HRB 206197

Raffa's Steak-Pasta Bar UG (haftungsbeschränkt)

Amtsgericht Hildesheim · Niedersachsen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Alfeld (Leine)

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Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Alfeld (Leine)
Datenstand
2024-03-22
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-03-22

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 51 IN 19/23 · Raffa´s Steak-Pasta Bar UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
51 IN 19/23
Wirksam am
02.10.2026
Registerbezug
Hildesheim, HRB 206197
51 IN 19/23: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Raffa´s Steak-Pasta Bar UG (haftungsbeschränkt), Ravenstraße 2, 31061 Alfeld (Leine) (AG Hildesheim, HRB 206197), vertr. d.: Lora Root, Warzer Weg 1 a, 31061 Alfeld (Leine), (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Der Beschluss vom 28.09.2026 wird aufgrund einer offenbaren Unrichtigkeit gem. §319 ZPO,§4 InsO aufgehoben.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hildesheim, 01.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 51 IN 19/23 · Raffa´s Steak-Pasta Bar UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
51 IN 19/23
Wirksam am
29.09.2026
Registerbezug
Hildesheim, HRB 206197
51 IN 19/23: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Raffa´s Steak-Pasta Bar UG (haftungsbeschränkt), Ravenstraße 2, 31061 Alfeld (Leine) (AG Hildesheim, HRB 206197), vertr. d.: Lora Root, Warzer Weg 1 a, 31061 Alfeld (Leine), (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Dem Schuldner, dem Insolvenzverwalter und allen Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Erteilung der Restschuldbefreiung Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben (§ 300 Abs. 1 InsO).

Die Abtretungsfrist endete mit dem 08.09.2026. Das Insolvenzverfahren ist noch nicht beendet. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung liegen bislang nicht vor. Die Restschuldbefreiung wird gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO erteilt werden, soweit bis zu dem Ende der Anhörungsfrist bei dem Insolvenzgericht kein schriftlicher Versagungsantrag gestellt wird.

Da das Insolvenzverfahren noch nicht beendet ist, gilt § 290 InsO bezüglich möglicher Gründe für die Versagung der Restschuldbefreiung.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hildesheim, 28.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 51 IN 19/23 · Raffa´s Steak-Pasta Bar UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
51 IN 19/23
Wirksam am
14.04.2026
Registerbezug
Hildesheim, HRB 206197
51 IN 19/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Raffa´s Steak-Pasta Bar UG (haftungsbeschränkt), Ravenstraße 2, 31061 Alfeld (Leine) (AG Hildesheim, HRB 206197), vertr. d.: Lora Root, Warzer Weg 1 a, 31061 Alfeld (Leine), (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Schlusstermin wird bestimmt auf:

15.07.2026.

Der Termin dient der

a) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hildesheim, 13.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 51 IN 19/23 · Raffa´s Steak-Pasta Bar UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
51 IN 19/23
Wirksam am
14.04.2026
Registerbezug
Hildesheim, HRB 206197
- 51 IN 19/23 -

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Raffa´s Steak-Pasta Bar UG (haf-
tungsbeschränkt), Ravenstraße 2, 31061 Alfeld, soll mit gerichtlicher Genehmigung die
Schlussverteilung stattfinden. Der verfügbare Massebestand beträgt 11.279,44 € ab-
züglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Sodann
sind Insolvenzforderungen in Höhe von 124.733,73 € zu berücksichtigen. Das Schluss-
verzeichnis liegt für die Beteiligten aus auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Hildes-
heim, Az.: 51 IN 19/23.

Amtsgericht Hildesheim, 13.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 51 IN 19/23 · Raffa´s Steak-Pasta Bar UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
51 IN 19/23
Wirksam am
14.04.2026
Registerbezug
Hildesheim, HRB 206197
51 IN 19/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Raffa´s Steak-Pasta Bar UG (haftungsbeschränkt), Ravenstraße 2, 31061 Alfeld (Leine) (AG Hildesheim, HRB 206197), vertr. d.: Lora Root, Warzer Weg 1 a, 31061 Alfeld (Leine), (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Martin Gehlen festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hildesheim eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 12.696,26 EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

III.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 38,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 11 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hildesheim, 13.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 51 IN 19/23 · Raffa´s Steak-Pasta Bar UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
51 IN 19/23
Wirksam am
20.02.2026
Registerbezug
Hildesheim, HRB 206197
51 IN 19/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Raffa´s Steak-Pasta Bar UG (haftungsbeschränkt), Ravenstraße 2, 31061 Alfeld (Leine) (AG Hildesheim, HRB 206197), vertr. d.: Lora Root, Warzer Weg 1 a, 31061 Alfeld (Leine), (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird bestimmt auf

06.04.2026.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hildesheim, 12.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 51 IN 19/23 · Raffa´s Steak-Pasta Bar UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
51 IN 19/23
Wirksam am
08.09.2023
Registerbezug
Hildesheim, HRB 206197
51 IN 19/23: Über das Vermögen des Raffa´s Steak-Pasta Bar UG (haftungsbeschränkt), Ravenstraße 2, 31061 Alfeld (Leine) (AG Hildesheim, HRB 206197), vertr. d.: Lora Root, Warzer Weg 1 a, 31061 Alfeld (Leine), (Geschäftsführerin), ist am 08.09.2023 um 10:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Martin Gehlen, Kanzlei WILLMER/KÖSTER, Luisenstr. 4, 30159 Hannover, Tel.: 0511/357710-0, Fax: 0511/357710-11, E-Mail: gehlen@willmerkoester.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 18.11.2023 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 18.12.2023.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

> Anträge über:

* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (18.11.2023) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (18.12.2023), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hildesheim, 08.09.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 206197 HRB 206197: Raffa's Steak-Pasta Bar UG (haftungsbeschränkt), Alfeld (Leine), Ravenstraße 2, 31061 Alfeld (Leine). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.12.2018. Geschäftsanschrif…
HRB 206197: Raffa's Steak-Pasta Bar UG (haftungsbeschränkt), Alfeld (Leine), Ravenstraße 2, 31061 Alfeld (Leine). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.12.2018. Geschäftsanschrift: Ravenstraße 2, 31061 Alfeld (Leine). Gegenstand: Gastronomie. Stammkapital: 500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Root, Lora, Alfeld (Leine), *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.