VR 501691 früher Amtsgericht Bergisch Gladbach
"Rasselbande" e.V.
aktuell 2 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Bergisch Gladbach
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Registerdaten
- Sitz
- Bergisch Gladbach
- Rechtsform
- eingetragener Verein (e.V.)
- Letzte Eintragung
- 14.07.2025
- Datenstand
- 2025-09-21
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Burak Eroglu
Bergisch Gladbach
Heiko Conrad
Odenthal
Sandra Schmitz
Kalkar
Allgemeine Vertretungsregelung
- Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 70h IN 66/26 · "Rasselbande" e.V. · Insolvenzgericht Köln
- Insolvenzgericht
- Köln
- Aktenzeichen
- 70h IN 66/26
- Wirksam am
- 23.10.2026
- Registerbezug
- Köln, VR 501691
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Vereinsregister des Amtsgerichts Köln unter VR 501691 eingetragenen Verein "Rasselbande" e.V., Skt.-Konrad-Str. 14, 51469 Bergisch Gladbach, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Burak Eroglu, Skt.-Konrad-Str. 14, 51469 Bergisch Gladbach, Herrn Dr. Heiko Conrad, Skt.-Konrad-Str. 14, 51469 Bergisch Gladbach und Frau Sandra Sommerfeldt, Skt.-Konrad-Str. 14, 51469 Bergisch Gladbach
ist Termin zur Erörterung des Insolvenzplanes und des Stimmrechts der Gläubiger sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan bestimmt auf Mittwoch, 02.12.2026, 13:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Der Termin wird mit dem Prüfungstermin verbunden.Der Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen können auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1303 eingesehen werden.
Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.
70h IN 66/26
Amtsgericht Köln, 23.10.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Eröffnung des Verfahrens 70h IN 66/26 · "Rasselbande" e.V. · Insolvenzgericht Köln
- Insolvenzgericht
- Köln
- Aktenzeichen
- 70h IN 66/26
- Wirksam am
- 03.08.2026
- Registerbezug
- Köln, VR 501691
Über das Vermögen
der im Vereinsregister des Amtsgerichts Köln unter VR 501691 eingetragenen Verein "Rasselbande" e.V., Skt.-Konrad-Str. 14, 51469 Bergisch Gladbach, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Burak Eroglu, Skt.-Konrad-Str. 14, 51469 Bergisch Gladbach, Herrn Dr. Heiko Conrad, Skt.-Konrad-Str. 14, 51469 Bergisch Gladbach und Frau Sandra Sommerfeldt, Skt.-Konrad-Str. 14, 51469 Bergisch Gladbach
wird wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2026, um 10:44 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 24.06.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Der zugrunde liegende Antrag ist am 24.06.2026 bei Gericht eingegangen.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Holger Syldath, Karl-Bückart-Straße 11, 51379 Leverkusen , Tel. Nr.0202-49370-0 , Fax Nr. 0202-49370-99.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 08.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1303 niedergelegt.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
70h IN 66/26
Amtsgericht Köln, 01.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.