HRB 7212

Regulus GmbH

Amtsgericht Fürth · Bayern

aktuell 15 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Erlangen

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Registerdaten

Sitz
Erlangen
Datenstand
2024-12-02
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-02

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

15
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 229/20 · Regulus GmbH · Insolvenzgericht Fürth
Insolvenzgericht
Fürth
Aktenzeichen
IN 229/20
Wirksam am
15.05.2026
Registerbezug
Fürth, HRB 7212
IN 229/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Regulus GmbH, Paul-Gossen-Straße 114, 91052 Erlangen, vertreten durch die Geschäftsführer Kölble Thomas und Plotz Matthias
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 7212
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte AHW Steuerberater Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte, Wankelstraße 9, 50996 Köln

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 112 und 113 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 13.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 229/20 · Regulus GmbH · Insolvenzgericht Fürth
Insolvenzgericht
Fürth
Aktenzeichen
IN 229/20
Wirksam am
18.01.2024
Registerbezug
Fürth, HRB 7212
IN 229/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Regulus GmbH, Paul-Gossen-Straße 114, 91052 Erlangen, vertreten durch die Geschäftsführer Kölble Thomas und Plotz Matthias
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 7212
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte AHW Steuerberater Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte, Wankelstraße 9, 50996 Köln

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 111 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.02.2024 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 18.01.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis IN 229/20 · Regulus GmbH · Insolvenzgericht Fürth
Insolvenzgericht
Fürth
Aktenzeichen
IN 229/20
Wirksam am
30.01.2023
Registerbezug
Fürth, HRB 7212
IN 229/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Regulus GmbH, Paul-Gossen-Straße 114, 91052 Erlangen, vertreten durch die Geschäftsführer Kölble Thomas und Plotz Matthias
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 7212
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte AHW Steuerberater Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte, Wankelstraße 9, 50996 Köln

|findet mit Zustimmung des Gerichts eine Abschlagsverteilung statt. Verfügbar sind 800.000,00 Euro Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind festgestellte Forderungen in Höhe von 2.978.321,20 Euro.

Das Verteilungsverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 30.01.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 229/20 · Regulus GmbH · Insolvenzgericht Fürth
Insolvenzgericht
Fürth
Aktenzeichen
IN 229/20
Wirksam am
11.10.2022
Registerbezug
Fürth, HRB 7212
IN 229/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Regulus GmbH, Paul-Gossen-Straße 114, 91052 Erlangen, vertreten durch die Geschäftsführer Kölble Thomas, geboren am XX.XX.XXXX und Plotz Matthias, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 7212
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte AHW Steuerberater Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte, Wankelstraße 9, 50996 Köln

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabelle lfd. Nr. 109 - 110 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.11.2022 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 11.10.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung IN 229/20 · Regulus GmbH · Insolvenzgericht Fürth
Insolvenzgericht
Fürth
Aktenzeichen
IN 229/20
Wirksam am
24.03.2022
Registerbezug
Fürth, HRB 7212
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

IN 229/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Regulus GmbH, Paul-Gossen-Straße 114, 91052 Erlangen, vertreten durch die Geschäftsführer Kölble Thomas und Plotz Matthias
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 7212
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte AHW Steuerberater Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte, Wankelstraße 9, 50996 Köln

Die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es folgt eine auszugsweise Veröffentlichung der Gründe (ohne Festsetzungsbeträge):
Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 03.02.2022.
Ausgehend von einem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von 2.833.199,32 EUR beträgt die Vergütung gem. § 63 Abs. 3 Satz 2 InsO i.V.m § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) XXX EUR (Regelvergütung).
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt einen Zuschlag von XXX% auf diese Regelvergütung.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag wird Bezug genommen.
Nach § 3 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des vorläufigen Insolvenzverwalters es erfordern. Dieser Fall ist hier gegeben.
Insgesamt gibt es drei Schwerpunkte in der vorläufigen Insolvenzverwaltung in diesem Verfahren, die jeweils einen Zuschlag rechtfertigen:
- Betriebsfortführung mit Arbeitgeberfunktion (insbesondere Beschäftigung mit Insolvenzgeldangelegenheiten)
- übertragende Sanierung und
- Erarbeitung eines Erwerberkonzeptes mit Transfergesellschaft und Sozialplan
Der Insolvenzverwalter hat in seinem Antrag und in seiner Stellungnahme vom 09.03.2022 ausführlich dargelegt wie er auf die einzelnen Zuschlagsbeträge kommt. Die meisten Zuschlagstatbestände tangieren sich gegenseitig, sodass immer eine Gesamtschau vorzunehmen ist und nicht nur die einzelnen jeweils errechneten Zuschläge zu addieren. Diese Gesamtschau wurde spätestens mit der Stellungnahme dargelegt, sodass der nunmehr beantragte Zuschlag festgesetzt werden konnte.
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Fürth
Hallstraße 1
90762 Fürth

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 24.03.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 229/20 · Regulus GmbH · Insolvenzgericht Fürth
Insolvenzgericht
Fürth
Aktenzeichen
IN 229/20
Wirksam am
29.09.2020
Registerbezug
Fürth, HRB 7212
IN 229/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Regulus GmbH, Paul-Gossen-Straße 114, 91052 Erlangen, vertreten durch die
Geschäftsführer Kölble Thomas, geboren am XX.XX.XXXX und Plotz Matthias,
geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 7212
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte AHW Steuerberater Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte, Wankelstraße
9, 50996 Köln
Geschäftszweig: Herstellung von selbstklebenden Erzeugnissen aller Art sowie
die Verwertung der Markenrechte "Regulus"

werden für den am 12.10.2020, 10 Uhr, im Sitzungssaal 216, Bäumenstraße 28
stattfindenden Berichtstermin folgende weitere Tagesordnungspunkte bekannt
gegeben:

I.
Der Insolvenzverwalter beantragt die Genehmigung der Gläubigerversammlung zum
Abschluss der nachfolgenden Kaufverträge:
1. Verkauf des Geschäftsbetriebs der Firma Regulus GmbH an die Firma EFS -
helox GmbH (künftig firmierend unter der Firma Regulus Coating GmbH) mit
Kaufvertrag vom 30.07.2020 / 03.08.2020
2. Verkauf der 46 % der Geschäftsanteile der Firma KSM SARL, Frankreich, an die
Firma CELFA AG, Schweiz, mit Vertrag vom 03.08.2020

II.
Der Insolvenzverwalter beantragt vorab die Zustimmung der Gläubigerversammlung,
dass - soweit es im Laufe der Abwicklung des Insolvenzverfahrens erforderlich
sein wird - Rechtsstreite i.S.d. § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO geführt werden dürfen
bzw. zur Vermeidung solcher Rechtsstreite, Vergleiche oder Schiedsverträge
geschlossen werden dürfen

III.
Der Insolvenzverwalter bittet zu gestatten, dass das Verfahrenskonto bei der
Deutschen Bank AG im Sinne eines Hinterlegungskontos beibehalten werden kann.

Hinweis: Die Anträge gelten gem. § 160 Abs. 1 S. 3 InsO als genehmigt, sofern
die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 29.09.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 7212 HRB 7212: Regulus GmbH, Erlangen, Paul-Gossen-Str. 114, 91052 Erlangen. Prokura erloschen: Dr. Dietrich, Thomas, Pulheim, *XX.XX.XXXX; Falkenstein, Cornelius Lorenz, Köln, *XX.XX.XXXX; Hartung, Florian, Erla…
HRB 7212: Regulus GmbH, Erlangen, Paul-Gossen-Str. 114, 91052 Erlangen. Prokura erloschen: Dr. Dietrich, Thomas, Pulheim, *XX.XX.XXXX; Falkenstein, Cornelius Lorenz, Köln, *XX.XX.XXXX; Hartung, Florian, Erlangen, *XX.XX.XXXX; Koenig, Ralf, Nürnberg, *XX.XX.XXXX; Dr. Schleußner, Martin, Köln, *XX.XX.XXXX. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Fürth vom 01.08.2020 (Az. IN 229/20) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 229/20 · Regulus GmbH · Insolvenzgericht Fürth
Insolvenzgericht
Fürth
Aktenzeichen
IN 229/20
Wirksam am
03.08.2020
Registerbezug
Fürth, HRB 7212
IN 229/20

In dem Verfahren über den Antrag d.

Regulus GmbH, Paul-Gossen-Straße 114, 91052 Erlangen, vertreten durch die
Geschäftsführer Kölble Thomas, geboren am XX.XX.XXXX und Plotz Matthias,
geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 7212
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte AHW Steuerberater Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte, Wankelstraße
9, 50996 Köln
Geschäftszweig: Herstellung von selbstklebenden Erzeugnissen aller Art sowie
die Verwertung der Markenrechte "Regulus"
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.08.2020 um 12.00 Uhr
eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Joachim Exner
Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg
Telefon: +49(911)9512850
Telefax: +49(911)95128510
Email: advo@ra-dr-beck.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 21.09.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung
über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens,
Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans,
Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 12.10.2020, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 216, 2. OG, Bäumenstr. 28, Amtsgericht Fürth

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 12.10.2020, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 216, 2. OG, Bäumenstr. 28, Amtsgericht Fürth

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 16.06.2020 beim Insolvenzgericht Fürth eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden:
Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5
Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4
EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Fürth
Bäumenstr. 32
90762 Fürth

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 01.08.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 229/20 · Regulus GmbH · Insolvenzgericht Fürth
Insolvenzgericht
Fürth
Aktenzeichen
IN 229/20
Wirksam am
17.06.2020
Registerbezug
Fürth, HRB 7212
Az.: IN 229/20

In dem Verfahren über den Antrag d.

Regulus GmbH, Paul-Gossen-Straße 114, 91052 Erlangen, vertreten durch die
Geschäftsführer Kölble Thomas, geboren am XX.XX.XXXX und Plotz Matthias,
geboren am XX.XX.XXXX, Juraquelle 22 a, 91330 Eggolsheim
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 7212
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte AHW Steuerberater Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte, Wankelstraße
9, 50996 Köln
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 17.06.2020 um 11:10 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Joachim Exner,
Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg, Telefon: +49(911)9512850, Telefax: +49
(911)95128510, Email: advo@ra-dr-beck.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Fürth
Bäumenstr. 32
90762 Fürth

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 17.06.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 7212 HRB 7212: Regulus GmbH, Erlangen, Paul-Gossen-Str. 114, 91052 Erlangen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Koenig, Ralf, Diplomkaufmann, Erlangen. Bestellt: Geschäftsführer: Kölble, Thomas, Köln, *XX.XX.XXXX; P…
HRB 7212: Regulus GmbH, Erlangen, Paul-Gossen-Str. 114, 91052 Erlangen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Koenig, Ralf, Diplomkaufmann, Erlangen. Bestellt: Geschäftsführer: Kölble, Thomas, Köln, *XX.XX.XXXX; Plotz, Matthias, Eggolsheim, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Kölble, Thomas, Köln, *XX.XX.XXXX; Plotz, Matthias, Eggolsheim, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Hartung, Florian, Erlangen, *XX.XX.XXXX; Koenig, Ralf, Nürnberg, *XX.XX.XXXX.
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HRB 7212 HRB 7212: Regulus GmbH, Erlangen, Paul-Gossen-Str. 114, 91052 Erlangen. Prokura erloschen: Meile, Adrian, Hedignen/Schweiz, *XX.XX.XXXX; Schwabenbauer, Hans-Rudolf, Schwarzenbruck, *XX.XX.XXXX.
HRB 7212: Regulus GmbH, Erlangen, Paul-Gossen-Str. 114, 91052 Erlangen. Prokura erloschen: Meile, Adrian, Hedignen/Schweiz, *XX.XX.XXXX; Schwabenbauer, Hans-Rudolf, Schwarzenbruck, *XX.XX.XXXX.
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HRB 7212 HRB 7212: Regulus GmbH, Erlangen, Paul-Gossen-Str. 114, 91052 Erlangen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Falkenstein, Cornelius Lorenz, Köln, *XX.XX.XXXX. Pro…
HRB 7212: Regulus GmbH, Erlangen, Paul-Gossen-Str. 114, 91052 Erlangen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Falkenstein, Cornelius Lorenz, Köln, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Kraus, Peter, Seukendorf, *XX.XX.XXXX; Schwalbenbauer, Rudolf.
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HRB 7212 Regulus GmbH, Erlangen, Paul-Gossen-Str. 114, 91052 Erlangen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Plotz, Matthias, Eggolsheim, *XX.XX.XXXX.
Regulus GmbH, Erlangen, Paul-Gossen-Str. 114, 91052 Erlangen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Plotz, Matthias, Eggolsheim, *XX.XX.XXXX.
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HRB 7212 Regulus GmbH, Erlangen, Paul-Gossen-Str. 114, 91052 Erlangen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Dietrich, Thomas, Pulheim, *XX.XX.XXXX; Kölble, Thomas, Köl…
Regulus GmbH, Erlangen, Paul-Gossen-Str. 114, 91052 Erlangen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Dietrich, Thomas, Pulheim, *XX.XX.XXXX; Kölble, Thomas, Köln, *XX.XX.XXXX; Meile, Adrian, Hedignen, *XX.XX.XXXX; Dr. Schleußner, Martin, Köln, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 7212 Regulus GmbH, Erlangen, Paul-Gossen-Str. 114, 91052 Erlangen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Koenig, Reinhard, Erlangen, *XX.XX.XXXX.
Regulus GmbH, Erlangen, Paul-Gossen-Str. 114, 91052 Erlangen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Koenig, Reinhard, Erlangen, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.