 IN 195/20 R-1-8 · REIFF Reifen und Autotechnik GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 195/20 R-1-8
Wirksam am
24.05.2026
Registerbezug
Stuttgart, HRB 353446
810 IN 195/20 R-1-8: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, Tübinger Straße 2-6, 72762 Reutlingen (AG Stuttgart, HRB 353446),
vertr. d.: 1. Claudio Passerini, (Geschäftsführer), 2. Marco Premoli, (Geschäftsführer), 3. Francesco Saccani, ITALIEN, (Geschäftsführer), 4. Mauro Pessi, (Geschäftsführer),
soll eine Abschlagsverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Miguel Grosser, Westhafenplatz 6, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 24 00 65 0, Fax: 069/ 24 00 65 10, E-Mail: frankfurt@jaffe-rae.de, Internet: www.jaffe-rae.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, Tübinger Straße 2-6, 72762 Reutlingen findet mit Zustimmung des Gerichts eine Abschlagsverteilung statt. Verfügbar sind € 7.000.000 EUR Verteilungsmasse; zu berücksichtigen sind 182.970.882,07 EUR Forderungen im Rang des § 38 InsO.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 22.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 195/20 R-1-8 · REIFF Reifen und Autotechnik GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 195/20 R-1-8
Wirksam am
04.05.2026
Registerbezug
Stuttgart, HRB 353446
810 IN 195/20 R-1-8 In dem Insolvenzverfahren REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, Tübinger Straße 2-6, 72762 Reutlingen (AG Stuttgart, HRB 353446),
vertreten durch:
1. Claudio Passerini, Milano, ITALIEN, (Geschäftsführer),
2. Marco Premoli, Mozzo (BG), ITALIEN, (Geschäftsführer),
3. Francesco Saccani, Luzzara (RE), ITALIEN, (Geschäftsführer),
4. Mauro Pessi, "derzeit unbekannten Aufenthalts", Gallarate (VA), ITALIEN, (Geschäftsführer), sind für die Mitglieder des Gläubigerausschusses festgesetzt worden.
Der vollständige Beschluss kann von den Verfahrensbeteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 29.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 195/20 R-1-8 · REIFF Reifen und Autotechnik GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 195/20 R-1-8
Wirksam am
18.10.2025
Registerbezug
Stuttgart, HRB 353446
810 IN 195/20 R-1-8 In dem Insolvenzverfahren REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, Tübinger Straße 2-6, 72762 Reutlingen (AG Stuttgart, HRB 353446),
vertreten durch:
1. Claudio Passerini, (Geschäftsführer),
2. Marco Premoli, (Geschäftsführer),
3. Francesco Saccani, (Geschäftsführer),
4. Mauro Pessi, (Geschäftsführer),

wird für das Mitglied des Gläubigerausschusses

XXX

ein Vorschuss auf die endgültige Vergütung festgesetzt:

Vergütung: EUR XXX
Auslagen: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX

Gründe:

Den Mitgliedern des vorläufigen Gläubigerausschusses steht gemäß § 73 Abs. 1 InsO ein Anspruch auf Vergütung zu.
Dabei bestimmt sich die Höhe der Vergütung regelmäßig nach dem Zeitaufwand der einzelnen Mitglieder des Ausschusses, wobei besondere Umstände des Einzelfalls Berücksichtigung finden.
Der § 17 InsVV geht dabei von einem regelmäßigen Höchstsatz in der vom Gesetzgeber favorisierten stundenweisen Abrechnung aus.
Die in vorgenannter Vorschrift genannten Höchstbeträge sind allerdings auch in der neuen Fassung der Insolvenzordnung derart gering, dass im Rahmen der Einzelfallentscheidung für jedes Verfahren der angemessene Stundensatz ermittelt werden muss.
Zumal nur bei Garantie einer angemessenen Vergütung die Verfahren mit den geeigneten qualifizierten Mitgliedern besetzt werden können, die ihre Kenntnisse und ihr Fachwissen zugunsten des Verfahrens und der Gläubigergemeinschaft einbringen.
Aufgrund des weit überdurchschnittlichen Arbeits- und Zeitaufwands, Haftungsrisikos sowie der erheblichen Sachkenntnis der einzelnen Mitglieder ist ein Stundensatz
in Höhe von EUR XXX angemessen. Die Mitwirkung der Mitglieder an dem Verfahren sowie der zeitliche Aufwand sind ausreichend diskutiert und dargelegt worden.

Die besondere Qualität des Verfahrens rechtfertigt eine ausnahmsweise analoge Anwendung des § 9 InsVV, mithin die Festsetzung eines angemessenen Vorschusses auf die Vergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses.

Auf die in der beantragten Höhe angemessene Vergütung ist aufgrund der Umsatzsteuerpflicht des Mitgliedes die Umsatzsteuer in Höhe von 19% festzusetzen, § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht oder Landgericht Frankfurt am Main, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 08.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 195/20 R-1-8 · REIFF Reifen und Autotechnik GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 195/20 R-1-8
Wirksam am
14.04.2025
Registerbezug
Stuttgart, HRB 353446
810 IN 195/20 R-1-8 - In dem Insolvenzverfahren REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, Tübinger Straße 2-6, 72762 Reutlingen (AG Stuttgart, HRB 353446),
vertreten durch:
1. Claudio Passerini, (Geschäftsführer),
2. Marco Premoli, (Geschäftsführer),
3. Francesco Saccani, (Geschäftsführer),
4. Mauro Pessi, (Geschäftsführer),

wird die Prüfung der bis zum 15.09.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 29.09.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 11.04.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 195/20 R-1-8 · REIFF Reifen und Autotechnik GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 195/20 R-1-8
Wirksam am
16.08.2024
Registerbezug
Stuttgart, HRB 353446
810 IN 195/20 R-1-8 - In dem Insolvenzverfahren REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, Tübinger Straße 2-6, 72762 Reutlingen (AG Stuttgart, HRB 353446),
vertreten durch:
1. Claudio Passerini, (Geschäftsführer),
2. Marco Premoli, (Geschäftsführer),
3. Francesco Saccani, (Geschäftsführer),
4. Mauro Pessi, (Geschäftsführer),
wird die Prüfung der bis zum 09.09.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 23.09.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 13.08.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 195/20 R-1-8 · REIFF Reifen und Autotechnik GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 195/20 R-1-8
Wirksam am
08.05.2024
Registerbezug
Stuttgart, HRB 353446
810 IN 195/20 R-1-8 In dem Insolvenzverfahren REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, Tübinger Straße 2-6, 72762 Reutlingen (AG Stuttgart, HRB 353446),
vertreten durch:
1. Claudio Passerini, (Geschäftsführer),
2. Marco Premoli, (Geschäftsführer),
3. Francesco Saccani, (Geschäftsführer),
4. Mauro Pessi, (Geschäftsführer),

wird für das Mitglied des Gläubigerausschusses

Bernd Ziegler
Karlstraße 7
73779 Deizisau

ein Vorschuss auf die endgültige Vergütung und Auslagen festgesetzt:

Vergütung: EUR XXX
Summe: EUR XXX

Gründe:

Den Mitgliedern des vorläufigen Gläubigerausschusses steht gemäß § 73 Abs. 1 InsO ein Anspruch auf Vergütung zu.
Dabei bestimmt sich die Höhe der Vergütung regelmäßig nach dem Zeitaufwand der einzelnen Mitglieder des Ausschusses, wobei besondere Umstände des Einzelfalls Berücksichtigung finden.
Der § 17 InsVV geht dabei von einem regelmäßigen Höchstsatz in der vom Gesetzgeber favorisierten stundenweisen Abrechnung aus.
Die in vorgenannter Vorschrift genannten Höchstbeträge sind allerdings auch in der neuen Fassung der Insolvenzordnung derart gering, dass im Rahmen der Einzelfallentscheidung für jedes Verfahren der angemessene Stundensatz ermittelt werden muss.
Zumal nur bei Garantie einer angemessenen Vergütung die Verfahren mit den geeigneten qualifizierten Mitgliedern besetzt werden können, die ihre Kenntnisse und ihr Fachwissen zugunsten des Verfahrens und der Gläubigergemeinschaft einbringen.
Aufgrund des weit überdurchschnittlichen Arbeits- und Zeitaufwands, Haftungsrisikos sowie der erheblichen Sachkenntnis der einzelnen Mitglieder ist ein Stundensatz
in Höhe von EUR XXX angemessen. Die Mitwirkung der Mitglieder an dem Verfahren sowie der zeitliche Aufwand sind ausreichend diskutiert und dargelegt worden.

Die besondere Qualität des Verfahrens rechtfertigt eine ausnahmsweise analoge Anwendung des § 9 InsVV, mithin die Festsetzung eines angemessenen Vorschusses auf die Vergütung und Auslagen der Mitglieder des Gläubigerausschusses.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht oder Landgericht Frankfurt am Main, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 07.05.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 195/20 R-1-8 · REIFF Reifen und Autotechnik GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 195/20 R-1-8
Wirksam am
11.04.2023
Registerbezug
Stuttgart, HRB 353446
810 IN 195/20 R-1-8 - In dem Insolvenzverfahren REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, Tübinger Straße 2-6, 72762 Reutlingen (AG Stuttgart, HRB 353446),
vertreten durch:
1. Claudio Passerini, Milano, ITALIEN, (Geschäftsführer),
2. Marco Premoli, Mozzo (BG), ITALIEN, (Geschäftsführer),
3. Francesco Saccani, Luzzara (RE), ITALIEN, (Geschäftsführer),
4. Mauro Pessi, Gallarate (VA), ITALIEN, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 17.07.2023 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 31.07.2023 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 04.04.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 810 IN 195/20 R-1-8 · REIFF Reifen und Autotechnik GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 195/20 R-1-8
Wirksam am
16.12.2022
Registerbezug
Stuttgart, HRB 353446
810 IN 195/20 R-1-8 In dem Insolvenzverfahren REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, Tübinger Straße 2-6, 72762 Reutlingen (AG Stuttgart, HRB 353446),
vertreten durch:
1. Claudio Passerini, (Geschäftsführer),
2. Marco Premoli, (Geschäftsführer),
3. Francesco Saccani, (Geschäftsführer),
4. Mauro Pessi, (Geschäftsführer),

werden für den vorläufigen Insolvenzverwalter festgesetzt:

Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX

Gründe:

Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 55.419.368,83 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR XXX. Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus den vorläufigen Insolvenzverwalter in Anspruch genommen haben.

Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund der nachfolgenden Tatbestände sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Verfahrens eine Erhöhung der Vergütung um 173% auf die dann angemessene Gesamtvergütung von EUR XXX.

Der erhebliche Arbeitsaufwand des vorläufigen Insolvenzverwalters bei der Betriebsfortführung über einen Zeitraum von drei Monaten rechtfertigen die Erhöhung des Bruchteils um 48%. Des Weiteren erachtet das hiesige Gericht die internationale Investorensuche bei gleichzeitiger praktischer Führungslosigkeit der Schuldnerin als sehr arbeitsintensiv, so dass auch hierfür eine Erhöhung um 35% und um 25% angemessen ist. Den erheblichen Mehraufwand des Verwalterbüros bei den Verhandlungen mit dem Lieferantenpool, der Aus- und Absonderung des Anlagevermögens und die Erfassung und Erhalts der Mietverhältnisse wird mit einer Erhöhung von jeweils 10% berücksichtigt. Ebenfalls berücksichtig wurde die Insolvenzgeldvorfinanzierung mit 5%. Abschließend wird eine Erhöhung um je 10% die Klärung der arbeitsrechtlichen und Personalproblemen, den erheblichen Auslandsbezug, die Problematik der Einwendungen gegen die Inanspruchnahme durch die Finanzierer und die Verhandlungen mit den Factoringunternehmen für angemessen angesehen.

Im Hinblick auf die Nutzung von externen Beraters, ohne die jedoch eine Transaktion nie möglich gewesen wäre, erteilt sich der vorläufige Insolvenzverwalter einen Abschlag von 10%, welcher von hiesiger Seite aber auch als ausreichend erachtet wird.

Hinsichtlich detaillierter Begründung jedes einzelnen Tatbestandes nebst Vergleichsberechnungen, deren spezifische Auflistung den Umfang des Beschlusses unproportional vergrößern würde, wird auf den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 08.12.2022 Bezug genommen.

Der Insolvenzverwalter verzichtet auf die gesonderte Geltendmachung einzelner Tatbestände, unter anderen der Aus- und Absonderung des Warenlagers, der Beteiligungen bzw. der Konzerninsolvenz und der Öffentlichkeitsarbeit.

In der Gesamtschau des Verfahrens unter Berücksichtigung aller Besonderheiten dieses Konzerninsolvenzverfahrens erachte das hiesige Gericht die Erhöhung um 173% als angemessen und - gemäß der weiteren beim AG Frankfurt am Main anhängigen Verfahren - auch für ausreichend.

Antragsgemäß sind Auslagenpauschale sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festzusetzen gewesen, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Frankfurt am Main, den 13.12.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 195/20 R-1-8 · REIFF Reifen und Autotechnik GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 195/20 R-1-8
Wirksam am
20.12.2021
Registerbezug
Stuttgart, HRB 353446
810 IN 195/20 R-1-4 In dem Insolvenzverfahren REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, Tübinger Straße 2-6, 72762 Reutlingen (AG Stuttgart, HRB 353446),
vertreten durch:
1. Claudio Passerini, Milano, ITALIEN, (Geschäftsführer),
2. Marco Premoli, Mozzo (BG), ITALIEN, (Geschäftsführer),
3. Francesco Saccani, Luzzara (RE), ITALIEN, (Geschäftsführer),
4. Mauro Pessi, Gallarate (VA), ITALIEN, (Geschäftsführer), wird für das Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses

Blackstone Alternative Credit Advisors LP

die folgende Vergütung festgesetzt:

Vergütung: EUR XXX
Auslagen: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX

Gründe:

Den Mitgliedern des vorläufigen Gläubigerausschusses steht gemäß § 73 Abs. 1 InsO ein Anspruch auf Vergütung zu.
Dabei bestimmt sich die Höhe der Vergütung regelmäßig nach dem Zeitaufwand der einzelnen Mitglieder des Ausschusses, wobei besondere Umstände des Einzelfalls Berücksichtigung finden.
Der § 17 InsVV geht dabei von einem regelmäßigen Höchstsatz in der vom Gesetzgeber favorisierten stundenweisen Abrechnung aus.
Die in vorgenannter Vorschrift genannten Höchstbeträge sind allerdings auch in der neuen Fassung der Insolvenzordnung derart gering, dass im Rahmen der Einzelfallentscheidung für jedes Verfahren der angemessene Stundensatz ermittelt werden muss.
Zumal nur bei Garantie einer angemessenen Vergütung die Verfahren mit den geeigneten qualifizierten Mitgliedern besetzt werden können, die ihre Kenntnisse und ihr Fachwissen zugunsten des Verfahrens und der Gläubigergemeinschaft einbringen.
Aufgrund des weit überdurchschnittlichen Arbeits- und Zeitaufwands, Haftungsrisikos sowie der erheblichen Sachkenntnis der einzelnen Mitglieder ist ein Stundensatz
in Höhe von EUR 300,00 angemessen. Die Mitwirkung der Mitglieder an dem Verfahren sowie der zeitliche Aufwand sind ausreichend diskutiert und dargelegt worden.

Die Auslagen wurden gemäß § 18 InsVV beleghaft nachgewiesen und wie beantragt anteilig festgesetzt.

Auf die in der beantragten Höhe angemessene Vergütung und Auslagen ist aufgrund der Umsatzsteuerpflicht des Mitgliedes die entsprechende Umsatzsteuer in Höhe von 19% festzusetzen, § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht oder Landgericht Frankfurt am Main, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 17.12.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 353446 HRB 353446: REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, Reutlingen, Tübinger Str. 2-6, 72762 Reutlingen. Der Insolvenzverwalter hat den mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens neu beginnenden Geschäftsjahresrythmus…
HRB 353446: REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, Reutlingen, Tübinger Str. 2-6, 72762 Reutlingen. Der Insolvenzverwalter hat den mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens neu beginnenden Geschäftsjahresrythmus geändert. Das Geschäftsjahr ist nunmehr das Kalenderjahr. Vom 01.05.2020 bis 31.12.2020 ist ein Rumpfgeschäftsjahr gebildet. Auf die Mitteilung des Insolvenzverwalters vom 09.11.2020 wird Bezug genommen.
Veränderungen
HRB 353446 HRB 353446: REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, Reutlingen, Tübinger Str. 2-6, 72762 Reutlingen. Von Amts wegen vermerkt gem. § 384 Abs. 2 FamFG: Prokura gem. § 117 Abs. 1 InsO erloschen: Fröhlich, Torsten, M…
HRB 353446: REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, Reutlingen, Tübinger Str. 2-6, 72762 Reutlingen. Von Amts wegen vermerkt gem. § 384 Abs. 2 FamFG: Prokura gem. § 117 Abs. 1 InsO erloschen: Fröhlich, Torsten, Mössingen, *XX.XX.XXXX; Hanser, Michael, Kirchentellinsfurt, *XX.XX.XXXX; Wörner, Thomas, Ettlingen, *XX.XX.XXXX. Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 01.05.2020 (810 IN 195/20 R) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Frankfurt am Main, 810 IN 195/20 R) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 195/20 R-1-8 · REIFF Reifen und Autotechnik GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 195/20 R-1-8
Wirksam am
26.05.2020
Registerbezug
Stuttgart, HRB 353446
Amtsgericht Frankfurt am Main 26.05.2020

- Insolvenzgericht -

810 IN 195/20 R-1-4

(bitte stets angeben)

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren

REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, Tübinger Straße 2-6, 72762 Reutlingen (AG
Stuttgart, HRB 353446), vertr. d.: 1. Claudio Passerini, Oberlindau 76/78,
60323 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 2. Marco Premoli, Via Borghetto 28,
24030 Mozzo (BG), ITALIEN, (Geschäftsführer), 3. Francesco Saccani, Via Veneria
9, 42045 Luzzara (RE), ITALIEN, (Geschäftsführer), 4. Mauro Pessi, Via Arnaldo
da Brescia 9, 21013 Gallarate (VA), ITALIEN, (Geschäftsführer),

wird zum Sonderverwalter bestellt:

Rechtsanwalt Alexander Jacobi, Westhafenplatz 6, 60327 Frankfurt am Main, Tel.:
069/2400650, Fax: 069/24006510 .

Der Aufgabenkreis des Sonderverwalters umfasst insbesondere:

Die Befugnis Rechtsgeschäfte für die Schuldnerin in den Fällen vorzunehmen und
Willenserklärungen abzugeben, in denen der Insolvenzverwalter der Schuldnerin
entsprechend § 181 BGB an der Vertretung gehindert ist ("Insichgeschäfte").

Übernahme der Prüfung von Forderungen, die der Insolvenzverwalter Miguel
Grosser als Insolvenzverwalter einer anderen Schuldnerin im hiesigen
Insolvenzverfahren angemeldet hat.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße
2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.

Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem bei dem
o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer
oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die
Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 195/20 R-1-8 · REIFF Reifen und Autotechnik GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 195/20 R-1-8
Wirksam am
15.05.2020
Registerbezug
Stuttgart, HRB 353446
810 IN 195/20 R-1-4 - Am 01.05.2020 um 09:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren
REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, Tübinger Straße 2-6, 72762 Reutlingen (AG
Stuttgart, HRB 353446),

vertreten durch:

1. Claudio Passerini, Oberlindau 76/78, 60323 Frankfurt am Main,
(Geschäftsführer),

2. Marco Premoli, (Geschäftsführer),

3. Francesco Saccani, (Geschäftsführer), eröffnet worden.

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Miguel Grosser, Westhafenplatz 6, 60327
Frankfurt am Main, Tel.: 069/2400650, Fax: 069/24006510

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)bis 01.06.2020 bei dem Insolvenzverwalter
schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden.

b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer
Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus
entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO).

Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu
leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO).

Vor dem Insolvenzgericht findet am Montag, 13.07.2020, 10:45 Uhr, Gerichtsstaße
2, 60313 Frankfurt am Main Saal A202 eine Gläubigerversammlung mit folgendem
Inhalt statt:

· Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)

· Wahl eines Gläubigerausschusses

· Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen (§ 160 InsO)

· Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens

· Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§
271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung
der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der
Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)

· gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66
(Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der
Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO
bezeichneten Angelegenheiten

· zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.

Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung
im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 14.05.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 810 IN 195/20 R-1-8 · REIFF Reifen und Autotechnik GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 195/20 R-1-8
Wirksam am
14.05.2020
Registerbezug
Stuttgart, HRB 353446
Amtsgericht Frankfurt am Main 01.05.2020

- Insolvenzgericht -

810 IN 195/20 R

(bitte stets angeben)

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren

REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, Tübinger Straße 2-6, 72762 Reutlingen (AG
Stuttgart, HRB 353446),

vertreten durch:

1. Claudio Passerini, Oberlindau 76/78, 60323 Frankfurt am Main,
(Geschäftsführer),

2. Marco Premoli, (Geschäftsführer),

3. Francesco Saccani, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigte:

Rechtsanwälte Finkenhof Rechtsanwälte PartG mbB, Ulmenstraße 23-25, 60325
Frankfurt am Main,

wird heute am 01.05.2020 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren als
Hauptinsolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO, Art 3 Abs. 1 EuInsVO
wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Die Schuldnerin hat den Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen im Inland.

Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Miguel Grosser, Westhafenplatz 6, 60327 Frankfurt am Main, Tel.:
069/2400650, Fax: 069/24006510.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges
Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem
Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin
können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die
Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die
Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Der im Insolvenzantragsverfahren bestellte Gläubigerausschuss wird beibehalten.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 195/20 R-1-8 · REIFF Reifen und Autotechnik GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 195/20 R-1-8
Wirksam am
11.02.2020
Registerbezug
Stuttgart, HRB 353446
810 IN 195/20 R: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der REIFF
Reifen und Autotechnik GmbH, Tübinger Straße 2-6, 72762 Reutlingen (AG
Stuttgart, HRB 353446), vertr. d.: 1. Claudio Passerini, (Geschäftsführer), 2.
Marco Premoli, (Geschäftsführer), 3. Francesco Saccani, (Geschäftsführer), ist
am 11.02.2020 um 14:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Miguel Grosser, Westhafenplatz 6, 60327
Frankfurt am Main, Tel.: 069/2400650, Fax: 069/24006510 bestellt worden.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 11.02.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 353446 HRB 353446: REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, Reutlingen, Tübinger Str. 2-6, 72762 Reutlingen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Passerini, Claudio, Muzza di Cornegliano Laudense / Italien, …
HRB 353446: REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, Reutlingen, Tübinger Str. 2-6, 72762 Reutlingen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Passerini, Claudio, Muzza di Cornegliano Laudense / Italien, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Premoli, Marco, Mozzo (BG) / Italien, *XX.XX.XXXX; Saccani, Francesco, Luzzara (RE) / Italien, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Pessi, Mauro, Montagnola / Schweiz, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Eitel, Volker, Eningen unter Achalm, *XX.XX.XXXX; Heyne, Michael, Eningen unter Achalm, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 353446 HRB 353446: REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, Reutlingen, Tübinger Str. 2-6, 72762 Reutlingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Borchert, Michael, Vallendar, *XX.XX.XXXX; Schwöbel, Michael, Michelstadt, *XX.XX.X…
HRB 353446: REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, Reutlingen, Tübinger Str. 2-6, 72762 Reutlingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Borchert, Michael, Vallendar, *XX.XX.XXXX; Schwöbel, Michael, Michelstadt, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 353446 HRB 353446: REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, Reutlingen, Tübinger Str. 2-6, 72762 Reutlingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Melillo, Nicola, Mailand / Italien, *XX.XX.XXXX.
HRB 353446: REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, Reutlingen, Tübinger Str. 2-6, 72762 Reutlingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Melillo, Nicola, Mailand / Italien, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 353446 HRB 353446: REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, Reutlingen, Tübinger Str. 2-6, 72762 Reutlingen. Mit der "European finTyre Distribution Germany Holding GmbH", Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 762577) wur…
HRB 353446: REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, Reutlingen, Tübinger Str. 2-6, 72762 Reutlingen. Mit der "European finTyre Distribution Germany Holding GmbH", Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 762577) wurde am 02.02.2018 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 05.02.2018 zugestimmt hat.
Veränderungen
HRB 353446 HRB 353446: REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, Reutlingen, Tübinger Str. 2-6, 72762 Reutlingen. Bestellt als Geschäftsführer: Borchert, Michael, Vallendar, *XX.XX.XXXX; Passerini, Claudio, Muzza di Corneglia…
HRB 353446: REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, Reutlingen, Tübinger Str. 2-6, 72762 Reutlingen. Bestellt als Geschäftsführer: Borchert, Michael, Vallendar, *XX.XX.XXXX; Passerini, Claudio, Muzza di Cornegliano Laudense / Italien, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Haas, Jens, Stuttgart, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 353446 HRB 353446: REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, Reutlingen, Tübinger Str. 2-6, 72762 Reutlingen. Bestellt als Geschäftsführer: Schwöbel, Michael, Michelstadt, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesel…
HRB 353446: REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, Reutlingen, Tübinger Str. 2-6, 72762 Reutlingen. Bestellt als Geschäftsführer: Schwöbel, Michael, Michelstadt, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Tyroller, Michael, Ismaning, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 353446 HRB 353446: REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, Reutlingen, Tübinger Str. 2-6, 72762 Reutlingen. Bestellt als Geschäftsführer: Haas, Jens, Stuttgart, *XX.XX.XXXX; Melillo, Nicola, Mailand / Italien, *XX.XX.XX…
HRB 353446: REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, Reutlingen, Tübinger Str. 2-6, 72762 Reutlingen. Bestellt als Geschäftsführer: Haas, Jens, Stuttgart, *XX.XX.XXXX; Melillo, Nicola, Mailand / Italien, *XX.XX.XXXX; Pessi, Mauro, Montagnola / Schweiz, *XX.XX.XXXX; Tyroller, Michael, Ismaning, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Immanuel, Kohn, Reutlingen, *XX.XX.XXXX; Reiff, Eberhard, Reutlingen, *XX.XX.XXXX; Reiff, Hubert, Reutlingen, *XX.XX.XXXX; Reiff, Alec, Reutlingen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 353446 HRB 353446: REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, Reutlingen, Tübinger Str. 2-6, 72762 Reutlingen. Prokura erloschen: Spengler, Hans-Joachim, Altdorf, *XX.XX.XXXX.
HRB 353446: REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, Reutlingen, Tübinger Str. 2-6, 72762 Reutlingen. Prokura erloschen: Spengler, Hans-Joachim, Altdorf, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 353446 HRB 353446:REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, Reutlingen, Tübinger Str. 2-6, 72762 Reutlingen.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Fröhlich, Torsten, Mössingen, *…
HRB 353446:REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, Reutlingen, Tübinger Str. 2-6, 72762 Reutlingen.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Fröhlich, Torsten, Mössingen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 353446 HRB 353446:REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, Reutlingen, Tübinger Str. 2-6, 72762 Reutlingen.Aufgehoben als Zweigniederlassung: 04425 Taucha.
HRB 353446:REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, Reutlingen, Tübinger Str. 2-6, 72762 Reutlingen.Aufgehoben als Zweigniederlassung: 04425 Taucha.
Veränderungen
HRB 353446 REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, Reutlingen, Tübinger Str. 2-6, 72762 Reutlingen. Bestellt als Geschäftsführer: Reiff, Alec, Stuttgart, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im …
REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, Reutlingen, Tübinger Str. 2-6, 72762 Reutlingen. Bestellt als Geschäftsführer: Reiff, Alec, Stuttgart, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Reiff, Alec, Stuttgart, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 353446 REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, Reutlingen, Tübinger Str. 2-6, 72762 Reutlingen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Heyne, Michael, Eningen unter Achalm, *XX…
REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, Reutlingen, Tübinger Str. 2-6, 72762 Reutlingen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Heyne, Michael, Eningen unter Achalm, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 353446 REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, Reutlingen, Tübinger Str. 2-6, 72762 Reutlingen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Eitel, Volker, Eningen unter Achalm, *XX.…
REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, Reutlingen, Tübinger Str. 2-6, 72762 Reutlingen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Eitel, Volker, Eningen unter Achalm, *XX.XX.XXXX; Hanser, Michael, Kirchentellinsfurt, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 353446 REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, Reutlingen, Tübinger Str. 2-6, 72762 Reutlingen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Wörner, Thomas, Ettlingen, *XX.XX.XXXX. P…
REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, Reutlingen, Tübinger Str. 2-6, 72762 Reutlingen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Wörner, Thomas, Ettlingen, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Hueske, Wolfgang, Konstanz, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 353446 REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, Reutlingen, Tübinger Str. 2-6, 72762 Reutlingen.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Reiff, Alec, Stuttgart, *XX.XX.XXXX.
REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, Reutlingen, Tübinger Str. 2-6, 72762 Reutlingen.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Reiff, Alec, Stuttgart, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 353446 REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, Reutlingen, Tübinger Str. 2-6, 72762 Reutlingen.Geschäftsanschrift: Tübinger Str. 2-6, 72762 Reutlingen. Prokura erloschen: Schaal, Michael, Stuttgart, *XX.XX.XXXX.
REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, Reutlingen, Tübinger Str. 2-6, 72762 Reutlingen.Geschäftsanschrift: Tübinger Str. 2-6, 72762 Reutlingen. Prokura erloschen: Schaal, Michael, Stuttgart, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 353446 REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, Reutlingen (Tübinger Str. 2-6, 72762 Reutlingen). Die Gesellschafterversammlung vom 28.04.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) und § 17 (Bek…
REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, Reutlingen (Tübinger Str. 2-6, 72762 Reutlingen). Die Gesellschafterversammlung vom 28.04.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) und § 17 (Bekanntmachungen) beschlossen. Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Möhringen, 70565 Stuttgart-Möhringen. Gegenstand geändert; nun: a) der Groß- und Einzelhandel in Reifen und Autotechnik sowie im Zusammenhang stehende Dienstleistungen, b) die industrielle Reifenerneuerung, -die Reparatur und Lackierung von Kraftfahrzeugen, -die Ausführung von Karosseriearbeiten und Fahrzeuginstandsetzungen, -der Handel mit und die Vermittlung von Kraftfahrzeugen, -die Vermietung von Kraftfahrzeugen mit und ohne Fahrer, -die Vermittlung von Finanzdienstleistungen für Kraftfahrzeuge, Leasing und Finanzierung.
Veränderungen
HRB 353446 REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, Reutlingen (Tübinger Str. 2-6, 72762 Reutlingen). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schaal, Michael, Stuttgart, *XX.XX.XXXX.
REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, Reutlingen (Tübinger Str. 2-6, 72762 Reutlingen). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schaal, Michael, Stuttgart, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 353446 REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, Reutlingen (Tübinger Str. 2-6, 72762 Reutlingen). Zweigniederlassung unter der Firma: R.TEC in Limbach-Oberfrohna bei Chemnitz Zweigniederlassung der REIFF Reifen und Autot…
REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, Reutlingen (Tübinger Str. 2-6, 72762 Reutlingen). Zweigniederlassung unter der Firma: R.TEC in Limbach-Oberfrohna bei Chemnitz Zweigniederlassung der REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, 09212 Limbach-Oberfrohna. R.TEC in Taucha bei Leipzig Zweigniederlassung der REIFF Reifen und Autotechnik GmbH, 04425 Taucha. Prokura erloschen: Ressmann, Peter, Reutlingen, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.