HRB 30790
RCS GmbH
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Schwarzenberg/Erzgeb.
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Registerdaten
- Sitz
- Schwarzenberg/Erzgeb.
- Datenstand
- 2024-04-08
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Chronologischer Auszug
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 419 IN 2288/24 · RCS GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 419 IN 2288/24
- Wirksam am
- 19.08.2025
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 30790
Aktenzeichen: 419 IN 2288/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. RCS GmbH, vertr. d. d. GF Hammerstraße 4 b, 08340 Schwarzenberg/Erzgeb., Amtsgericht Chemnitz , HRB 30790
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Zitterbart
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Lang
aufgrund Referatswechsel lautet das Aktenzeichen nunmehr 419 IN 2288/24
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 419 IN 2288/24 · RCS GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 419 IN 2288/24
- Wirksam am
- 18.08.2025
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 30790
Aktenzeichen: 418 IN 2288/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen d. RCS GmbH, vertr. d. d. GF Hammerstraße 4 b, 08340 Schwarzenberg/Erzgeb., Amtsgericht Chemnitz , HRB 30790
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Zitterbart
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Lang
ergeht am 14.08.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Donnerstag, 18.09.2025
10:00 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Auf der Tagesordnung steht:
Zustimmung zur außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Sparkassenversicherung Sachsen aufgrund eines Großbrandes im Januar 2023 einschließlich der dafür notwendigen Bevollmächtigung der Anwaltskanzlei Dr. Willi Thoma und Partner PartG mbB mit Honorarvereinbarung.
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 419 IN 2288/24 · RCS GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 419 IN 2288/24
- Wirksam am
- 16.05.2025
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 30790
Aktenzeichen: 418 IN 2288/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. RCS GmbH, vertr. d. d. GF Hammerstraße 4 b, 08340 Schwarzenberg/Erzgeb., Amtsgericht Chemnitz , HRB 30790
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Zitterbart
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Lang
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Verkauf des schuldnerischen Geschäftsbetriebes an die Atrium Beteiligungsgesellschaft mbH, Alexander-Puschkin-Platz 1, 01127 Dresden, mit Unternehmenskaufvertrag vom 07.02.2025
beim Amtsgericht Chemnitz anberaumt auf: Freitag, 06.06.2025, 09:30 Uhr, Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz;
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Eröffnung des Verfahrens 419 IN 2288/24 · RCS GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 419 IN 2288/24
- Wirksam am
- 03.02.2025
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 30790
Aktenzeichen: 418 IN 2288/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. RCS GmbH, vertr. d. d. GF Hammerstraße 4 b, 08340 Schwarzenberg/Erzgeb., Amtsgericht Chemnitz , HRB 30790
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Zitterbart
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Lang
ergeht am 01.02.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen des Schuldners (Geschäftszweig: E-Commerce im Einzelhandel insbesondere Onlinevertreib, Lagerverkauf sowie stationärer Einzelhandel, An- und Verkauf von Multimedia- und Elektronikprodukten) wird am 01.02.2025 um 12:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Dr. Jörg Schädlich
Stapper Jacobi Schädlich Rechtsanwälte-Partnerschaft
Franz-Mehring-Straße 2
09112 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 66 61 98 40
Telefax: 0371 66 61 98 41
Email geschäftlich: chemnitz@stapper.in
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an den Schuldner.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 19.03.2025 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, dürfen nicht mehr an den Schuldner, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, den Schuldner und die Gläubiger bis zum 30.04.2025 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 419 IN 2288/24 · RCS GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 419 IN 2288/24
- Wirksam am
- 19.11.2024
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 30790
Aktenzeichen: 418 IN 2288/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen d. RCS GmbH, vertr. d. d. GF Hammerstraße 4 b, 08340 Schwarzenberg/Erzgeb., Amtsgericht Chemnitz , HRB 30790
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Zitterbart
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Lang
- wurde am 18.11.2024 um 11:06 Uhr Dr. Jörg Schädlich, Franz-Mehring-Straße 2, 09112 Chemnitz, Telefax 0371 66 61 98 41, Email geschäftlich chemnitz@stapper.in, Telefon geschäftlich 0371 66 61 98 40 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 30790 HRB 30790: RCS GmbH, Schwarzenberg/Erzgeb., Hammerstraße 4 b, 08340 Schwarzenberg/Erzgeb.. Die Gesellschafterversammlung vom 04.03.2021 hat die Änderung des § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen; jetzt: Stammkapi…
HRB 30790 HRB 30790: RCS GmbH, Schwarzenberg/Erzgeb., Hammerstraße 4 b, 08340 Schwarzenberg/Erzgeb.. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Klemmer, Enrico, Schwarzenberg/Erzgeb., *XX.XX.XXXX; Lang, Oliver, Schwarzenberg/Erz…
HRB 30790 HRB 30790: RCS GmbH, Schwarzenberg/Erzgeb., Hammerstraße 4 b, 08340 Schwarzenberg/Erzgeb.. Die Gesellschafterversammlung vom 20.11.2017 hat die Änderung der §§ 5 (Geschäftsführung, Vertretung), 6 (Gesellscha…
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Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.