HRB 206099
REI Real Estate Investment GmbH
aktuell 6 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Rotenburg
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Registerdaten
- Sitz
- Rotenburg
- Datenstand
- 2024-03-20
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Chronologischer Auszug
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Verteilungsverzeichnis 11 IN 73/17 · REI Real Estate Investment GmbH · Insolvenzgericht Walsrode
- Insolvenzgericht
- Walsrode
- Aktenzeichen
- 11 IN 73/17
- Wirksam am
- 07.10.2026
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 206099
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Walsrode zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jan Ockelmann, c/o SGP Schneider Geiwitz Nord RA GmbH, Auf dem Lärchenberge 21A, 30161 Hannover, Tel.: 040 30 60 59-0, Fax: 040 30 60 59-135, E-Mail: jan.ockelmann@sgpn.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 148.993,95 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 56.245,31 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Walsrode, 07.10.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 11 IN 73/17 · REI Real Estate Investment GmbH · Insolvenzgericht Walsrode
- Insolvenzgericht
- Walsrode
- Aktenzeichen
- 11 IN 73/17
- Wirksam am
- 06.10.2026
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 206099
Ausweislich der Schlussrechnung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV eine vergütungsrechtliche Berechnungsmasse von 229.524,68 EUR zugrunde zu legen. Zudem wurde die Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV beantragt und festgesetzt.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 9.809,89 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von insgesamt 239.334,57 EUR und damit ein Vergütungsanspruch in Höhe von 29.503,42 EUR.
Der Insolvenzverwalter beantrage eine Erhöhung seiner Vergütung um insgesamt 45% auf die Regelvergütung. Er begründete dies zum einen mit besonderen Schwierigkeiten bei der Immobilienverwertung. Hier setzt er einen Einzelzuschlag in Höhe von 25% an. Die Erschwernisse werden im Vergütungsantrag detailliert vorgetragen.
Einen weiteren Zuschlag begehrt der Insolvenzverwalter für die erheblichen steuerrechtlichen Probleme. Er bringt hierfür einen Zuschlag in Höhe von 10% in Ansatz. Da die Aufarbeitung an eine externe Steuerberatungsgesellschaft abgegeben wurde, ist fraglich, ob hier ein Zuschlag gewährt werden kann. Eine Einzelbewertung der Zuschläge kann nicht erfolgen, vielmehr muss hier die Gesamtbetrachtung für das gesamte Verfahren erfolgen.
Ebenso verhält es sich für den weiter beantragten Zuschlag für die erschwerte Zusammenarbeit mit dem Schuldner. Hier wird ebenfalls ein Zuschlag geltend gemacht. Dieser beträgt 17,5%. Insgesamt begehrt der Insolvenzverwalter einen Zuschlag von Insgesamt 52,50%, hält aber für seine Mehrarbeit einen Zuschlag von 45% für angemessen.
Wie bereits erwähnt, werden hier keine Einzelzuschläge bewertet. Dennoch bleibt festzuhalten, dass der Mehraufwand, den der Insolvenzverwalter mit der erschwerten Zusammenarbeit mit dem Schuldner hatte, in diesem Fall zu keinem weiteren Zuschlag führen würde, da diese Schwierigkeiten bereits Berücksichtigung bei den Zuschlägen für die erschwerte Verwertung der Immobilie, sowie der steuerlichen Aufarbeitung gefunden haben.
Es würde eine Doppelberücksichtigung erfolgen.
Da aber, wie bereits oben erwähnt, eine Gesamtbetrachtung des Verfahrens zu erfolgen hat, ist der letztendlich in Ansatz gebrachte Zuschlag bei Berücksichtigung sämtlicher Umstände gerechtfertigt, so dass antragsgemäß entschieden wurde.
Zudem wurden Auslagen für 20 übertragene Zustellungen gem. § 8 Abs. 3 InsO geltend gemacht und festgesetzt.
Hinzu kommt die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % gemäß § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 06.10.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 11 IN 73/17 · REI Real Estate Investment GmbH · Insolvenzgericht Walsrode
- Insolvenzgericht
- Walsrode
- Aktenzeichen
- 11 IN 73/17
- Wirksam am
- 06.10.2026
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 206099
a) Prüfung der evtl. noch nachträglich angemeldeten Forderungen,
b) Anhörung zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
c) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
d) Entscheidung über evtl. nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
im schriftlichen Verfahren bestimmt auf: 26.11.2026, Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29 - 33, 29664 Walsrode.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zu diesem Termin (Eingang beim Insolvenzgericht) schriftliche Anträge zu diesem Schlusstermin stellen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 06.10.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 11 IN 73/17 · REI Real Estate Investment GmbH · Insolvenzgericht Walsrode
- Insolvenzgericht
- Walsrode
- Aktenzeichen
- 11 IN 73/17
- Wirksam am
- 29.07.2026
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 206099
Der vollständige Vergütungsantrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Einwendungen gegen den Vergütungsantrag können binnen 3 Wochen ab dieser öffentlichen Bekanntmachung im Internet schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle geltend gemacht werden.
Amtsgericht Walsrode, 28.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 11 IN 73/17 · REI Real Estate Investment GmbH · Insolvenzgericht Walsrode
- Insolvenzgericht
- Walsrode
- Aktenzeichen
- 11 IN 73/17
- Wirksam am
- 29.07.2026
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 206099
Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen gemäß § 39 InsO bei dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jan Ockelmann, c/o SGP Schneider Geiwitz Nord RA GmbH, Auf dem Lärchenberge 21A, 30161 Hannover, Tel.: 040 30 60 59-0, Fax: 040 30 60 59-135, E-Mail: jan.ockelmann@sgpn.de schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 27.08.2026 anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle des § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO zu bezeichnen.
Zur Prüfung der angemeldeten nachrangigen Forderungen sowie zur Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 17.09.2026 bestimmt.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zu diesem Datum (Eingang beim Insolvenzgericht) gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Wird gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sowie eventuell eingehende Widersprüche sind in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Walsrode, 28.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 206099 HRB 206099: REI Real Estate Investment GmbH, Rotenburg, Verdener Straße 36, 27356 Rotenburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Verdener Straße 36, 27356 Rotenburg. Gegenstand: Gegens…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.