VR 10221

Regionalcaritasverband Bamberg-Forchheim e.V.

Amtsgericht Bamberg · Bayern

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Forchheim

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Registerdaten

Sitz
Forchheim
Datenstand
2025-01-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-04

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Caritasverband für den Landkreis Forchheim eingetragener Verein Forchheim
  2. Caritasverband für die Stadt Bamberg und den Landkreis Forchheim e.V. Forchheim
  3. Regionalcaritasverband Bamberg und Forchheim e.V. Forchheim

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 10221 VR 10221: Caritasverband für den Landkreis Forchheim eingetragener Verein, Forchheim (Birkenfelderstraße 15, 91301 Forchheim). Der Caritasverband für die Stadt Bamberg e.V. mit dem Sitz in Bamberg (Amtsgeric…
VR 10221: Caritasverband für den Landkreis Forchheim eingetragener Verein, Forchheim (Birkenfelderstraße 15, 91301 Forchheim). Der Caritasverband für die Stadt Bamberg e.V. mit dem Sitz in Bamberg (Amtsgericht Bamberg VR 538) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 07.06.2018 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammmlung vom 09.07.2018 und des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 09.07.2018 mit dem Verein als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.