HRB 25228

Rainbow International SMS GmbH

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Lutherstadt Wittenberg

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Registerdaten

Sitz
Lutherstadt Wittenberg
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 2 IN 237/19 · Rainbow International SMS GmbH · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
Insolvenzgericht
Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 237/19
Wirksam am
09.10.2026
Registerbezug
Stendal, HRB 25228
2 IN 237/19: In dem Insolvenzverfahren Rainbow International SMS GmbH, Dobschützstraße 1, 06886 Lutherstadt Wittenberg (AG Stendal, HRB 25228), vertr. d.: Maryna Poslavska, Rebstockweg 11, 06886 Lutherstadt Wittenberg, (Geschäftsführerin), wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt (§ 196 InsO) und der Schlusstermin auf Dienstag, 01.12.2026 um 9.30 Uhr vor dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Außenstelle Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau, Raum 012, bestimmt.
Der Termin dient der Abnahme der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin,
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und der Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse sowie zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen.

Verfügbar ist ein Massebestand in Höhe von 12.266,77 EUR abzüglich noch anfallender Masseverbindlichkeiten.

Zu berücksichtigen sind 200.606,59 EUR Insolvenzforderungen. Die Schlussunterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dessau-Roßlau, Außenstelle Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau, zur Einsicht aus. Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie Nachweise von Klageerhebungen für noch nicht festgestellte Forderungen sind bis zum Ablauf einer Ausschlussfrist von zwei Wochen seit der öffentlichen Bekanntmachung der Insolvenzverwalterin zu erbringen. Der vollständige Beschluss einschließlich Rechtsmittel- und Rechtsbehelfsbelehrungen kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die befristete Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt und begründet werden. Hierzu muss die Erinnerung und die Begründung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 08.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 2 IN 237/19 · Rainbow International SMS GmbH · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
Insolvenzgericht
Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 237/19
Wirksam am
09.10.2026
Registerbezug
Stendal, HRB 25228
2 IN 237/19: In dem Insolvenzverfahren Rainbow International SMS GmbH, Dobschützstraße 1, 06886 Lutherstadt Wittenberg (AG Stendal, HRB 25228), vertr. d.: Maryna Poslavska, Rebstockweg 11, 06886 Lutherstadt Wittenberg, (Geschäftsführerin), wurden durch Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 08.10.2026 die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Gemäß § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Dem Insolvenzverwalter wurde gestattet, die festgesetzte Vergütung der Masse zu entnehmen. Die der Vergütungsberechnung nach § 2 InsVV zugrunde gelegten Berechnungsmasse ergab sich aus dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens. Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 14587,27 EUR zugrunde gelegt. Zu- oder Abschläge gem. § 3 InsVV wurden nicht festgesetzt.
Die Auslagen und die Umsatzsteuer wurden gem. §§ 7 und 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung: Die Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung können auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt und begründet werden. Hierzu müssen das Rechtsmittel bzw. der Rechtsbehelf und die Begründung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
Der vollständige Beschluss kann von den Verfahrensbeteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau, während der Geschäftszeiten eingesehen werden.

Amtsgericht Dessau-Roßlau, 08.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 2 IN 237/19 · Rainbow International SMS GmbH · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
Insolvenzgericht
Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 237/19
Wirksam am
31.08.2026
Registerbezug
Stendal, HRB 25228
2 IN 237/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rainbow International SMS GmbH, Dobschützstraße 1, 06886 Lutherstadt Wittenberg (AG Stendal, HRB 25228), vertr. d.: Maryna Poslavska, Rebstockweg 11, 06886 Lutherstadt Wittenberg, (Geschäftsführerin), wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 28.09.2026 den zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen. Eventuell eingehende Widersprüche können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts des Amtsgerichts Dessau-Roßlau eingesehen werden. Die Anmeldeunterlagen liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in den Büroräumen der Insolvenzverwalterin zur Einsicht aus. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 28.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 25228 HRB 25228: Rainbow International SMS GmbH, Lutherstadt Wittenberg, Dobschützstr. 1, 06886 Lutherstadt Wittenberg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Poslavska, Maryna, Lutherstadt Wittenberg, *XX.XX.XXXX.
HRB 25228: Rainbow International SMS GmbH, Lutherstadt Wittenberg, Dobschützstr. 1, 06886 Lutherstadt Wittenberg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Poslavska, Maryna, Lutherstadt Wittenberg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 25228 HRB 25228: Rainbow International SMS GmbH, Lutherstadt Wittenberg, Dobschützstr. 1, 06886 Lutherstadt Wittenberg. Von Amts wegen gem. § 384 Abs. 2 FamFG Prokura erloschen: Mertes, Patrick, Lutherstadt Witten…
HRB 25228: Rainbow International SMS GmbH, Lutherstadt Wittenberg, Dobschützstr. 1, 06886 Lutherstadt Wittenberg. Von Amts wegen gem. § 384 Abs. 2 FamFG Prokura erloschen: Mertes, Patrick, Lutherstadt Wittenberg, *XX.XX.XXXX. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 16.01.2020 (Az. 2 IN 237/19) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 2 IN 237/19 · Rainbow International SMS GmbH · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
Insolvenzgericht
Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 237/19
Wirksam am
16.01.2020
Registerbezug
Stendal, HRB 25228
2 IN 237/19: Über das Vermögen der Rainbow International SMS GmbH,
Dobschützstraße 1, 06886 Lutherstadt Wittenberg (AG Stendal, HRB 25228), vertr.
d.: Maryna Poslavska, Rebstockweg 11, 06886 Lutherstadt Wittenberg,
(Geschäftsführerin), ist am 16.01.2020 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet worden.

Insolvenzverwalterin ist: Dipl.-Kauffrau Dorit Schwamberger,
Emil-Eichhorn-Straße 1, 06114 Halle, Tel.: 0345/530490, Fax: 0345/5304926.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 18.02.2020 anzumelden;

b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die
Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 17.03.2020, 10:10 Uhr, Saal 112,
Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und
zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin)
abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· die Beauftragung der Insolvenzverwalterin zur Ausarbeitung eines
Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

· sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (§§ 175, 176; 178; 179;

302 InsO)

Hinweise:

· Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

· Abweichend von § 175 Abs. 1 Satz 2 InsO liegen die Anmeldungen sowie
die beigefügten Urkunden der einzelnen Gläubiger nicht bei Gericht, sondern in
den Büroräumen der Insolvenzverwalterin zur Einsicht der Beteiligten aus.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Dessau-Roßlau, 16.01.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 25228 HRB 25228: Rainbow International SMS GmbH, Lutherstadt Wittenberg, Dobschützstr. 1, 06886 Lutherstadt Wittenberg. Bestellt: Geschäftsführer: Poslavska, Maryna, Luth. Wittenberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretung…
HRB 25228: Rainbow International SMS GmbH, Lutherstadt Wittenberg, Dobschützstr. 1, 06886 Lutherstadt Wittenberg. Bestellt: Geschäftsführer: Poslavska, Maryna, Luth. Wittenberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Mertes, Patrick, Lutherstadt Wittenberg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 25228 HRB 25228: Rainbow International SMS GmbH, Lutherstadt Wittenberg, Dobschützstr. 1, 06886 Lutherstadt Wittenberg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Mertes, Patrick, Lutherstadt Wittenberg, *XX.XX.XXXX.
HRB 25228: Rainbow International SMS GmbH, Lutherstadt Wittenberg, Dobschützstr. 1, 06886 Lutherstadt Wittenberg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Mertes, Patrick, Lutherstadt Wittenberg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 25228 HRB 25228: Rainbow International SMS GmbH, Lutherstadt Wittenberg, Annendorfer Straße 16, 06886 Lutherstadt Wittenberg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Dobschützstr. 1, 06886 Lutherstadt Wittenberg. Ausge…
HRB 25228: Rainbow International SMS GmbH, Lutherstadt Wittenberg, Annendorfer Straße 16, 06886 Lutherstadt Wittenberg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Dobschützstr. 1, 06886 Lutherstadt Wittenberg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schwenk, Ronny, Doberschütz, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 25228 HRB 25228: Rainbow International SMS GmbH, Lutherstadt Wittenberg, Annendorfer Straße 16, 06886 Lutherstadt Wittenberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.03.2017. Die Gesells…
HRB 25228: Rainbow International SMS GmbH, Lutherstadt Wittenberg, Annendorfer Straße 16, 06886 Lutherstadt Wittenberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.03.2017. Die Gesellschafterversammlung vom 09.01.2018 hat die Änderung des § 1 (Sitz, bisher Niedergörsdorf, Amtsgericht Potsdam HRB 29969 P) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Annendorfer Straße 16, 06886 Lutherstadt Wittenberg. Gegenstand des Unternehmens: Polster- und Teppichreinigung, Dienstleistung im Bereich Brand- und Wasserschadensanierung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Mertes, Patrick, Lutherstadt Wittenberg, *XX.XX.XXXX; Schwenk, Ronny, Doberschütz, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.