HRB 5265

Reifen Krieg GmbH

Amtsgericht Fulda · Hessen

aktuell 28 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Neuhof

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Registerdaten

Sitz
Neuhof
Datenstand
2025-01-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2025-01-01

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  1. Reifen Krieg GmbH Eichenzell

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

28
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 167/20 K-6-1 · Reifen Krieg GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 167/20 K-6-1
Wirksam am
18.02.2026
Registerbezug
Fulda, HRB 5265
Amtsgericht Frankfurt am Main
18.02.2026
- Insolvenzgericht -
810 IN 167/20 K-6-1

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren

Reifen Krieg GmbH, Gewerbestraße 2, 36119 Neuhof (AG Fulda, HRB 5265),
vertreten durch:
Claudio Passerini, Via Privata Tarvisio 8, 20125 Milano (Italien), ITALIEN, (Geschäftsführer),

werden für den Insolvenzverwalter die Kosten einer angemessenen zusätzlichen Vermögensschadens-Haftpflicht nach § 4 Abs.3 Satz 2 InsVV als besondere Auslagen brutto festgesetzt:

-Versicherung des Gläubigerausschusses für 2026-2027: XXX EUR
-Versicherung des Insolvenzverwalters für 2026-2027: XXX EUR
Insgesamt: XXX EUR

Gründe:

Handelt es sich um ein Verfahren mit besonderen Haftungsrisiken, die über die normalen Haftungsrisiken hinausgehen, so sind diese Kosten einer speziellen, verfahrensbezogenen Zusatzversicherung als besondere Auslagen nach § 4 Abs 3 Satz 2 InsVV erstattungsfähig (BGH 6.5.2004 - IX ZR 48/03 Z 159, 104 = NZI 2004, 435; BGH 13.1.1982 - IVa ZR 162/80 ZIP 1982, 326; Merz KTS. 1989, 277, 281; Haarmeyer/Mock § 4 InsVV Rn 101; K. Schmidt/Vuia Rn 31). Die Prämien sind als besondere Auslagen vom Insolvenzgericht festzusetzen.Dem Antrag des Insolvenzverwalters war zu entsprechen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 167/20 K-6-1 · Reifen Krieg GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 167/20 K-6-1
Wirksam am
24.06.2025
Registerbezug
Fulda, HRB 5265
Amtsgericht Frankfurt am Main
24.06.2025
- Insolvenzgericht -
810 IN 167/20 K-6-1

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren

Reifen Krieg GmbH, Gewerbestraße 2, 36119 Neuhof (AG Fulda, HRB 5265),
vertreten durch:
Claudio Passerini, Via Privata Tarvisio 8, 20125 Milano (Italien), ITALIEN, (Geschäftsführer),

werden für den Insolvenzverwalter die Kosten einer angemessenen zusätzlichen Vermögensschadens-Haftpflicht nach § 4 Abs.3 Satz 2 InsVV als besondere Auslagen brutto festgesetzt:

-Versicherung des Gläubigerausschusses für 2024-2025: XXX EUR
-Versicherung des Insolvenzverwalters für 2024-2025: XXX EUR

Insgesamt: XXX EUR

Gründe:

Handelt es sich um ein Verfahren mit besonderen Haftungsrisiken, die über die
normalen Haftungsrisiken hinausgehen, so sind diese Kosten einer speziellen,
verfahrensbezogenen Zusatzversicherung als besondere Auslagen nach § 4 Abs 3
Satz 2 InsVV erstattungsfähig (BGH 6.5.2004 - IX ZR 48/03 Z 159, 104 = NZI 2004,
435; BGH 13.1.1982 - IVa ZR 162/80 ZIP 1982, 326; Merz KTS. 1989, 277, 281; Haarmeyer/Mock § 4 InsVV Rn 101; K. Schmidt/Vuia Rn 31). Die Prämien sind als
besondere Auslagen vom Insolvenzgericht festzusetzen.Dem Antrag des Insolvenzverwalters war zu entsprechen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 810 IN 167/20 K-6-1 · Reifen Krieg GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 167/20 K-6-1
Wirksam am
06.02.2024
Registerbezug
Fulda, HRB 5265
810 IN 167/20 K-6-1 In dem Insolvenzverfahren Reifen Krieg GmbH, Gewerbestraße 2, 36119 Neuhof (AG Fulda, HRB 5265),
vertreten durch:
Claudio Passerini, Via Privata Tarvisio 8, 20125 Milano (Italien), ITALIEN, (Geschäftsführer), werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:

Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX

Gründe:

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Frankfurt am Main, den 02.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 810 IN 167/20 K-6-1 · Reifen Krieg GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 167/20 K-6-1
Wirksam am
02.02.2023
Registerbezug
Fulda, HRB 5265
810 IN 167/20 K-6-1 In dem Insolvenzverfahren Reifen Krieg GmbH, Gewerbestraße 2, 36119 Neuhof (AG Fulda, HRB 5265),
vertreten durch:
Claudio Passerini, Via Privata Tarvisio 8, 20125 Milano (Italien), ITALIEN, (Geschäftsführer), werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:

Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX

Gründe:

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Frankfurt am Main, den 02.02.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 167/20 K-6-1 · Reifen Krieg GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 167/20 K-6-1
Wirksam am
30.03.2022
Registerbezug
Fulda, HRB 5265
810 IN 167/20 K-6-4 - In dem Insolvenzverfahren Reifen Krieg GmbH, Gewerbestraße 2, 36119 Neuhof (AG Fulda, HRB 5265),
vertreten durch:
Claudio Passerini, Via Privata Tarvisio 8, 20125 Milano (Italien), ITALIEN, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 13.06.2022 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 27.06.2022 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 30.03.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 167/20 K-6-1 · Reifen Krieg GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 167/20 K-6-1
Wirksam am
09.11.2021
Registerbezug
Fulda, HRB 5265
Amtsgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht -
810 IN 167/20 K-6-2
08.11.2021

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren

Reifen Krieg GmbH
Gewerbestraße 2
36119 Neuhof (AG Fulda, HRB 5265)

wird für das Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses festgesetzt

Blackstone Alternative Credit Advisors LP Vergütung: EUR XXX
Auslagen: EUR XXX
Ust.: EUR XXX
Gesamtsumme: EUR XXX

Gründe:

Die Mitglieder des Gläubigerausschusses -auch des vorläufigen - haben Anspruch auf Vergütung ihrer Tätigkeit, § 73 Abs. 1 InsO.
Dabei bestimmt sich die Höhe der Vergütung regelmäßig nach dem Zeitaufwand der einzelnen Mitglieder des Ausschusses, wobei besondere Umstände des Einzelfalls Berücksichtigung finden.
§ 17 InsVV geht dabei von einem regelmäßigen Höchstsatz in der vom Gesetzgeber favorisierten Stundenweisen Abrechnung aus.
Die in vorgenannter Vorschrift genannten Höchstbeträge sind allerdings auch in der neuen Fassung der Insolvenzordnung derart gering, dass im Rahmen der Einzelfallentscheidung für jedes Verfahren der angemessene Stundensatz ermittelt werden muss.
Zumal nur bei Garantie einer angemessenen Vergütung die Verfahren mit den geeigneten qualifizierten Mitgliedern besetzt werden können, die ihre Kenntnisse und ihr Fachwissen zugunsten des Verfahrens und der Gläubigergemeinschaft einbringen.
Aufgrund des weit überdurchschnittlichen Arbeits- und Zeitaufwands, Haftungsrisikos sowie der erheblichen Sachkenntnis des einzelnen Mitglieds ist ein Stundensatz von € 300,00 angemessen.
Die Mitwirkung des Mitglieds am vorläufigen Verfahren sowie der zeitliche Aufwand sind ausreichend diskutiert und dargelegt worden.

Die Auslagen wurden gemäß § 18 InsVV beleghaft nachgewiesen und wie beantragt festgesetzt.

Die in der beantragten Höhe angemessene Vergütung ist mithin auf Grund der Umsatzsteuerpflicht des Mitgliedes unter getrenntem Ausweis der auf die Vergütung und Auslagen entfallenden Umsatzsteuer in Höhe von 19% festzusetzen; § 7 InsVV.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 167/20 K-6-1 · Reifen Krieg GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 167/20 K-6-1
Wirksam am
27.10.2021
Registerbezug
Fulda, HRB 5265
Amtsgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht -
810 IN 167/20 K-6-2
27.10.2021

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren

Reifen Krieg GmbH
Gewerbestraße 2
36119 Neuhof (AG Fulda HRB 5265)

wird für das Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses festgesetzt

Rechtsanwalt Matthias Marzluf Vergütung: EUR XXX
Auslagen: EUR XXX
Ust.: EUR XXX
Gesamtsumme: EUR XXX

Gründe:

Die Mitglieder des Gläubigerausschusses -auch des vorläufigen - haben Anspruch auf Vergütung ihrer Tätigkeit, § 73 Abs. 1 InsO.
Dabei bestimmt sich die Höhe der Vergütung regelmäßig nach dem Zeitaufwand der einzelnen Mitglieder des Ausschusses, wobei besondere Umstände des Einzelfalls Berücksichtigung finden.
§ 17 InsVV geht dabei von einem regelmäßigen Höchstsatz in der vom Gesetzgeber favorisierten Stundenweisen Abrechnung aus.
Die in vorgenannter Vorschrift genannten Höchstbeträge sind allerdings auch in der neuen Fassung der Insolvenzordnung derart gering, dass im Rahmen der Einzelfallentscheidung für jedes Verfahren der angemessene Stundensatz ermittelt werden muss.
Zumal nur bei Garantie einer angemessenen Vergütung die Verfahren mit den geeigneten qualifizierten Mitgliedern besetzt werden können, die ihre Kenntnisse und ihr Fachwissen zugunsten des Verfahrens und der Gläubigergemeinschaft einbringen.
Aufgrund des weit überdurchschnittlichen Arbeits- und Zeitaufwands, Haftungsrisikos sowie der erheblichen Sachkenntnis des einzelnen Mitglieds ist ein Stundensatz von € XXX angemessen.
Die Mitwirkung des Mitglieds am vorläufigen Verfahren sowie der zeitliche Aufwand sind ausreichend diskutiert und dargelegt worden.

Die Auslagen wurden gemäß § 18 InsVV beleghaft nachgewiesen und wie beantragt festgesetzt.

Die in der beantragten Höhe angemessene Vergütung ist mithin auf Grund der Umsatzsteuerpflicht des Mitgliedes unter getrenntem Ausweis der auf die Vergütung und Auslagen entfallenden Umsatzsteuer in Höhe von 16% festzusetzen; § 7 InsVV.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 167/20 K-6-1 · Reifen Krieg GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 167/20 K-6-1
Wirksam am
15.09.2021
Registerbezug
Fulda, HRB 5265
810 IN 167/20 K-6-2: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reifen Krieg GmbH, Gewerbestraße 2, 36119 Neuhof (AG Fulda, HRB 5265) ist der Beschluss vom 07.07.2021 zu Gunsten des Christopher Strack berichtigt worden.

Statt Gläubigerausschuss muss es richtig heißen: vorläufiger Gläubigerausschuss

Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 13.09.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 167/20 K-6-1 · Reifen Krieg GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 167/20 K-6-1
Wirksam am
08.07.2021
Registerbezug
Fulda, HRB 5265
Amtsgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht -
810 IN 167/20 K-6-2
07.07.2021

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren

Reifen Krieg GmbH, Gewerbestraße 2, 36119 Neuhof (AG Fulda, HRB 5265),
vertreten durch:
Claudio Passerini, Via Privata Tarvisio 8, 20125 Milano (Italien), ITALIEN, (Geschäftsführer),

wird für das Mitglied des Gläubigerausschusses festgesetzt:

Christopher Strack Vergütung: EUR xxx
Gesamtsumme: EUR xxx

Gründe:

Die Mitglieder des Gläubigerausschusses haben Anspruch auf Vergütung ihrer Tätigkeit, § 73 Abs. 1 InsO.
Dabei bestimmt sich die Höhe der Vergütung regelmäßig nach dem Zeitaufwand der einzelnen Mitglieder des Ausschusses, wobei besondere Umstände des Einzelfalls Berücksichtigung finden.
§ 17 InsVV geht dabei von einem regelmäßigen Höchstsatz in der vom Gesetzgeber favorisierten Stundenweisen Abrechnung aus.
Die in vorgenannter Vorschrift genannten Höchstbeträge sind allerdings auch in der neuen Fassung der Insolvenzordnung derart gering, dass im Rahmen der Einzelfallentscheidung für jedes Verfahren der angemessene Stundensatz ermittelt werden muss.
Zumal nur bei Garantie einer angemessenen Vergütung die Verfahren mit den geeigneten qualifizierten Mitgliedern besetzt werden können, die ihre Kenntnisse und ihr Fachwissen zugunsten des Verfahrens und der Gläubigergemeinschaft einbringen.
Aufgrund des weit überdurchschnittlichen Arbeits- und Zeitaufwands, Haftungsrisikos sowie der erheblichen Sachkenntnis der einzelnen Mitglieder ist ein Stundensatz von € 150,00 angemessen.

Die Mitwirkung der Mitglieder an dem Verfahren sowie der zeitliche Aufwand sind ausreichend diskutiert und dargelegt worden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 167/20 K-6-1 · Reifen Krieg GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 167/20 K-6-1
Wirksam am
21.04.2021
Registerbezug
Fulda, HRB 5265
Amtsgericht Frankfurt am Main 14.04.2021

- Insolvenzgericht -

810 IN 167/20 K-6-2

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren

Reifen Krieg GmbH

Gewerbestraße 2

36119 Neuhof (AG Fulda HRB 5265)

wird für das Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses festgesetzt:

Euler Hermes Deutschland Vergütung: EUR XXX

Auslagen: EUR XXX

Umsatzsteuer: EUR XXX

Gesamtsumme:
EUR XXX

Gründe:

Die Mitglieder des Gläubigerausschusses -auch des vorläufigen - haben Anspruch
auf Vergütung ihrer Tätigkeit, § 73 Abs. 1 InsO.

Dabei bestimmt sich die Höhe der Vergütung regelmäßig nach dem Zeitaufwand der
einzelnen Mitglieder des Ausschusses, wobei besondere Umstände des Einzelfalls
Berücksichtigung finden.

§ 17 InsVV geht dabei von einem regelmäßigen Höchstsatz in der vom Gesetzgeber
favorisierten Stundenweisen Abrechnung aus.

Die in vorgenannter Vorschrift genannten Höchstbeträge sind allerdings auch in
der neuen Fassung der Insolvenzordnung derart gering, dass im Rahmen der
Einzelfallentscheidung für jedes Verfahren der angemessene Stundensatz
ermittelt werden muss.

Zumal nur bei Garantie einer angemessenen Vergütung die Verfahren mit den
geeigneten qualifizierten Mitgliedern besetzt werden können, die ihre
Kenntnisse und ihr Fachwissen zugunsten des Verfahrens und der
Gläubigergemeinschaft einbringen.

Aufgrund des weit überdurchschnittlichen Arbeits- und Zeitaufwands,
Haftungsrisikos sowie der erheblichen Sachkenntnis des einzelnen Mitglieds ist
ein Stundensatz von € XXX angemessen.

Die Mitwirkung des Mitglieds am vorläufigen Verfahren sowie der zeitliche
Aufwand sind ausreichend diskutiert und dargelegt worden.

Die Auslagen wurden gemäß § 18 InsVV beleghaft nachgewiesen und wie beantragt
festgesetzt.

Die in der beantragten Höhe angemessene Vergütung ist mithin auf Grund der
Umsatzsteuerpflicht des Mitgliedes unter getrenntem Ausweis der auf die
Vergütung und Auslagen entfallenden Umsatzsteuer in Höhe von 16% festzusetzen;
§ 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die
befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313
Frankfurt am Main einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 167/20 K-6-1 · Reifen Krieg GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 167/20 K-6-1
Wirksam am
11.02.2021
Registerbezug
Fulda, HRB 5265
In dem Insolvenzverfahren

Reifen Krieg GmbH, Gewerbestraße 2, 36119 Neuhof (AG Fulda, HRB 5265),

vertreten durch:

Claudio Passerini, Via Madre Cabrini 15, 26854 Muzza die Cornegliano Laudense
(LO), ITALIEN, (Geschäftsführer),

werden für den Insolvenzverwalter die Kosten einer angemessenen zusätzlichen
Vermögensschadens-Haftpflicht nach § 4 Abs. 3 Satz 2 InsVV als besondere
Auslagen brutto festgesetzt:

EUR XXX

Gründe:

Handelt es sich um ein Verfahren mit besonderen Haftungsrisiken, die über die

normalen Haftungsrisiken hinausgehen, was besonders im Rahmen der

Unternehmensfortführung der Fall sein dürfte, so sind diese Kosten einer
speziellen,

verfahrensbezogenen Zusatzversicherung als besondere Auslagen nach § 4 Abs 3

Satz 2 InsVV erstattungsfähig (BGH 6.5.2004 - IX ZR 48/03 Z 159, 104 = NZI
2004,

435; BGH 13.1.1982 - IVa ZR 162/80 ZIP 1982, 326; Merz KTS. 1989, 277, 281;
Haarmeyer/Mock § 4 InsVV Rn 101; K. Schmidt/Vuia Rn 31). Die Prämien sind als

besondere Auslagen vom Insolvenzgericht festzusetzen.

Dem Antrag des Insolvenzverwalters war zu entsprechen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die
befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313
Frankfurt am Main einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 10.02.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 5265 HRB 5265: Reifen Krieg GmbH, Neuhof, Gewerbestraße 2, 36119 Neuhof. Durch Anmeldung des Insolvenzverwalters vom 23.11.2020 ist das Geschäftsjahr geändert.
HRB 5265: Reifen Krieg GmbH, Neuhof, Gewerbestraße 2, 36119 Neuhof. Durch Anmeldung des Insolvenzverwalters vom 23.11.2020 ist das Geschäftsjahr geändert.
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 810 IN 167/20 K-6-1 · Reifen Krieg GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 167/20 K-6-1
Wirksam am
05.11.2020
Registerbezug
Fulda, HRB 5265
In dem Insolvenzverfahren

Reifen Krieg GmbH, Gewerbestraße 2, 36119 Neuhof (AG Fulda, HRB 5265),

vertreten durch:

Claudio Passerini, Via Madre Cabrini 15, 26854 Muzza die Cornegliano Laudense
(LO), ITALIEN, (Geschäftsführer),

werden für den vorläufigen Insolvenzverwalter festgesetzt:

Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX

Summe: EUR XXX

Gründe:

Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von € 43.904.030,27 errechnet
sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des
endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von € XXX. Aus diesem Betrag steht dem
vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu,
der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des
vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren
abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden,
die über das gewöhnliche Maß hinaus den vorläufigen Insolvenzverwalter in
Anspruch genommen haben. Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund
zweimonatiger Betriebsfortführung mit 133 Arbeitnehmern, der Koordinierung der
Aus- und Absonderung des Warenlagers und Anlagevermögens, Verhandlungen mit dem
Lieferantenpool, Beteiligung an sieben Tochterunternehmen sowie Auslandsbezug,
Beteiligtenstruktur, Insolvenzgeldvorfinanzierung, Öffentlichkeitsarbeit und
anderer über den Regelfall aufgetretener Erschwernisse die Erhöhung des
Bruchteils (Prozentsatzes) um 145% auf insgesamt 170%.

Die sich ergebende Vergütung in Höhe von € XXX ist dem Verfahren sowohl
angemessen als auch ausreichend.

Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und
die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; §§ 10,
11, 2, 7 und 8 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die
befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313
Frankfurt am Main einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 05.11.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 167/20 K-6-1 · Reifen Krieg GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 167/20 K-6-1
Wirksam am
28.05.2020
Registerbezug
Fulda, HRB 5265
In dem Insolvenzverfahren

Reifen Krieg GmbH

Gewerbestraße 2

36119 Neuhof (AG Fulda HRB 5265)

wird zum Sonderverwalter bestellt:

Rechtsanwalt Alexander Jacobi, Westhafenplatz 6, 60327 Frankfurt am Main, Tel.:
069/2400650, Fax: 069/24006510 .

Der Aufgabenkreis des Sonderverwalters umfasst insbesondere:

Die Befugnis, Rechtsgeschäfte für die Schuldnerin in den Fällen vorzunehmen,
insbesondere Willenserklärungen abzugeben, in denen der Insolvenzverwalter der
Schuldnerin entsprechend § 181 BGB an ihrer Vertretung gehindert ist
("Insichgeschäfte").

Übernahme der Prüfung von Forderungen, die der Insolvenzverwalter Miguel
Grosser als Insolvenzverwalter eines anderen Schuldners im hiesigen
Insolvenzverfahren angemeldet hat.

Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 27.05.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 5265 HRB 5265: Reifen Krieg GmbH, Neuhof, Gewerbestraße 2, 36119 Neuhof. Prokura von Amts wegen gelöscht bei: Franzkowiak, Jens, Haunetal, *XX.XX.XXXX; Kratofiel, Stefan, Bad Kissingen, *XX.XX.XXXX; Lunz, Winfrie…
HRB 5265: Reifen Krieg GmbH, Neuhof, Gewerbestraße 2, 36119 Neuhof. Prokura von Amts wegen gelöscht bei: Franzkowiak, Jens, Haunetal, *XX.XX.XXXX; Kratofiel, Stefan, Bad Kissingen, *XX.XX.XXXX; Lunz, Winfried, Lauf an der Pegnitz, *XX.XX.XXXX; Schild, Christian, Barsinghausen, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 167/20 K-6-1 · Reifen Krieg GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 167/20 K-6-1
Wirksam am
02.04.2020
Registerbezug
Fulda, HRB 5265
810 IN 167/20 K-6-2 - Am 01.04.2020 um 09:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren
Reifen Krieg GmbH, Gewerbestraße 2, 36119 Neuhof (AG Fulda, HRB 5265),

vertreten durch:

Claudio Passerini, Oberlindau 76, 60323 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
eröffnet worden.

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Miguel Grosser, Westhafenplatz 6, 60327
Frankfurt am Main, Tel.: 069/2400650, Fax: 069/24006510

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)bis 07.05.2020 bei dem Insolvenzverwalter
schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden.

b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer
Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus
entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO).

Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu
leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO).

Vor dem Insolvenzgericht findet am Dienstag, 23.06.2020, 10:10 Uhr, Saal 2,
Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung
mit folgendem Inhalt statt:

· Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)

· Wahl eines Gläubigerausschusses

· Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen (§ 160 InsO)

· Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens

· Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§
271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung
der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der
Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)

· gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66
(Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der
Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO
bezeichneten Angelegenheiten

· zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.

Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung
im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 02.04.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 167/20 K-6-1 · Reifen Krieg GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 167/20 K-6-1
Wirksam am
06.02.2020
Registerbezug
Fulda, HRB 5265
810 IN 167/20 K: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Reifen
Krieg GmbH, Gewerbestraße 2, 36119 Neuhof (AG Fulda, HRB 5265), vertr. d.:
Claudio Passerini (Geschäftsführer), ist am 06.02.2020 um 17:14 Uhr die
vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden.
Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Miguel Grosser, Westhafenplatz 6, 60327 Frankfurt am Main, Tel.:
069/2400650, Fax: 069/24006510 bestellt worden.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 06.02.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 5265 HRB 5265: Reifen Krieg GmbH, Neuhof, Gewerbestraße 2, 36119 Neuhof. Nicht mehr Geschäftsführer: Pessi, Mauro, Montagnola / Schweiz, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Passerini, Claudio, Frankfurt am…
HRB 5265: Reifen Krieg GmbH, Neuhof, Gewerbestraße 2, 36119 Neuhof. Nicht mehr Geschäftsführer: Pessi, Mauro, Montagnola / Schweiz, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Passerini, Claudio, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Kratofiel, Stefan, Bad Kissingen, *XX.XX.XXXX; Lunz, Winfried, Lauf an der Pegnitz, *XX.XX.XXXX; Schild, Christian, Barsinghausen, *XX.XX.XXXX. Prokura geändert bei: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Franzkowiak, Jens, Haunetal, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 5265 HRB 5265: Reifen Krieg GmbH, Neuhof, Gewerbestraße 2, 36119 Neuhof. Mit der RK Beteiligungs GmbH mit Sitz in Neuhof (Amtsgericht Fulda HRB 7382) als herrschendem Unternehmen ist am 27.05.2019 ein Beherrschun…
HRB 5265: Reifen Krieg GmbH, Neuhof, Gewerbestraße 2, 36119 Neuhof. Mit der RK Beteiligungs GmbH mit Sitz in Neuhof (Amtsgericht Fulda HRB 7382) als herrschendem Unternehmen ist am 27.05.2019 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 27.05.2019 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
Veränderungen
HRB 5265 HRB 5265: Reifen Krieg GmbH, Neuhof, Gewerbestraße 2, 36119 Neuhof. Prokura erloschen: Fink, Tobias, Petersberg, *XX.XX.XXXX; Krieg, Holger, Eiterfeld, *XX.XX.XXXX.
HRB 5265: Reifen Krieg GmbH, Neuhof, Gewerbestraße 2, 36119 Neuhof. Prokura erloschen: Fink, Tobias, Petersberg, *XX.XX.XXXX; Krieg, Holger, Eiterfeld, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 5265 HRB 5265: Reifen Krieg GmbH, Neuhof, Gewerbestraße 2, 36119 Neuhof. Nicht mehr Geschäftsführer: Fink, Tobias, Petersberg, *XX.XX.XXXX; Krieg, Holger, Eiterfeld, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura mit der Befugnis, i…
HRB 5265: Reifen Krieg GmbH, Neuhof, Gewerbestraße 2, 36119 Neuhof. Nicht mehr Geschäftsführer: Fink, Tobias, Petersberg, *XX.XX.XXXX; Krieg, Holger, Eiterfeld, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Fink, Tobias, Petersberg, *XX.XX.XXXX; Krieg, Holger, Eiterfeld, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 5265 HRB 5265: Reifen Krieg GmbH, Neuhof, Gewerbestraße 2, 36119 Neuhof. Bestellt als Geschäftsführer: Pessi, Mauro, Montagnola / Schweiz, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der …
HRB 5265: Reifen Krieg GmbH, Neuhof, Gewerbestraße 2, 36119 Neuhof. Bestellt als Geschäftsführer: Pessi, Mauro, Montagnola / Schweiz, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 5265 HRB 5265: Reifen Krieg GmbH, Neuhof, Gewerbestraße 2, 36119 Neuhof. Die Gesellschafterversammlung vom 31.08.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 4 (Gegenstand de…
HRB 5265: Reifen Krieg GmbH, Neuhof, Gewerbestraße 2, 36119 Neuhof. Die Gesellschafterversammlung vom 31.08.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 4 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neuer Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben des Groß- und Einzelhandels mit Autozubehör und Reifen sowie das Anbieten von Serviceleistungen betreffend Kraftfahrzeuge durch die Gesellschaft selbst oder durch direkte oder indirekte Tochterunternehmen. Gegenstand des Unternehmens ist es weiterhin, im In- und Ausland Rechte und Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben, zu halten, zu veräußern und zu verwalten sowie andere Vermögensgegenstände zu erwerben, zu halten, zu veräußern und zu verwalten und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, insbesondere solche der Konzernfinanzierung, zu tätigen. Wenn die Gesellschaft ein anderes Unternehmen übernimmt und/oder sich an einem anderen Unternehmen beteiligt, darf der Zweck der Gesellschaft insbesondere das unmittelbare Eingreifen in die Verwaltung der Unternehmen, an denen eine Beteiligung besteht, umfassen. Diese Eingriffe erfolgen durch unternehmerische Leistungen, z.B. durch das entgeltiche Erbringen von administrativen, finanziellen, kaufmännischen und technischen Dienstleistungen an das jeweilige Unternehmen. Die Gesellschaft kann alle nicht erlaubnispflichtigen Geschäfte betreiben und Handlungen vornehmen, die geeignet sind, dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen. Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland Unternehmen zu gründen sowie Zweigniederlassungen zu errichtigen und alle Handlungen vorzunehmen, die zur Erreichung des Unternehmensgegenstandes unmittelbar oder mittelbar förderlich sind.
Veränderungen
HRB 5265 HRB 5265: Reifen Krieg GmbH, Neuhof, Gewerbestraße 2, 36119 Neuhof. Prokura geändert bei: Einzelprokura: Franzkowiak, Jens, Haunetal, *XX.XX.XXXX.
HRB 5265: Reifen Krieg GmbH, Neuhof, Gewerbestraße 2, 36119 Neuhof. Prokura geändert bei: Einzelprokura: Franzkowiak, Jens, Haunetal, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 5265 HRB 5265: Reifen Krieg GmbH, Neuhof, Gewerbestraße 2, 36119 Neuhof. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Franzkowiak, Jens, Haunetal, *XX.XX.XXXX.
HRB 5265: Reifen Krieg GmbH, Neuhof, Gewerbestraße 2, 36119 Neuhof. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Franzkowiak, Jens, Haunetal, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 5265 Reifen Krieg GmbH, Eichenzell, Bürgermeister-Ebert-Straße 26, 36124 Eichenzell.Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) un…
Reifen Krieg GmbH, Eichenzell, Bürgermeister-Ebert-Straße 26, 36124 Eichenzell.Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) und mit ihr die Sitzverlegung nach Neuhof beschlossen. Neuer Sitz: Neuhof. Geschäftsanschrift: Gewerbestraße 2, 36119 Neuhof.
Veränderungen
HRB 5265 Reifen Krieg GmbH, Eichenzell, Bürgermeister-Ebert-Straße 26, 36124 Eichenzell.Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2008 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 200.000,00 EUR und die entsprechende Änderung…
Reifen Krieg GmbH, Eichenzell, Bürgermeister-Ebert-Straße 26, 36124 Eichenzell.Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2008 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 200.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Geschäftsanschrift: Bürgermeister-Ebert-Straße 26, 36124 Eichenzell. Neues Stammkapital: 300.000,00 EUR.
Neueintragungen
HRB 5265 Reifen Krieg GmbH, Eichenzell (Bürgermeister-Ebert-Straße 26, 36124 Eichenzell). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.06.2007. Gegenstand: Groß- und Einzelhandel mit Autozubehör…
Reifen Krieg GmbH, Eichenzell (Bürgermeister-Ebert-Straße 26, 36124 Eichenzell). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.06.2007. Gegenstand: Groß- und Einzelhandel mit Autozubehör und Reifen. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Fink, Tobias, Petersberg, *XX.XX.XXXX; Krieg, Holger, Eiterfeld, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.