HRB 726249

Ramaj GmbH, Baudienstleistungen

Amtsgericht Mannheim · Baden-Württemberg

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Sinsheim

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Registerdaten

Sitz
Sinsheim
Datenstand
2024-04-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-01

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Veröffentlichungen

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Berichtigungen
HRB 726249 HRB 726249: Ramaj GmbH, Baudienstleistungen, Sinsheim, Adolf-Kolping-Straße 7, 74489 Sinsheim. Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Adolf-Kolping-Straße 7, 74889 Sinsheim.
HRB 726249: Ramaj GmbH, Baudienstleistungen, Sinsheim, Adolf-Kolping-Straße 7, 74489 Sinsheim. Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Adolf-Kolping-Straße 7, 74889 Sinsheim.
Neueintragungen
HRB 726249 HRB 726249: Ramaj GmbH, Baudienstleistungen, Sinsheim, Adolf-Kolping-Straße 7, 74489 Sinsheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.09.2016. Geschäftsanschrift: Adolf-Kolping-St…
HRB 726249: Ramaj GmbH, Baudienstleistungen, Sinsheim, Adolf-Kolping-Straße 7, 74489 Sinsheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.09.2016. Geschäftsanschrift: Adolf-Kolping-Straße 7, 74489 Sinsheim. Gegenstand: Trockenbauarbeiten (Fliesenleger- und Bodenbelagsarbeiten, Raumausstattung). Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Ramaj, Skender, Sinsheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Ramaj, Skender, Sinsheim, *XX.XX.XXXX, als Inhaber der Firma "Skender Ramaj e.K. Baudienstleistungen", Sinsheim (Amtsgericht Mannheim HRA 707072) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 29.09.2016 mit Nachtrag vom 28.10.2016. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.