VR 350283

"Regionalverband der Gartenfreunde Meiningen-Schmalkalden e. V."

Amtsgericht Meiningen · Thüringen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Meiningen

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Registerdaten

Sitz
Meiningen
Datenstand
2024-12-20
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-20

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. "Verband der Kleingärtner der Stadt und des Landkreises Meiningen e. V." Meiningen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 350283 "Verband der Kleingärtner der Stadt und des Landkreises Meiningen e. V.", Meiningen, (Leipziger Straße 71, 98617 Meiningen).Der Stadt- und Kreisverband der Gartenfreunde Schmalkalden und Umgebung e. V. mit d…
"Verband der Kleingärtner der Stadt und des Landkreises Meiningen e. V.", Meiningen, (Leipziger Straße 71, 98617 Meiningen).Der Stadt- und Kreisverband der Gartenfreunde Schmalkalden und Umgebung e. V. mit dem Sitz in Schmalkalden (Amtsgericht Meiningen: VR 350987) ist im Wege der Aufnahme durch Übertragung des Vermögens aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.10.2012 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 27.10.2012 und des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 11.10.2012 mit diesem Verein verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Vereine ist, wenn sie nicht binnen 6 Monaten nach dem Tag, an dem die Verschmelzung in das Vereinsregister nach § 19 Abs. 3 UmWG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.