HRB 210082
ReEsCo GmbH
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Helmstedt
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Registerdaten
- Sitz
- Helmstedt
- Datenstand
- 2024-03-23
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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2 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 25 IN 20/23 · ReEsCo GmbH · Insolvenzgericht Wolfsburg
- Insolvenzgericht
- Wolfsburg
- Aktenzeichen
- 25 IN 20/23
- Wirksam am
- 28.07.2026
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 210082
Amtsgericht Wolfsburg, 24.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 25 IN 20/23 · ReEsCo GmbH · Insolvenzgericht Wolfsburg
- Insolvenzgericht
- Wolfsburg
- Aktenzeichen
- 25 IN 20/23
- Wirksam am
- 28.07.2026
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 210082
24.07.2026
Amtsgericht Wolfsburg
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 25 IN 20/23 · ReEsCo GmbH · Insolvenzgericht Wolfsburg
- Insolvenzgericht
- Wolfsburg
- Aktenzeichen
- 25 IN 20/23
- Wirksam am
- 21.05.2026
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 210082
Amtsgericht Wolfsburg, 19.05.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 25 IN 20/23 · ReEsCo GmbH · Insolvenzgericht Wolfsburg
- Insolvenzgericht
- Wolfsburg
- Aktenzeichen
- 25 IN 20/23
- Wirksam am
- 21.05.2026
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 210082
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ReEsCo GmbH, Pilgergasse 23, 38350 Helmstedt (AG Braunschweig, HRB 210082), vertr. d.: Andreas Madry, Pilgergasse 23, 38350 Helmstedt, (Geschäftsführer), werden die bis zum 19.05.2026 nachträglich angemeldeten Forderungen bzw. nachträglichen Änderungen bereits angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren am 30.06.2026 geprüft. Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg eingesehen werden. Bis Ablauf von 3 Werktagen vor dem Termin kann gegen die Forderung bzw. nachträgliche Änderung der Forderung Widerspruch erhoben werden.
Amtsgericht Wolfsburg 19.05.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 25 IN 20/23 · ReEsCo GmbH · Insolvenzgericht Wolfsburg
- Insolvenzgericht
- Wolfsburg
- Aktenzeichen
- 25 IN 20/23
- Wirksam am
- 10.02.2026
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 210082
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen ReEsCo GmbH, Pilgergasse 23, 38350 Helmstedt (AG Braunschweig, HRB 210082), vertreten durch: Andreas Madry, Pilgergasse 23, 38350 Helmstedt, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 07.01.2026 auf einer Berechnungsgrundlage von 34.047,45 EUR die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen zulasten der Insolvenzmasse beantragt. Der Antrag kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Einwendungen gegen den Vergütungsantrag müssen ab dem Tag der Einstellung im Internet binnen 3 Wochen beim Insolvenzgericht schriftlich eingegangen sein.
Amtsgericht Wolfsburg 06.02.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 25 IN 20/23 · ReEsCo GmbH · Insolvenzgericht Wolfsburg
- Insolvenzgericht
- Wolfsburg
- Aktenzeichen
- 25 IN 20/23
- Wirksam am
- 13.06.2025
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 210082
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ReEsCo GmbH, Pilgergasse 23, 38350 Helmstedt (AG Braunschweig, HRB 210082), vertr. d.: Andreas Madry, Pilgergasse 23, 38350 Helmstedt, (Geschäftsführer), werden die bis zum 27.05.2025 nachträglich angemeldeten Forderungen bzw. nachträglichen Änderungen bereits angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren am 08.07.2025 geprüft. Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg eingesehen werden. Bis Ablauf von 3 Werktagen vor dem Termin kann gegen die Forderung bzw. nachträgliche Änderung der Forderung Widerspruch erhoben werden.
Amtsgericht Wolfsburg 27.05.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 25 IN 20/23 · ReEsCo GmbH · Insolvenzgericht Wolfsburg
- Insolvenzgericht
- Wolfsburg
- Aktenzeichen
- 25 IN 20/23
- Wirksam am
- 17.04.2023
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 210082
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Henning Jung, Westhelle & Partner, Thiestr. 5, 38226 Salzgitter, Tel.: 05341/86609-00, Fax: 05341/8660909, E-Mail: H.Jung@lwesthelleundpartner.eu.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 12.06.2023 anzumelden;
unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 12.07.2023. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
- Entscheidungen über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), insbesondere die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte (§ 162 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung (§ 207 InsO).
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (12.06.2023) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (12.07.2023), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV.
Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
- sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 14.04.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 210082 HRB 210082: ReEsCo GmbH, Helmstedt, Pilgergasse 23, 38350 Helmstedt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.03.2020 Die Gesellschafterversammlung vom 23.05.2022 hat die Änderung d…
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