VR 3400

Reformationsjubiläum 2017 e.V.

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Lutherstadt Wittenberg

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Registerdaten

Sitz
Lutherstadt Wittenberg
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Letzte Eintragung
05.01.2022
Datenstand
2026-02-14
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Liquidator(in)

Ulrich Schneider

Bad Rappenau Stadtteil Bonfeld

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so vertreten sie gemeinsam.

Handelsregister

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Stand 2026-02-14

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 2 IN 90/21 · Reformationsjubiläum 2017 e.V. i.L. · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
Insolvenzgericht
Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 90/21
Wirksam am
17.10.2024
Registerbezug
Stendal, VR 3400
Geschäfts-Nr.: 2 IN 90/21. In dem Insolvenzverfahren Reformationsjubiläum 2017 e.V. i.L., Wilhelm-Weber-Str. 2, 06886 Lutherstadt Wittenberg (AG Stendal, VR 3400), vertr. d.: Ulrich Schneider, Köpenicker Str. 124c, 10179 Berlin, (Liquidator), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters durch Beschluss vom 16.10.2024 festgesetzt worden:

xxx EUR Nettovergütung nach VO
(Bruchteil nach § 11 InsVV in %: 60)
xxx EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % sowie

xxx EUR Auslagen zuzüglich

xxx EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %.

xxx EUR Gesamtbetrag.

Dem Insolvenzverwalter Dipl.-Kfm. André Schirrmeister, Kleine Marktstraße 4, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/2308811, Fax: 0345/2308888, E-Mail: kontakt@insolvenzverwalter-schirrmeister.de, wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e:

Das Amtsgericht Dessau-Roßlau bestellte Dipl.-Kfm. André Schirrmeister am 28.06.2021 zum Sachverständigen und am 08.07.2021 zum vorläufigen Insolvenzverwalter.
Mit Schriftsätzen vom 22.08.2024 und 04.09.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und seiner Auslagen.
Die Schuldnerin wurde zu dem Antrag gehört. Einwendungen sind nicht erhoben worden.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht gemäß § 63 Abs. 3 InsO grundsätzlich eine Vergütung zu. Die Höhe der Berechnungsmasse ergibt sich aus dem von ihm vorgelegten Gutachten und seinem schlüssig vorgetragenen Vergütungsantrag.
Die Berechnung im Antrag entspricht den Regelungen der §§ 63 Abs. 3 InsO sowie 10 ff. InsVV und ist nicht zu beanstanden.
Aufgrund der durch die Verfahrensbesonderheiten bedingten zusätzlichen Aufwendungen reicht jedoch die Regelvergütung nicht aus, ihn für seine Tätigkeit in dem Verfahren ausreichend zu entschädigen. Deshalb ist der geltend gemachte Zuschlag gem. § 3 Abs. 1 InsVV i. H. v. insgesamt 35 % für die umfangreiche Befassung mit dem strittigen steuerrechtlichen Festsetzungsverfahren bei komplexen wirtschaftlichen Verhältnissen unter Berücksichtigung des Umfangs und der Schwierigkeiten des Verfahrens erforderlich und der Höhe nach angemessen.
Die geltend gemachte Auslagenpauschale und die Umsatzsteuer war gemäß §§ 10, 7 und 8 Abs. 3 InsVV festsetzungsfähig.
Dem Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters war deshalb vollumfänglich stattzugeben.

Rechtsmittelbelehrung: Die Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung können auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt und begründet werden. Hierzu müssen das Rechtsmittel bzw. der Rechtsbehelf und die Begründung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.

Der Beschluss liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dessau-Roßlau, Außenstelle Akazienwäldchen 2, zur Einsicht der Verfahrensbeteiligten aus.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 16.10.2024.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 2 IN 90/21 · Reformationsjubiläum 2017 e.V. i.L. · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
Insolvenzgericht
Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 90/21
Wirksam am
29.12.2021
Registerbezug
Stendal, VR 3400
2 IN 90/21: Über das Vermögen des Reformationsjubiläum 2017 e.V. i.L., Wilhelm-Weber-Str. 2, 06886 Lutherstadt Wittenberg (AG Stendal, VR 3400), vertr. d.: Ulrich Schneider, Köpenicker Str. 124c, 10179 Berlin, (Liquidator), ist am 23.12.2021 um 14:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Dipl.-Kfm. André Schirrmeister, Ankerstraße 3 a, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/2308811, Fax: 0345/2308888, E-Mail: kontakt@insolvenzverwalter-schirrmeister.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 03.02.2022 anzumelden und

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 02.03.2022, 10:15 Uhr, Saal 121, Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau, eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z.B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessiert oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (§§ 175, 176; 178; 179; InsO).

Hinweise:

* Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
* Abweichend von § 175 Abs. 1 Satz 2 InsO liegen die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden der einzelnen Gläubiger nicht bei Gericht, sondern in den Büroräumen des Insolvenzverwalters zur Einsicht der Beteiligten aus.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Dessau-Roßlau, 28.12.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 90/21 · Reformationsjubiläum 2017 i.L. · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
Insolvenzgericht
Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 90/21
Wirksam am
08.07.2021
Registerbezug
Stendal, VR 3400
Az.: 2 IN 90/21 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Reformationsjubiläum 2017 i.L., Wilhelm-Weber-Str. 2, 06886 Lutherstadt Wittenberg (AG Stendal, VR 3400), vertr. d.: Ulrich Schneider, Köpenicker Str. 124c, 10179 Berlin, (Liquidator), ist am 08.07.2021 gegen den Schuldner die vorläufige Verwaltung den angeordnet worden. Verfügungen des Schuldners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dipl.-Kfm. André Schirrmeister, Ankerstraße 3 a, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/2308811, Fax: 0345/2308888, E-Mail: kontakt@insolvenzverwalter-schirrmeister.de bestellt worden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 08.07.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
VR 3400 Reformationsjubiläum 2017 e.V., Lutherstadt Wittenberg (Magdeburger Str. 59, 36037 Fulda).
Reformationsjubiläum 2017 e.V., Lutherstadt Wittenberg (Magdeburger Str. 59, 36037 Fulda).

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