HRB 25879

REAKU-HOBEIN GmbH

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Schönebeck (Elbe)

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Registerdaten

Sitz
Schönebeck (Elbe)
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 340 IN 88/19 (351) · REAKU-HOBEIN GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 88/19 (351)
Wirksam am
23.12.2019
Registerbezug
Stendal, HRB 25879
340 IN 88/19 (351): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
REAKU-HOBEIN GmbH, Grundweg 19, 39218 Schönebeck (Elbe) (AG Stendal, HRB
25879), vertr. d.: Dieter Hobein, Weinbergstr. 34, 88662 Überlingen,
(Geschäftsführer), ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf

Mittwoch, 15.01.2020, 09:30 Uhr, Saal 14, Amtsgericht Magdeburg, Justizzentrum
Magdeburg, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über besonders bedeutsame
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar die freihändige
Veräußerung des schuldnerischen Grundbesitzes, eingetragen im Grundbuch von
Gaisweiler (AG Sigmaringen), Bl. 5058. Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu
besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch
wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Amtsgericht Magdeburg, 23.12.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 25879 HRB 25879: REAKU-HOBEIN GmbH, Schönebeck (Elbe), Grundweg 19, 39218 Schönebeck (Elbe). Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 31.05.2019 (Az. 340 IN 88/19 (351)…
HRB 25879: REAKU-HOBEIN GmbH, Schönebeck (Elbe), Grundweg 19, 39218 Schönebeck (Elbe). Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 31.05.2019 (Az. 340 IN 88/19 (351)) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 340 IN 88/19 (351) · REAKU-HOBEIN GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 88/19 (351)
Wirksam am
31.05.2019
Registerbezug
Stendal, HRB 25879
Amtsgericht Magdeburg: Am 31.05.2019 um 09:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren
eröffnet worden über das Vermögen der REAKU-HOBEIN GmbH, Grundweg 19, 39218
Schönebeck (Elbe) (AG Stendal, HRB 25879), vertreten durch:

Dieter Hobein, Weinbergstr. 34, 88662 Überlingen, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:

Rechtsanwälte Reinhart Kober Großkinsky, Rathausgasse 3, 97877 Wertheim, .
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Rüdiger Weiß, Maxim-Gorki-Straße 10, 39108
Magdeburg, Tel.: 0391/8190440, Fax: 0391/81904410, E-Mail:
magdeburg@wallnerweiss.de, Internet: www.wallnerweiss.de. Das Verfahren wird
mündlich geführt (§ 5 InsO). Anmeldefrist: 12.07.2019. Gläubigerversammlung: Am
Mittwoch, 14.08.2019, 11:00 Uhr, Saal 14, Amtsgericht Magdeburg, Justizzentrum
Magdeburg, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg , eine Gläubigerversammlung
zur Beschlussfassung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters
(§ 57 InsO), über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO)
sowie über die in den §§ 35, 66, 100, 149, 157, 159, 160, 162, 163, 207, 271
InsO bezeichneten Angelegenheiten: Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu
Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), Rechnungs- bzw.
Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters gegenüber der
Gläubigerversammlung (§ 66 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse
(§ 100 InsO), Hinterlegung oder Anlegung von Wertgegenständen (§ 149 InsO),
Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z.B. Unternehmensstilllegung, vorläufige
Fortführung oder Insolvenzplan, Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters,
insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebes der Schuldnerin,
des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand
(Grundstück eingetragen beim AG Schönebeck -Grundbuch von Schönebeck Blatt
12632 - sowie Grundstück eingetragen beim AG Sigmaringen -Grundbuch von
Gaisweiler Blatt 5058 -) , einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen
Unternehmen, die der Herstellung einer dauerhaften Verbindung zu diesem
Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, dass die Masse erheblich
belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines
Rechtsstreites mit erheblichem Streitwert (§ 160 InsO), eine
Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Einstellung des Verfahrens durch das
Gericht gemäß § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen
Gläubigerversammlung, Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), verbunden
gemäß § 29 Abs. 2 InsO mit einer Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten
Forderungen geprüft werden. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt
die Zustimmung der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als
erteilt (§ 160 InsO). Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung
kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung
von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt
sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft
der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen. Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden
spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die
Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht. - 340 IN 88/19 (351) - ( 31.05.2019 )

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 25879 HRB 25879: REAKU-HOBEIN GmbH, Schönebeck (Elbe), Grundweg 19, 39218 Schönebeck (Elbe). Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 16.05.2019 (Az. 340 IN 88/19 (351)…
HRB 25879: REAKU-HOBEIN GmbH, Schönebeck (Elbe), Grundweg 19, 39218 Schönebeck (Elbe). Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 16.05.2019 (Az. 340 IN 88/19 (351)) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 340 IN 88/19 (351) · REAKU-HOBEIN GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 88/19 (351)
Wirksam am
16.05.2019
Registerbezug
Stendal, HRB 25879
340 IN 88/19 (351): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
REAKU-HOBEIN GmbH, Grundweg 19, 39218 Schönebeck (Elbe) (AG Stendal, HRB
25879), vertr. d.: Dieter Hobein, Weinbergstr. 34, 88662 Überlingen,
(Geschäftsführer), ist am 16.05.2019 um 09:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Der Antragstellerin ist jegliche Verfügung über Bankkonten und damit
zusammenhängende Kreditsicherheiten, Verträge und Rechtsgeschäfte untersagt.
Die Schuldner der Antragstellerin (Drittschuldner) werden aufgefordert, nur
noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Rüdiger Weiß, Maxim-Gorki-Straße 10, 39108
Magdeburg, Tel.: 0391/8190440, Fax: 0391/81904410, E-Mail:
magdeburg@wallnerweiss.de, Internet: www.wallnerweiss.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Magdeburg,
Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung
durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt und ggf. begründet werden. Hierzu
muss die Beschwerde und ggf. die Begründung von der verantwortenden Person mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem
der in § 130a Abs. 4 ZPO (in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung)
beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache
E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen
Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des
elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische
Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den
"Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite
www.justiz.de zu entnehmen.

Amtsgericht Magdeburg, 16.05.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 25879 HRB 25879: REAKU-HOBEIN GmbH, Schönebeck (Elbe), Grundweg 19, 39218 Schönebeck (Elbe). Prokura erloschen: Pucker, Heiko, Dortmund, *XX.XX.XXXX; Werner, Andreas, Biere, *XX.XX.XXXX.
HRB 25879: REAKU-HOBEIN GmbH, Schönebeck (Elbe), Grundweg 19, 39218 Schönebeck (Elbe). Prokura erloschen: Pucker, Heiko, Dortmund, *XX.XX.XXXX; Werner, Andreas, Biere, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 25879 HRB 25879: REAKU-HOBEIN GmbH, Schönebeck (Elbe), Grundweg 19, 39218 Schönebeck (Elbe). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.06.1983. Die Gesellschafterversammlung vom 06.07.2018…
HRB 25879: REAKU-HOBEIN GmbH, Schönebeck (Elbe), Grundweg 19, 39218 Schönebeck (Elbe). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.06.1983. Die Gesellschafterversammlung vom 06.07.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde der Sitz (bisher Überlingen, Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 580513) geändert. Geschäftsanschrift: Grundweg 19, 39218 Schönebeck (Elbe). Gegenstand des Unternehmens: Die Verarbeitung von Reaktionskunststoffen zur Herstellung von technischen Beschichtungen wie Abdichtungen zum Schutz gegen Kälte, Wärme, Schall, Korrision, Abrasion, Strahlung sowie weiteren Einwirkungen auf Oberflächen; sowie die Projektierung, Herstellung und der Vertrieb von Behältern und Maschinen, insbesondere Maschinen für die Verarbeitung von Reaktionskunststoffen. Stammkapital: 384.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hobein, Dietmar, Überlingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Pucker, Heiko, Dortmund, *XX.XX.XXXX; Werner, Andreas, Biere, *XX.XX.XXXX.

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