HRA 204899

Ranke Bau GmbH & Co. KG

Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) · Niedersachsen

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Harpstedt

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Registerdaten

Sitz
Harpstedt
Datenstand
2024-05-20
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-05-20

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 12 IN 12/22 · Ranke Bau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Delmenhorst
Insolvenzgericht
Delmenhorst
Aktenzeichen
12 IN 12/22
Wirksam am
04.01.2023
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 204899
12 IN 12/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ranke Bau GmbH & Co. KG, Stettiner Straße 2, 27243 Harpstedt (AG Oldenburg, HRA 204899), vertr. d.: 1. Ranke Bau Beteiligungs-GmbH, Stettiner Straße 2, 27243 Harpstedt, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sven Rudolf Keller, Celler Ring 9, 27243 Harpstedt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 20.02.2023 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Delmenhorst, 23.12.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 12 IN 12/22 · Ranke Bau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Delmenhorst
Insolvenzgericht
Delmenhorst
Aktenzeichen
12 IN 12/22
Wirksam am
09.06.2022
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 204899
12 IN 12/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ranke Bau GmbH & Co. KG, Stettiner Straße 2, 27243 Harpstedt (AG Oldenburg, HRA 204899), vertr. d.: 1. Ranke Bau Beteiligungs-GmbH, Stettiner Straße 2, 27243 Harpstedt, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sven Rudolf Keller, Celler Ring 9, 27243 Harpstedt, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin am 03.06.2022 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Delmenhorst, 08.06.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 12 IN 12/22 · Ranke Bau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Delmenhorst
Insolvenzgericht
Delmenhorst
Aktenzeichen
12 IN 12/22
Wirksam am
04.03.2022
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 204899
12 IN 12/22: Über das Vermögen der Ranke Bau GmbH & Co. KG, Stettiner Straße 2, 27243 Harpstedt (AG Oldenburg, HRA 204899), vertr. d.: 1. Ranke Bau Beteiligungs-GmbH, Stettiner Straße 2, 27243 Harpstedt, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sven Rudolf Keller, Celler Ring 9, 27243 Harpstedt, (Geschäftsführer), ist am 25.02.2022 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Nadine Stahmann, Karlstraße 23, 26123 Oldenburg, Tel.: 0441 9602610, Fax: 0441 96026111.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 18.04.2022 anzumelden;

b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 09.05.2022, 14:00 Uhr, Saal 2, Nebenstelle 1, Cramerstraße 183, 27749 Delmenhorst eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Delmenhorst, 03.03.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 204899 HRA 204899: Ranke Bau GmbH & Co. KG, Harpstedt, Stettiner Straße 2, 27243 Harpstedt. (Führen und Betreiben eines Baugeschäfts, insbesondere Planung, Herstellung und Instandsetzung von Bauten sowie Handel mit…
HRA 204899: Ranke Bau GmbH & Co. KG, Harpstedt, Stettiner Straße 2, 27243 Harpstedt. (Führen und Betreiben eines Baugeschäfts, insbesondere Planung, Herstellung und Instandsetzung von Bauten sowie Handel mit Baustoffen aller Art.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Stettiner Straße 2, 27243 Harpstedt. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Ranke Bau Beteiligungs-GmbH, Harpstedt (Amtsgericht Oldenburg HRB 210808), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.