HRB 9965

Ratswaage-Catering GmbH

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 16 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Ratswaageplatz 1-4, 39104 Magdeburg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Magdeburg
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
11.06.2020
Datenstand
2025-09-26
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Ulf Richter

Harzgerode OT Alexisbad

einzelvertretungsberechtigt
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-26

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-09-26 Registerinformationen ansehen

Gegenstand des Unternehmens

Gastronomische Entwicklung, Betreuung, Durchführung von privaten und öffentlichen Veranstaltungen, Durchführung von jeglichen Leistungen im Bereich Gastronomie und Hotellerie, entgeltliche Bereitstellung von gastronomischen Equipment sowie Erbringung von Serviceleistungen, Beratung und Betreuung von Dritten in den o. g. Bereichen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

16
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 340 IN 135/20 (351) · Ratswaage-Catering GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 135/20 (351)
Wirksam am
14.10.2026
Registerbezug
Stendal, HRB 9965
340 IN 135/20 (351): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ratswaage-Catering GmbH, Ratswaageplatz 1 - 4, 39104 Magdeburg (AG Stendal, HRB 9965), vertr. d.: Ulf Richter, Alexisbad, Obere Kreisstraße 3 c, 06493 Harzgerode, (Geschäftsführer), ist das schriftliche Verfahren angeordnet. Zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen sowie nachträglicher Änderungen bereits angemeldeter Forderungen wird ein besonderer Prüftermin bestimmt. Die Widerspruchsfrist endet am 01.12.2026. Die Tabelle, die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Amtsgericht Magdeburg, 13.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 340 IN 135/20 (351) · Ratswaage-Catering GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 135/20 (351)
Wirksam am
14.10.2026
Registerbezug
Stendal, HRB 9965
Geschäfts-Nr.: 340 IN 135/20 (351). In dem Insolvenzverfahren Ratswaage-Catering GmbH, Ratswaageplatz 1 - 4, 39104 Magdeburg (AG Stendal, HRB 9965), vertr. d.: Ulf Richter, Alexisbad, Obere Kreisstraße 3 c, 06493 Harzgerode, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf die seit 25.05.2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend beachtet angesehen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.

Amtsgericht Magdeburg, 13.10.2026.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 340 IN 135/20 (351) · Ratswaage-Catering GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 135/20 (351)
Wirksam am
31.08.2026
Registerbezug
Stendal, HRB 9965
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren Ratswaage-Catering GmbH, Ratswaageplatz 1 - 4, 39104 Magdeburg (AG Stendal, HRB 9965), vertr. d.: Ulf Richter, Alexisbad, Obere Kreisstraße 3 c, 06493 Harzgerode, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf die seit 25.05.2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend beachtet angesehen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.

- 340 IN 135/20 (351) - (24.08.2026)

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 340 IN 135/20 (351) · Ratswaage-Catering GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 135/20 (351)
Wirksam am
26.06.2026
Registerbezug
Stendal, HRB 9965
340 IN 135/20 (351): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ratswaage-Catering GmbH, Ratswaageplatz 1 - 4, 39104 Magdeburg (AG Stendal, HRB 9965), vertr. d.: Ulf Richter, Alexisbad, Obere Kreisstraße 3 c, 06493 Harzgerode, (Geschäftsführer), ist das schriftliche Verfahren angeordnet. Zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen sowie nachträglicher Änderungen bereits angemeldeter Forderungen wird ein besonderer Prüftermin bestimmt. Die Widerspruchsfrist endet am 20.08.2026. Die Tabelle, die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Amtsgericht Magdeburg, 25.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 340 IN 135/20 (351) · Ratswaage-Catering GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 135/20 (351)
Wirksam am
20.06.2025
Registerbezug
Stendal, HRB 9965
340 IN 135/20 (351): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ratswaage-Catering GmbH, Ratswaageplatz 1 - 4, 39104 Magdeburg (AG Stendal, HRB 9965), vertr. d.: Ulf Richter, Alexisbad, Obere Kreisstraße 3 c, 06493 Harzgerode, (Geschäftsführer), ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf:

Dienstag, 22.07.2025, 09:30 Uhr, Saal 14, Amtsgericht Magdeburg, Justizzentrum Magdeburg, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO), und zwar:
Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit dem Geschäftsführer Ulf Richter gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 1.800,00 EUR zum Abgleich der geltend gemachten Haftungsansprüche gem. § 64 GmbHG a.F.
Soweit keine Zustimmung zum Vergleichsabschuss erteilt wird, soll die Zustimmung zur
gerichtlichen Geltendmachung der Haftungsansprüche gegen den Geschäftsführer erteilt
werden.

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der Antrag vom 16.06.2025 auf Einberufung der besonderen Gläubigerversammlung liegt auf der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Magdeburg, 19.06.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 340 IN 135/20 (351) · Ratswaage-Catering GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 135/20 (351)
Wirksam am
04.08.2020
Registerbezug
Stendal, HRB 9965
Magdeburg In dem Insolvenzverfahren Ratswaage-Catering GmbH, Ratswaageplatz
1-4, 39104 Magdeburg (AG Stendal, HRB 9965), vertr. d.: Ulf Richter, Obere
Kreisstr., 3 c, 06493 Harzgerode, (Geschäftsführer), hat die
Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO mit Schriftsatz vom 31.07.2020 angezeigt,
dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig
werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

- 340 IN 135/20 (351) -( 03.08.2020 )

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 9965 HRB 9965: Ratswaage-Catering GmbH, Magdeburg, Ratswaageplatz 1-4, 39104 Magdeburg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 02.06.2020 (Az. 340 IN 135/20 (351)) d…
HRB 9965: Ratswaage-Catering GmbH, Magdeburg, Ratswaageplatz 1-4, 39104 Magdeburg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 02.06.2020 (Az. 340 IN 135/20 (351)) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 340 IN 135/20 (351) · Ratswaage-Catering GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 135/20 (351)
Wirksam am
02.06.2020
Registerbezug
Stendal, HRB 9965
Amtsgericht Magdeburg: Am 02.06.2020 um 11:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren
eröffnet worden über das Vermögen der Ratswaage-Catering GmbH, Ratswaageplatz
1-4, 39104 Magdeburg (AG Stendal, HRB 9965),

vertreten durch:

Ulf Richter, Obere Kreisstr., 3 c, 06493 Harzgerode, (Geschäftsführer), .
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Sandra Emmert, (im Hundertwasserhaus),
Breiter Weg 10a, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/5982244, Fax: 0391/5982158,
E-Mail: magdeburg@ra-vonstein.de. Das Verfahren wird mündlich geführt (§ 5
InsO). Anmeldefrist: 10.07.2020. Gläubigerversammlung: Am Freitag, 28.08.2020,
10:00 Uhr, Saal 14, Amtsgericht Magdeburg, Justizzentrum Magdeburg, Breiter Weg
203 - 206, 39104 Magdeburg , eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), über
die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO) sowie über die in
den §§ 35, 66, 100, 149, 157, 159, 160, 162, 163, 207, 271 InsO bezeichneten
Angelegenheiten: Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), Rechnungs- bzw.
Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters gegenüber der
Gläubigerversammlung (§ 66 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse
(§ 100 InsO), Hinterlegung oder Anlegung von Wertgegenständen (§ 149 InsO),
Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z.B. Unternehmensstilllegung, vorläufige
Fortführung oder Insolvenzplan, Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters,
insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebes der Schuldnerin,
des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der
Herstellung einer dauerhaften Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die
Aufnahme eines Darlehens, dass die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreites mit
erheblichem Streitwert (§ 160 InsO), eine Betriebsveräußerung an besonders
Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine
Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne Einberufung
einer besonderen Gläubigerversammlung, Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271
InsO), verbunden gemäß § 29 Abs. 2 InsO mit einer Gläubigerversammlung, in der
die angemeldeten Forderungen geprüft werden. Ist die Gläubigerversammlung
beschlussunfähig, gilt die Zustimmung der Gläubiger zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen als erteilt (§ 160 InsO). Der vollständige Beschluss nebst
Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen
Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die
Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder
Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der
Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens
gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der
Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Veröffentlichungen im
Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach
rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige
Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten
Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Hinweis:

Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)
finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/
datenschutzerklaerung/.

- 340 IN 135/20 (351) - (02.06.2020)

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 9965 HRB 9965: Ratswaage-Catering GmbH, Magdeburg, Ratswaageplatz 1-4, 39104 Magdeburg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 07.04.2020 (Az. 340 IN 135/20 (351)) d…
HRB 9965: Ratswaage-Catering GmbH, Magdeburg, Ratswaageplatz 1-4, 39104 Magdeburg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 07.04.2020 (Az. 340 IN 135/20 (351)) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 340 IN 135/20 (351) · Ratswaage-Catering GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 135/20 (351)
Wirksam am
07.04.2020
Registerbezug
Stendal, HRB 9965
340 IN 135/20 (351): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Ratswaage-Catering GmbH, Ratswaageplatz 1-4, 39104 Magdeburg, Gastronomische
Entwicklung, Betreuung, Durchführung von privaten und öffentlichen
Veranstaltungen, Durchführung von jeglichen Leistungen im Bereich Gastronomie
und Hotellerie, entgeltliche Bereitstellung von gastronomischen Equipment sowie
Erbringung von Serviceleistungen, Beratung und Betreuung von Dritten in den o.
g. Bereichen. (AG Stendal, HRB 9965), vertr. d.: Ulf Richter,
(Geschäftsführer), ist am 07.04.2020 um 09:50 Uhr die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin
wirksam.

Andere Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen
Insolvenzverwalterin wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin
(Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch an die vorläufige
Insolvenzverwalterin zu leisten.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Sandra Emmert, (im
Hundertwasserhaus), Breiter Weg 10a, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/5982244, Fax:
0391/5982158, E-Mail: magdeburg@ra-vonstein.de bestellt worden.

Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg - Insolvenzgericht - eingesehen
werden.

Amtsgericht Magdeburg, 07.04.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 9965 Ratswaage-Catering GmbH, Magdeburg, Ratswaageplatz 1-4, 39104 Magdeburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Suchy, Ewald, Magdeburg, *XX.XX.XXXX.
Ratswaage-Catering GmbH, Magdeburg, Ratswaageplatz 1-4, 39104 Magdeburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Suchy, Ewald, Magdeburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 9965 Ratswaage-Catering GmbH, Magdeburg, Ratswaageplatz 1-4, 39104 Magdeburg. Vertretungsberechtigung geändert, nun: Geschäftsführer: Richter, Ulf, Harzgerode OT Alexisbad, *XX.XX.XXXX; Suchy, Ewald, Magdeburg, *…
Ratswaage-Catering GmbH, Magdeburg, Ratswaageplatz 1-4, 39104 Magdeburg. Vertretungsberechtigung geändert, nun: Geschäftsführer: Richter, Ulf, Harzgerode OT Alexisbad, *XX.XX.XXXX; Suchy, Ewald, Magdeburg, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 9965 Ratswaage-Catering GmbH, Magdeburg, Ratswaageplatz 1-4, 39104 Magdeburg. Bestellt: Geschäftsführer: Richter, Ulf, Harzgerode OT Alexisbad, *XX.XX.XXXX.
Ratswaage-Catering GmbH, Magdeburg, Ratswaageplatz 1-4, 39104 Magdeburg. Bestellt: Geschäftsführer: Richter, Ulf, Harzgerode OT Alexisbad, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 9965 Ratswaage-Catering GmbH, Magdeburg, Ratswaageplatz 1-4, 39104 Magdeburg.Bestellt: Geschäftsführer: Suchy, Ewald, Magdeburg, *XX.XX.XXXX. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hense, Frank, Magdeburg, *XX.XX.XXXX.
Ratswaage-Catering GmbH, Magdeburg, Ratswaageplatz 1-4, 39104 Magdeburg.Bestellt: Geschäftsführer: Suchy, Ewald, Magdeburg, *XX.XX.XXXX. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hense, Frank, Magdeburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 9965 Ratswaage-Catering GmbH, Magdeburg, Ratswaageplatz 1-4, 39104 Magdeburg.Bestellt: Geschäftsführer: Hense, Frank, Magdeburg, *XX.XX.XXXX. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Seib, Sven, Möser, *XX.XX.XXXX.
Ratswaage-Catering GmbH, Magdeburg, Ratswaageplatz 1-4, 39104 Magdeburg.Bestellt: Geschäftsführer: Hense, Frank, Magdeburg, *XX.XX.XXXX. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Seib, Sven, Möser, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 9965 Ratswaage-Catering GmbH, Magdeburg, Ratswaageplatz 1-4, 39104 Magdeburg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.10.2009. Geschäftsanschrift: Ratswaageplatz 1-4, 39104 Magdeburg. Ge…
Ratswaage-Catering GmbH, Magdeburg, Ratswaageplatz 1-4, 39104 Magdeburg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.10.2009. Geschäftsanschrift: Ratswaageplatz 1-4, 39104 Magdeburg. Gegenstand des Unternehmens: Gastronomische Entwicklung, Betreuung, Durchführung von privaten und öffentlichen Veranstaltungen, Durchführung von jeglichen Leistungen im Bereich Gastronomie und Hotellerie, entgeltliche Bereitstellung von gastronomischen Equipment sowie Erbringung von Serviceleistungen, Beratung und Betreuung von Dritten in den o. g. Bereichen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Seib, Sven, Möser, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.