HRB 23863
RBU Rohrbau Berlin/Brandenburg GmbH
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Stahnsdorf
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Registerdaten
- Sitz
- Stahnsdorf
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 6.50 IN 131/23 · RBU Rohrbau Berlin/Brandenburg GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 6.50 IN 131/23
- Wirksam am
- 23.06.2025
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 23863
RBU Rohrbau Berlin/Brandenburg GmbH, Ruhlsdorfer Straße 95, 14532 Stahnsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Gerhard Schättel, Aschaffenburger Straße 1 A, 04207 Leipzig
wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 04.08.2025 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 13. Juni 2025, 6.50 IN 131/23
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 6.50 IN 131/23 · RBU Rohrbau Berlin/Brandenburg GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 6.50 IN 131/23
- Wirksam am
- 10.06.2025
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 23863
RBU Rohrbau Berlin/Brandenburg GmbH, Ruhlsdorfer Straße 95, 14532 Stahnsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Gerhard Schättel, Aschaffenburger Straße 1 A, 04207 Leipzig wurden die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt.
Gründe: Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 21.07.2023 bis zum 01.10.2023 ausgeübt. Es besteht gem. §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO i.V.m. § 11 InsVV ein gesonderter Anspruch auf Vergütung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Die Vergütung berechnet sich gemäß § 10 InsVV in entsprechender Anwendung des ersten Abschnittes der InsVV. Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält in der Regel 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters bezogen auf das Vermögen, auf das sich die Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt hat. Der Wert des Vermögens zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens betrug 637.825,97 €. Der vorläufige Verwalter führte den Geschäftsbetrieb mit 32 Mitarbeitern für zweieinhalb Monate fort. Weiterhin führte er im Rahmen seiner Sanierungsbemühungen intensive Verhandlungen mit Investoren. Diese Tätigkeiten haben den vorläufigen Insolvenzverwalter erheblich in Anspruch genommen. Um dem Umfang und der Schwierigkeit der Tätigkeiten Rechnung zu tragen, war ein Zuschlag in Höhe von 50% auf den Regelsatz festzusetzen. Weiterhin erhält der vorläufige Verwalter die Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV sowie die Umsatzsteuer für Vergütung und Auslagen gem. § 7 InsVV. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6.50 IN 131/23, Amtsgericht Potsdam, 28. Mai 2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 6.50 IN 131/23 · RBU Rohrbau Berlin/Brandenburg GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 6.50 IN 131/23
- Wirksam am
- 18.02.2025
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 23863
RBU Rohrbau Berlin/Brandenburg GmbH, Ruhlsdorfer Straße 95, 14532 Stahnsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Gerhard Schättel, Aschaffenburger Straße 1 A, 04207 Leipzig
hat der Verwalter am 14.02.2025 einen Antrag auf Festsetzung der Vergütung für die vorläufige Verwaltung gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 17. Februar 2025, 6.50 IN 131/23
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 6.50 IN 131/23 · RBU Rohrbau Berlin/Brandenburg GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 6.50 IN 131/23
- Wirksam am
- 19.06.2024
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 23863
RBU Rohrbau Berlin/Brandenburg GmbH, Ruhlsdorfer Straße 95, 14532 Stahnsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Gerhard Schättel, Aschaffenburger Straße 1 A, 04207 Leipzig
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte JUNG-LINDEMANN, Hebbelstraße 36, 14469 Potsdam - wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 30.07.2024 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 12. Juni 2024, 6.50 IN 131/23
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 6.50 IN 131/23 · RBU Rohrbau Berlin/Brandenburg GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 6.50 IN 131/23
- Wirksam am
- 02.10.2023
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 23863
(Geschäftsnummer)
Amtsgericht Potsdam
Beschluss
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der
RBU Rohrbau Berlin/Brandenburg GmbH
Ruhlsdorfer Straße 95, 14532 Stahnsdorf
vertreten durch den Geschäftsführer
Andreas Schättel, Leipzig
HRB 23863 P
Gegenstand des Unternehmens:
Die Durchführung von Bauleistungen aller Art mit der Spezialisierung Rohrleitungsbau.
wird auf den Eröffnungsantrag vom 17.07.2023 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01. Oktober 2023 um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:
Rechtsanwalt Markus Birkmann, Krausenstraße 41, 10117 Berlin
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.11.2023 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Dem Insolvenzverwalter werden gemäß § 8 Abs. 3 InsO die Zustellungen übertragen.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am Mittwoch, 6.12.2023, um 11:30 Uhr im Gebäude des Justizzentrums Potsdam, Jägerallee 10 - 12, Saal 25.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- den Gläubigerausschuss
- gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100,
101 InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO
bezeichneten Gegenstände, mit dem Hinweis, dass die Zustimmung zur
Vornahme von Rechtshandlungen nach § 160 InsO als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Gründe:
Die internationale und örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Potsdam ergibt sich daraus, dass sowohl der Mittelpunkt der hautsächlichen Interessen (COMI) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015 über Insolvenzverfahren als auch der Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 InsO bzw. der allgemeine Gerichtsstand im hiesigen Bezirk liegen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gemäß § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen.
Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Potsdam, den 1.10.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 6.50 IN 131/23 · RBU Rohrbau Berlin/Brandenburg GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 6.50 IN 131/23
- Wirksam am
- 25.09.2023
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 23863
(Geschäftsnummer)
Amtsgericht Potsdam
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren betreffend das Vermögen
der RBU Rohrbau Berlin/Brandenburg GmbH ; Ruhlsdorfer Straße 95 ; 14532 Stahnsdorf
wird heute, am 22. September 2023 um 10 Uhr, in Ergänzung des Beschlusses vom 21. Juli 2023 über die Anordnung der vorläufigen Verwaltung der vorläufige Insolvenzverwalter
Herr Rechtsanwalt Markus Birkmann, Krausenstraße 41, 10117 Berlin
ermächtigt, mit Wirkung für die Schuldnerin und die zukünftige Insolvenzmasse Verbindlichkeiten
Allianz Versicherung-AG 10900 Berlin
Telefonica Germany GmbH & Co. OHG
Georg-Brauchle-Ring 50, 80992 München
Telekom Deutschland GmbH
Landgrabenweg 151, 53227 Bonn
Telekom Deutschland GmbH
Landgrabenweg 151, 53227 Bonn
HPS Steuerberatungsgesellscht PartGmbB
Postfach 1802, 32008 Herford
infrest - Infrastruktur eStrasse GmbH
Torgauer Straße 12 - 15, 10829 Berlin
Air Products GmbH
Hüttenstraße 50, 45527 Hattingen
HTI Bär & Ollenroth KG
Mittenwalder Straße 8, 15834 Rangsdorf
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Abt. VI - Verkehrsmanagement
Columbiadamm 10, 12101 Berlin
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Der Landrat
FB Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Postfach 1138, 14801 Bad Belzig
REMADI e.K.
Kiebitzstraße 3, 33775 Versmold
Inhaber: Christoph Reiprich
Reinigungsservice für Wasser- Forder- und Aufbereitungsanlagen Jörg Pietschmann
Lenbachstraße 5, 14552 Michendorf OT Langerwisch
BBS GmbH Falkensee
Gewerbering 14D1, 14656 Brieselang
Dalhoff GmbH SuTB
Dieselstraße 36, 12057 Berlin
Scholz und Mating GmbH
Verkehrshof 17, 14478 Potsdam
RTP Rohr- und Tiefbau Proboll GmbH
Krummenseer Straße 15, 12685 Berlin
Berlin Recycling GmbH
Monumentenstraße 14, 10829 Berlin
Stadtverwaltung Teltow
Der Bürgermeister
Straßenverkehrsbehörde
Marktplatz 1-3, 14513 Teltow
Gemeinde Stahnsdorf
Annastraße 3, 14532 Stahnsdorf
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Straßen- und Grünflächenamt
Straßenverkehrsbehörde
Schkopauer Ring 2, 12681 Berlin
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Ordnung Umwelt- und Naturschutz, Straßen- und Grünflächenamt Straßenverkehrsbehörde
Unter den Eichen 1, 12203 Berlin
Baugrund-Ingenieurbüro
Matthias Litwin
An den Bergen 63, 14552 Michendorf
Gemeindeamt Kleinmachnow Fachbereich Recht/Sicherheit/Ordnung
Adolf-Grimme-Ring 10, 14532 Kleinmachnow
Straßenbau Bornim GmbH
Gröbenstraße 6, 14469 Potsdam
ROKA-Service
David Hoffmann Im Gewerbepark Seedoche 10, 14806 Bad Belzig
BÜCO Profichemie
Paul-Krause-Straße 5, 14129 Berlin
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Ordnung Umwelt, Straßen und Grünflächen Goslarer Ufer 39, 10589 Berlin
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Straßen- und Grünflächenamt
Fachbereich Straßenverkehrsbehörde Großbeerenstraße 2-10, 12107 Berlin
Bezirksamt Spandau von Berlin
Abt. Bauen, Planen, Umwelt- und Naturschutz Straßenverkehrsbehörde
13578 Berlin
Rechtsanwälte Linderhaus Stabreit Legal
RA Dr. Stabreit
Kurfürstendamm 56, 10707 Berlin
ABG GmbH & Co. KG Am Jägerhof 8, 16567 Mühlenbeck
Trackunit GmbH
Dörntener Straße 21, 38644 Gloslar
Fahrmark GmbH
Lutterbacher Straße 22, 14167 Berlin
TRACTO Firmenzentrale
Paul-Schmidt-Strasse 2, 57368 Lennestadt
RFG CONSULTING Nansenstraße 14, 14471 Potsdam Inhaber: Ralf Friedrich Gernert
ANSARES Service GmbH
Am Müpggelpark 23, 15537 Gosen-Neu Zittau
Hans-Helmut Moch
Fachberater für Umweltschutz und Recycling
Am Waldrand 39, 12529 Schönefeld OT Waltersdorf
Liebherr-Baumaschinen Vertriebs- und Service GmbH
Robert-Bosch-Straße 3, 88451 Dettingen
Stromnetz Berlin GmbH Eichenstraße 3 a, 12435 Berlin
BRB Baustoff Recyling Berlin GmbH,
Köpenicker Chaussee 15, 10317 Berlin
Zerstörende Werkstoffprüfung Ingenieurbüro Koci GmbH
Rhinstraße 64/70, 12681 Berlin
Merkle Schweistechnik Berlin GmbH
Freiheitsweg 23, 13407 Berlin
Friedrich Rohweder GmbH
Bergholzstraße 14, 12099 Berlin
Finow Vermietungs-Service GmbH
Mühlenbecker Straße 8, 16348 Wandlitz
zu begründen oder Zahlungszusagen zu erteilen.
Im Verhältnis zur Schuldnerin darf von dieser Ermächtigung nur zur Fortführung des Geschäftsbetriebs Gebrauch gemacht werden, um die seit Anordnung der vorläufigen Verwaltung erbrachten Lieferungen und Leistungen bzw. die zu ihrer Finanzierung eingegangenen Kreditverbindlichkeiten wie beispielsweise eine Insolvenzgeldfinanzierung zu bezahlen.
Durch einen Verstoß gegen die zuvor beschriebene Einschränkung wird die Wirksamkeit der Handlung des vorläufigen Insolvenzverwalters nicht berührt.
Potsdam, den 22. September 2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 6.50 IN 131/23 · RBU Rohrbau Berlin/Brandenburg GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 6.50 IN 131/23
- Wirksam am
- 21.07.2023
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 23863
(Geschäftsnummer)
Amtsgericht Potsdam
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren betreffend das Vermögen
der RBU Rohrbau Berlin/Brandenburg GmbH ; Ruhlsdorfer Straße 95 ; 14532 Stahnsdorf
wird heute, am 21. Juli 2023, um 11Uhr, zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Herr Rechtsanwalt Markus Birkmann, Krausenstraße 41, 10117 Berlin
bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht allgemeiner Vertreter des Schuldners. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung des Schuldners dessen Vermögen zu sichern und zu erhalten.
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Verrechnungen zu Lasten des schuldnerischen Vermögens werden hiermit untersagt.
Den Gläubigern wird untersagt, die im Besitz des Schuldners befindlichen beweglichen Absonderungsgegenstände ohne vorherige Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters in Besitz zu nehmen und zu verwerten. Ihnen wird auch untersagt, an sie abgetretene Forderungen des Schuldners gegen Dritte einzuziehen.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen des Schuldners einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Der Schuldner hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie ihm auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Er hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind. Bei Mißachtung dieser Pflicht kann das Gericht den Schuldner oder seine organschaftlichen Vertreter zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung laden, zwangsweise vorführen lassen oder in Haft nehmen (§ 22 Abs. 3, §§ 97, 98, 101 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird bevollmächtigt, zum Zwecke der Sicherung des Vermögens des Schuldners und der zukünftigen Insolvenzmasse ein Insolvenz-Sonderkonto zu eröffnen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform des Schuldners maßgebender Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen. Er hat ferner zu prüfen, ob das schuldnerische Vermögen die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter / Sachverständige ist nicht berechtigt, Aufträge zur Begutachtung oder Bewertung an andere Personen zu erteilen oder zu genehmigen.
Potsdam, den 21. Juli 2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 23863 P HRB 23863 P: RBU Rohrbau Berlin/Brandenburg GmbH, Stahnsdorf, Ruhlsdorfer Straße 95, 14532 Stahnsdorf. Nicht mehr Prokurist: Palm, Stephan
HRB 23863 P RBU Rohrbau Berlin/Brandenburg GmbH, Stahnsdorf, Ruhlsdorfer Straße 95, 14532 Stahnsdorf. Inländische Geschäftsanschrift: Ruhlsdorfer Straße 95, 14532 Stahnsdorf. Gegenstand: Die Durchführung von Bauleistung…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.