HRB 6692

Reifen Günay GmbH

Amtsgericht Montabaur · Rheinland-Pfalz

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Angelstruth 1, 56479 Seck

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Seck
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
05.07.2018
Datenstand
2025-10-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Zeliha Günay

Seck

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-10-28

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist der Handel, die Montage, die Entsorgung, der lm-und Export von Reifen aller Art sowie die Altreifenverwertung. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, diese vertreten oder sich an solchen beteiligen sowie Zweigniederlassungen errichten. Sie darf auch Geschäfte betreiben, die der Erreichung und Förderung des Unternehmenszwecks unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 14 IN 24/18 · Reifen Günay GmbH · Insolvenzgericht Montabaur
Insolvenzgericht
Montabaur
Aktenzeichen
14 IN 24/18
Wirksam am
24.07.2019
Registerbezug
Montabaur, HRB 6692
14 IN 24/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reifen Günay GmbH,
Angelstruth 1, 56479 Seck (AG Montabaur, HRB 6692), vertr. d.: Zeliha Günay
(Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im
schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 30.10.2019
bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist
angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine
Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der
Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Montabaur, 23.07.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 14 IN 24/18 · Reifen Günay GmbH · Insolvenzgericht Montabaur
Insolvenzgericht
Montabaur
Aktenzeichen
14 IN 24/18
Wirksam am
21.03.2019
Registerbezug
Montabaur, HRB 6692
14 IN 24/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reifen Günay GmbH,
Angelstruth 1, 56479 Seck (AG Montabaur, HRB 6692), vertr. d.: Zeliha Günay
(Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im
schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 12.06.2019
bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist
angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine
Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der
Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Montabaur, 20.03.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 14 IN 24/18 · Reifen Günay GmbH · Insolvenzgericht Montabaur
Insolvenzgericht
Montabaur
Aktenzeichen
14 IN 24/18
Wirksam am
22.11.2018
Registerbezug
Montabaur, HRB 6692
14 IN 24/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reifen Günay GmbH,
Angelstruth 1, 56479 Seck (AG Montabaur, HRB 6692), vertr. d.: Zeliha Günay
(Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im
schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 30.01.2019
bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist
angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine
Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der
Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Montabaur, 21.11.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 6692 HRB 6692: Reifen Günay GmbH, Seck, Angelstruth 1, 56479 Seck. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 6692: Reifen Günay GmbH, Seck, Angelstruth 1, 56479 Seck. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 14 IN 24/18 · Reifen Günay GmbH · Insolvenzgericht Montabaur
Insolvenzgericht
Montabaur
Aktenzeichen
14 IN 24/18
Wirksam am
05.07.2018
Registerbezug
Montabaur, HRB 6692
14 IN 24/18: Über das Vermögen der Reifen Günay GmbH, Angelstruth 1, 56479 Seck
(AG Montabaur, HRB 6692), vertr. d.: Zeliha Günay, Angelstruth 5, 56479 Seck,
(Geschäftsführerin), ist am 01.07.2018 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Markus Rödder, Molzbergstraße 1, 57518
Betzdorf, Tel.: 02741/9340-0, Fax: 02741/9340-33, E-Mail:
m.roedder@rae-ortmueller.de, Internet: www.rae-ortmueller.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) und nachrangige Forderungen nach
§ 39 InsO bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum
17.08.2018 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 27.08.2018.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Ø Anträge über:

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (17.08.2018)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (27.08.2018), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur -
Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Montabaur, 03.07.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 6692 HRB 6692: Reifen Günay GmbH, Seck, Angelstruth 1, 56479 Seck. Durch Beschluss des Amtsgerichts Montabaur (14 IN 24/2018) vom 12.03.2018 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordn…
HRB 6692: Reifen Günay GmbH, Seck, Angelstruth 1, 56479 Seck. Durch Beschluss des Amtsgerichts Montabaur (14 IN 24/2018) vom 12.03.2018 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 14 IN 24/18 · Reifen Günay GmbH · Insolvenzgericht Montabaur
Insolvenzgericht
Montabaur
Aktenzeichen
14 IN 24/18
Wirksam am
12.03.2018
Registerbezug
Montabaur, HRB 6692
14 IN 24/18 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Reifen
Günay GmbH, Angelstruth 1, 56479 Seck, vertr. d.: Zeliha Günay, Angelstruth 5,
56479 Seck, (Geschäftsführerin), ist am 12.03.2018 um 10:30 Uhr die vorläufige
Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Markus Rödder,
Molzbergstraße 1, 57518 Betzdorf, Tel.: 02741/9340-0, Fax: 02741/9340-33,
E-Mail: m.roedder@rae-ortmueller.de, Internet: www.rae-ortmueller.de bestellt
worden.

Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Montabaur eingesehen
werden.

Amtsgericht Montabaur, 12.03.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 6692 Reifen Günay GmbH, Seck, Angelstruth 5, 56479 Seck. Änderung der Geschäftsanschrift: Angelstruth 1, 56479 Seck.
Reifen Günay GmbH, Seck, Angelstruth 5, 56479 Seck. Änderung der Geschäftsanschrift: Angelstruth 1, 56479 Seck.
Veränderungen
HRB 6692 Reifen Günay GmbH, Seck, Angelstruth 5, 56479 Seck. Nach Änderung des Namens Geschäftsführer: Günay, Zeliha, Seck, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich…
Reifen Günay GmbH, Seck, Angelstruth 5, 56479 Seck. Nach Änderung des Namens Geschäftsführer: Günay, Zeliha, Seck, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 6692 Reifen Günay GmbH, Seck, Angelstruth 5, 56479 Seck. Geschäftsführer: Bestelllt als Yildiz, Zeliha, Seck, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigene…
Reifen Günay GmbH, Seck, Angelstruth 5, 56479 Seck. Geschäftsführer: Bestelllt als Yildiz, Zeliha, Seck, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Karcadag, Muhammer, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.