HRA 18288

Radio Hot Spot Light Willi Harrer e.K.

Amtsgericht Nürnberg · Bayern

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Seubersdorf

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Registerdaten

Sitz
Seubersdorf
Datenstand
2024-04-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-24

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Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
HRA 18288 HRA 18288: Radio Hot Spot Light Willi Harrer e.K., Seubersdorf, Hauptstraße 45, 92358 Seubersdorf. (lnempfangnahme und Weitergabe von Informationen aller Art unter Verwendung derzeit bekannter und künftiger …
HRA 18288: Radio Hot Spot Light Willi Harrer e.K., Seubersdorf, Hauptstraße 45, 92358 Seubersdorf. (lnempfangnahme und Weitergabe von Informationen aller Art unter Verwendung derzeit bekannter und künftiger Informationstechniken, insbesondere das Angebot und die Produktion von Rundfunkprogrammen, sowie der Betrieb eines Sendestudios.). Einzelkaufmann / Einzelkauffrau. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 45, 92358 Seubersdorf. Der Inhaber / die Inhaberin handelt allein. Inhaber: Harrer, Willi, Seubersdorf i.d.OPf., *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Verschmelzung der Radio Hot Spot Light GmbH Hörfunkprogrammanbietergesellschaft, mit dem Sitz in Seubersdorf (Amtsgericht Nürnberg HRB 11799) mit dem Vermögen des Alleingesellschafters. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.