VR 1196

Radsport-Club Ludwigshafen e.V.

Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) · Rheinland-Pfalz

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Ludwigshafen/Rh.-Friesenheim

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Registerdaten

Sitz
Ludwigshafen/Rh.-Friesenheim
Datenstand
2024-12-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-25

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-25 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Radfahrer-Club 1899 Friesenheim Ludwigshafen/Rh.-Friesenheim

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 1196 VR 1196: Radsport-Club Ludwigshafen e.V., Ludwigshafen/Rh.-Friesenheim ( Ludwigshafen/Rh.-Friesenheim Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2016 sow…
VR 1196: Radsport-Club Ludwigshafen e.V., Ludwigshafen/Rh.-Friesenheim ( Ludwigshafen/Rh.-Friesenheim Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 25.04.2016 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.04.2016 mit dem Verein Gesellschaft zur Förderung des Radsports, eingetragener Verein mit Sitz in Ludwigshafen (Ludwigshafen VR 1508) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme).). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.