HRB 2200
Räuchle Verwaltungs-GmbH
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Dietenheim
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Registerdaten
- Sitz
- Dietenheim
- Datenstand
- 2024-04-05
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
HRB 2200 HRB 2200: Räuchle Verwaltungs-GmbH, Dietenheim, Räuchlestr. 7, 89165 Dietenheim. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Ulm, 1 IN 308/21) aufgelöst. Gemäß…
Forderungsprüfung 1 IN 308/21 · Räuchle Verwaltungs-GmbH · Insolvenzgericht Ulm
- Insolvenzgericht
- Ulm
- Aktenzeichen
- 1 IN 308/21
- Wirksam am
- 03.01.2022
- Registerbezug
- Ulm, HRB 2200
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Räuchle Verwaltungs-GmbH, Räuchlestraße 7, 89165 Dietenheim, vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Marco Herter, geboren am XX.XX.XXXX, Kemptener Str. 56, 86163 Augsburg
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 2200
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Solutio Schneider Rechtsanwaltsges. mbH, Zeppelinring 36, 88400 Biberach
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.01.2022 um 10.00 Uhr eröffnet.
2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Simone Kaldenbach
Gideon-Bacher-Straße 3 (Fach 24), 89073 Ulm
Telefon: 0731 6026990
Telefax: 0731 602699 20
Email: skaldenbach@goerg.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 03.02.2022 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 24.02.2022. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden.
Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 10.02.2022 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ulm
Zeughausgasse 14
89073 Ulm
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind ab dem 01.01.2022 als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ulm - Insolvenzgericht - 03.01.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 2200 HRB 2200: Räuchle Verwaltungs-GmbH, Dietenheim, Räuchlestr. 7, 89165 Dietenheim. Bestellt als Geschäftsführer: Zeidler, Silvio, Kreuzau, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: …
HRB 2200 HRB 2200: Räuchle Verwaltungs-GmbH, Dietenheim, Räuchlestr. 7, 89165 Dietenheim. Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Gegenstand geändert; n…
HRB 2200 HRB 2200: Räuchle Verwaltungs-GmbH, Dietenheim, Räuchlestr. 7, 89165 Dietenheim. Bestellt als Geschäftsführer: Herter, Steffen, Augsburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer:…
HRB 2200 HRB 2200: Räuchle Verwaltungs-GmbH, Dietenheim, Räuchlestr. 7, 89165 Dietenheim. Einzelprokura: Wicker, Roswitha, Dietenheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 2200 HRB 2200: Räuchle Verwaltungs-GmbH, Dietenheim, Räuchlestr. 7, 89165 Dietenheim. Bestellt als Geschäftsführer: Haberkorn, Mark, Oetwill an der Limmat / Schweiz, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Ge…
HRB 2200 HRB 2200: Räuchle Verwaltungs-GmbH, Dietenheim, Räuchlestr. 7, 89165 Dietenheim. Die Gesellschafterversammlung vom 16.09.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Kreis der Gesellschafter, Übe…
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